| # taz.de -- Rechtsanwältin Beate Bahner: Gegen die Corona-„Tyrannei“ | |
| > Sie war die juristische Hoffnung der Corona-Skeptiker. Doch nun ermittelt | |
| > die Polizei und Juristin Beate Bahner plant den persönlichen „Shutdown“. | |
| Bild: „Angriffskrieg auf unsere Grundrechte“? Szene im Berliner Volkspark F… | |
| Freiburg taz | Die Corona-Skeptiker hatten eine neue Heldin. Neben dem | |
| Lungenarzt [1][Wolfgang Wodarg] war in den letzten Wochen die Heidelberger | |
| Rechtsanwältin Beate Bahner in den Vordergrund gerückt. Am 7. April | |
| veröffentlichte sie eine [2][Analyse], die seither in den sozialen | |
| Netzwerken zigtausendfach geteilt wurde: „Beate Bahner erklärt, warum der | |
| Shutdown verfassungswidrig ist und warum dies der größte Rechtsskandal ist, | |
| den die Bundesrepublik Deutschland je erlebt hat“, so der etwas sperrige | |
| und unbescheidene Titel. | |
| Bahners Grundbotschaft lautet: „Bei Epidemien werden die Kranken isoliert, | |
| nicht die Gesunden.“ Dagegen beträfen die Corona-Ausgangsbeschränkungen und | |
| die Schließung vieler Geschäfte und Einrichtungen „83 Millionen gesunde | |
| Menschen“. Bahner wertet die Corona-Verordnungen aller Bundesländer als | |
| „schreiendes Unrecht“, als „Tyrannei“ und „eklatant verfassungswidrig… | |
| In ihrer 19-seitigen Streitschrift kündigte Bahner an, die | |
| Corona-Verordnungen rechtlich prüfen zu lassen. Sie habe „das große | |
| Vertrauen, dass spätestens die Gerichte diesen fundamentalen Angriff auf | |
| die Grundrechte“ abwehren. | |
| Bahners Vorstoß kam wie aus dem Nichts. Sie hatte 25 Jahre als | |
| Rechtsanwältin gearbeitet, war aber immer Spezialistin. Sie darf sich | |
| „Fachanwältin für Medizinrecht“ nennen, ihre Spezialgebiete sind das | |
| „Werberecht für Ärzte“, „Korruption im Gesundheitswesen“ und „Recht… | |
| Bereitschaftsdienst“. Expertin für Infektionsschutzrecht ist sie nicht. | |
| Nach eigener Angabe musste sie ihr Manifest ohne Fachliteratur verfassen, | |
| weil die Bibliotheken geschlossen seien. | |
| ## Eilantrag in Karlsruhe | |
| Ihr medizinischer Ausgangspunkt ist einfach: Das Coronavirus habe nur | |
| „grippeähnliche Auswirkungen“, es sei nur „angeblich“ ein Killervirus.… | |
| die massiven Freiheitsbeschränkungen „nicht notwendig“ seien, diese Ansicht | |
| vertrete die „überwiegende Mehrheit der Epidemiologen“. Letzteres behauptet | |
| sie ohne Beleg, es ist auch ziemlich offensichtlich falsch. | |
| Juristisch wirft Bahner den Landesregierungen vor, ihre Corona-Verordnungen | |
| seien nicht vom Infektionsschutzgesetz gedeckt. Maßnahmen der | |
| Gesundheitsbehörden wie Quarantäne-Anordnungen und Tätigkeitsverbote | |
| dürften sich nur gegen Kranke und Krankheitsverdächtige richten, nicht | |
| gegen Gesunde. Bahner räumt zwar ein, dass das Gesetz auch erlaubt, | |
| Veranstaltungen und Ansammlungen zu verbieten sowie Bäder, Kindergärten und | |
| Schulen zu schließen. Doch das gelte nur „im Einzelfall“, so Bahner, also | |
| nicht landesweit. | |
| Am vorigen Mittwoch (8. April) erhob die Anwältin einen | |
| Normenkontrollantrag gegen die baden-württembergische Corona-Verordnung | |
| beim Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim. Am gleichen Tag beantragte | |
| Bahner beim Bundesverfassungsgericht einstweilige Anordnungen gegen die | |
| Corona-Verordnungen „aller 16 Bundesländer“. | |
| In diesen Schriftsätzen wird die Anwältin immer wieder polemisch und | |
| spricht etwa vom „Angriffskrieg auf unsere Grundrechte“. Die angebliche | |
| „Panikmache“ von Regierungen und Medien bezeichnet Bahner als „Propaganda, | |
| wie Deutschland sie zuletzt im Dritten Reich erlebt hat“. Besuchsverbote | |
| für Heimbewohner vergleicht sie mit der „Verfolgung und Ermordung der | |
| Juden“. | |
| Nur zwei Tage später wies das Bundesverfassungsgericht den Eilantrag | |
| Bahners ab. Sie habe nicht dargelegt, wie sie von den Verordnungen in allen | |
| 16 Bundesländern betroffen sein könne. Außerdem habe sie in | |
| Baden-Württemberg nicht den Ausgang des Verfahrens am VGH Mannheim | |
| abgewartet. Bisher hat der VGH wohl noch nicht entschieden. | |
