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# taz.de -- Streit um Hamburger Schulöffnungen: Sofaschule geht weiter
> Schulleiter kritisieren Konzept des Senats. Kinder mit Vorerkrankungen
> oder Familienmitgliedern aus Risikogruppen drohen durchs Raster zu
> fallen.
Bild: Entspannt oder kurz vorm Durchdrehen? Schüler im Home-schooling
Hamburg taz | An einen geregelten Schulbetrieb ist bis zu den Sommerferien
nicht zu denken. Das erklärte [1][Schulsenator Ties Rabe (SPD)] vor einigen
Tagen und fügte sogleich hinzu: Auch nach den Sommerferien werde der
Unterricht zu Hause für viele SchülerInnen „ein großer Bestandteil“ ihrer
Beschulung bleiben. Tageweiser Unterricht am Schulstandort sei aber sicher
möglich. Auch nach der teilweisen Öffnung der Schulen für wenige
Klassenstufen ist damit ein normaler Schulbetrieb bis auf Weiteres nicht in
Sicht.
Vielen Eltern, die durch die Permanent-Betreuung ihrer Kinder nebst
Homeoffice überfordert sind, geht die Öffnung deutlich zu langsam, anderen
Eltern und vor allem vielen SchulleiterInnen aber deutlich zu schnell. Am
Montag kritisierten die Schulleitungen der Gymnasien die Rabe-Pläne in
einem [2][mehrseitigen Brandbrief].
Dass die Prüfungsjahrgänge in geteilten Klassen – und damit mit deutlich
mehr Personal – wieder beschult würden, die LehrerInnen gleichzeitig aber
für die anderen SchülerInnen Online-Unterricht vorbereiten müssten, treibe
diese an den „Rand ihrer Kräfte“. Statt vor allem die Prüfungsjahrgänge
zurück in die Schulen zu holen, wie Rabe es verordnet hat, sei es zudem
viel wichtiger, in Klassenzimmern SchülerInnen zu beschulen, die durch ihre
familiäre und soziale Situation benachteiligt seien.
Die Vereinigung der Leitungen Hamburger Gymnasien und Studienseminare wirft
Rabe außerdem „praxisferne und überfordernde Rahmensetzungen für den
Präferenzunterricht“ vor. Die Schulbehörde wies die Kritik als „überzoge…
zurück.
## RektorInnen werfen Schulsenator Praxisferne vor
Immerhin ist nun klarer, wie es um die Schulpflicht der SchülerInnen steht,
die selbst oder deren Angehörige zu einer Risikogruppe gehören. In einem
Schreiben der Schulbehörde an die Schulen heißt es: „Kinder und Jugendliche
mit einschlägigen Vorerkrankungen müssen nicht in die Schule.“
SchülerInnen sollen auf Antrag von der Teilnahme am Präsenzunterricht
befreit werden können, wenn sie zwar gesund sind, aber in häuslicher
Gemeinschaft mit Personen leben, die durch eine Infektion besonders
gefährdet wären.
Allerdings sei, so die Schulbehörde, „das Vorliegen der Vorerkrankung“ oder
einer „besonderen Gefährdung glaubhaft zu machen“. So verlangt die Behörde
von den AntragstellerInnen etwa einen Schwerbehinderten-, einen
Transplantationsausweis oder aber „eine glaubhafte schriftliche Erklärung
zum Grund der Gefährdung“.
Die betroffenen SchülerInnen könnten zunächst bis zum Ende des Schuljahres
2019/20 zu Hause bleiben und am Fernunterricht teilnehmen. Doch ob es den
überhaupt gibt, ist mehr als fraglich. Denn die LehrerInnen, die nun die
wegen des Abstandsgebotes geteilten Prüfungsklassen in doppelter
Personalstärke unterrichten müssen, werden kaum noch die Kapazität haben,
für einzelne SchülerInnen, die zu Hause bleiben müssen, ein digitales
Lernprogramm zu entwerfen.
6 May 2020
## LINKS
[1] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/rektorenbrief100.pdf
[2] https://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/rektorenbrief100.pdf
## AUTOREN
Marco Carini
## TAGS
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Bildung
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