| Große Hoffnungen braucht Bahner sich aber auch nicht zu machen. Das | |
| Infektionsschutzgesetz (IfSG) ermächtigt die Behörden zu den „notwendigen | |
| Schutzmaßnahmen“. Nach Ansicht der großen Mehrheit der Virologen und | |
| Epidemiologen sind Maßnahmen erforderlich, die die Kontakte der ganzen | |
| Bevölkerung reduzieren. So soll verhindert werden, dass Menschen, die gar | |
| nicht wissen, dass sie infiziert sind, andere anstecken. Sonst könnten | |
| alsbald die Intensivstationen der Krankenhäuser überfordert sein. | |
| ## Nur Maßnahmen gegen Kranke? | |
| Ende März hat der Bundestag im IfSG zudem klargestellt, dass auch | |
| allgemeine [3][Ausgangsbeschränkungen] angeordnet werden können. Und der | |
| VGH Mannheim hat vorige Woche in einem anderen Eilfall (es ging um ein | |
| Fitnessstudio) entschieden, dass auch Einrichtungen geschlossen werden | |
| können, wenn dort noch niemand erkrankt ist. Das Hauptargument Bahners, das | |
| Gesetz erlaube im Kern nur Maßnahmen gegen Kranke, steht also auf sehr | |
| wackligen Füßen. | |
| Inzwischen hat Bahner allerdings ganz anderen Ärger. Die Staatsanwaltschaft | |
| Heidelberg und die dortige Kriminalpolizei ermitteln gegen sie wegen | |
| „öffentlicher Aufforderung zu rechtswidrigen Taten“. In ihrer Streitschrift | |
| vom 7. April hatte sie zu bundesweiten [4][Demonstrationen] am 11. April | |
| aufgerufen. Motto der Kundgebungen „Coronoia 2020 – Nie wieder mit uns. Wir | |
| stehen heute auf!“ Die Ermittler halten den Aufruf für strafbar, weil die | |
| Corona-Verordnungen auch politische Kundgebungen fast überall verbieten. Am | |
| kommenden Mittwoch soll Bahner um 13 Uhr bei der Kripo Heidelberg Stellung | |
| zu den eher kleinlichen Vorwürfen beziehen. | |
| Zudem ersuchte die Heidelberger Polizei am Donnerstag (9. April) den | |
| Internetprovider 1&1, die Webseite von Bahner vorübergehend vom Netz zu | |
| nehmen. So sollte die „fortgesetzte Begehung von Straftaten“ verhindert | |
| werden. Auch hier ging es um den Demo-Aufruf. Die Maßnahme wurde auf das | |
| baden-württembergische Polizeigesetz gestützt. 1&1 kam zunächst der Bitte | |
| nach, doch schon am Freitag war Bahners Webseite wieder online. Die Polizei | |
| konnte nicht sagen, warum. | |
| ## Immer merkwürdigere Postings | |
| Unterdessen wurden die Posts auf Bahners Webseite immer eigentümlicher. Am | |
| Freitag (10. April) schrieb die Anwältin einen offenen Brief an die | |
| Schriftstellerin Juli Zeh: „Bitte unterstützen Sie mich dringend und | |
| übernehmen Sie.“ Sie könne nicht allein die Welt retten und müsse sich | |
| jetzt endlich wieder um ihren kleinen Hund kümmern. | |
| Noch am selben Tag, nach der Ablehnung ihres Eilantrags beim | |
| Bundesverfassungsgericht, erklärte Bahner spontan, sie gebe jetzt ihre | |
| Anwaltszulassung zurück. „In dieser Diktatur kann auch ich leider nichts | |
| mehr für Sie tun“, schrieb sie ihren Unterstützern. | |
| Am Samstag (11. April) veröffentlichte Bahner dann – passend zu Ostern – | |
| eine „Corona-Auferstehungs-Verordnung“, in der alle geschlossenen | |
| Einrichtungen wieder geöffnet wurden. Am Ende des Paragrafenwerks heißt es: | |
| „Beschlossen und verkündet durch Beate Bahner.“ Zudem kündigte sie an, da… | |
| sie ihre Anwaltszulassung doch behalten will. Die Polizei prüft noch, ob | |
| die Fake-Verordnung gegen Gesetze verstößt. | |
| Am Sonntag (12. April) erschien nun das bisher letzte Schreiben Bahners, in | |
| dem sie ihren eigenen „Shutdown“ ankündigt. Sie müsse sich „ein paar Wo… | |
| erholen“ und ihr „Leben neu sortieren“. Frühestens im Mai sei sie wieder | |
| ansprechbar. Auf Twitter wurde spekuliert, ob Beate Bahner ein Kunstprojekt | |
| sei oder ob sie psychische Probleme habe. Auf Anfragen reagierte die | |
| Anwältin nicht. | |
| 13 Apr 2020 | |
| ## LINKS | |
| [1] /Lungenarzt-zu-Corona/!5669085 | |
| [2] http://beatebahner.de/lib.medien/Erklaerung%20Beate%20Bahner%207.4.2020.pdf | |
| [3] /Massnahmen-gegen-die-Corona-Ausbreitung/!5673168 | |
| [4] /Jura-Professor-ueber-Demo-Verbote/!5677512 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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