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# taz.de -- Zu enge Einzelkäfige für Sauen: Tierschutzbund will Verbot
> Wieder hat der Bundesrat die Regeln für breitere Sauenkäfige verschoben.
> Nun verlangen Tierschützer, das Verbot zu enger Gestelle durchzusetzen.
Bild: So viel Platz sollten eine Sau und ihre Ferkel mindestens haben
Berlin taz | Der Deutsche Tierschutzbund will nicht mehr auf eine Reform
der Regeln für Sauen-Käfige warten. „Unsere Geduld ist am Ende. Wir fordern
jetzt den sofortigen Vollzug des geltenden Rechts“, teilte
Verbandspräsident Thomas Schröder mit.
Bei einem Treffen am Dienstag hatten sich Bund und Länder nicht über die
Reform der Regeln für Sauen-Käfige geeinigt, die Verabschiedung der
Vorschriften im Bundesrat wurde erneut verschoben. Gemäß der geltenden
Verordnung sind die meisten, [1][„Kastenstände“] genannten Käfige derzeit
illegal, weil sie so eng sind, dass in ihnen die Schweine ihre Beine im
Liegen nicht ausstrecken können.
Da die Amtsveterinäre die Ställe seit 30 Jahren unbeanstandet gelassen
hätten, müssten Bund und Länder gegebenenfalls den Landwirten
Schadensersatz zahlen, verlangte Schröder. „Die Bauernmilliarde als
Unterstützung zur Umsetzung der Dünge-Verordnung war haushaltstechnisch ja
auch kein Problem. In der gleichen Größenordnung Geld für einen
tiergerechten Umbau der Ställe zur Verfügung zu stellen, sollte also hier
und jetzt auch machbar sein“, so der Tierschützer.
Bund und Länder hätten am Dienstag keine Einigung erreicht, berichtete das
Fachblatt [2][top agrar]. Kommende Woche werde der Bundesrat daher keine
Entscheidung über die Nutztierhaltungsverordnung fällen. Der bisher
anvisierte Termin am 13. März sei auf den 15. Mai verschoben worden,
schrieb das Magazin unter Berufung auf Teilnehmerkreise. Es seien noch
weitere Fragen zu bearbeiten, hieß es. Schon Mitte Februar hatte der
Bundesrat die Abstimmung über die Nutztierhaltungsverordnung wegen
Differenzen insbesondere zur Sauenhaltung kurzfristig verschoben.
Käfige sollen künftig breiter sein
Die Länder wollen demnach, dass die Tiere im Kastenstand ihre Gliedmaßen in
Seitenlage uneingeschränkt ausstrecken können. Das würde bedeuten, dass die
Käfige künftig deutlich breiter sein müssen als im Verordnungsentwurf von
Bundesagrarministerin Julia Klöckner (CDU) vorgeschlagen. Vor allem den
Ländern mit Regierungsbeteiligung der Grünen ist zudem die bisher geplante
Übergangsfrist für das Inkrafttreten der Verordnung von 15 bis 17 Jahren zu
lang.
Die 1,8 Millionen Sauen in Deutschland werden meist monatelang in
Metallgestellen gehalten, die nur etwa so groß wie das Schwein sind. Es
kann sich nicht umdrehen und sich nur langsam hinlegen. Dies hat den
Vorteil, dass die Jungtiere nicht so leicht erdrückt werden. Zudem
erleichtert der Kastenstand dem Personal den Überblick, zum Beispiel,
welche Sau schon besamt ist. Das Metallgestell spart auch Platz, denn
außerhalb des Käfigs ist mehr Bewegungsfreiheit vorgeschrieben.
Tierschützer kritisieren jedoch, dass die Kastenstände oft Geschwüre im
Schulter- und Hüftbereich verursachten. Es sei Tierquälerei, die Sauen ohne
Kontakt zu Artgenossen und ohne Möglichkeiten zu halten, herumzulaufen,
ihren Erkundungstrieb auszuleben oder sich zu suhlen. Wenn Sauen genug
Platz hätten, würden ohne Kastenstand auch nicht wesentlich mehr Ferkel
erdrückt werden.
Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung erlaubt Kastenstände zwar für
einen begrenzten Zeitraum. Aber seit 1992 ist laut Verordnung
vorgeschrieben, dass „jedes Schwein ungehindert aufstehen, sich hinlegen
sowie den Kopf und in Seitenlage die Gliedmaßen ausstrecken kann“.
Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt verlangte deshalb 2015, dass der
Kastenstand entweder mindestens so breit wie das stehende Schwein hoch ist
oder ermöglichen muss, die Gliedmaßen ohne Behinderung in benachbarte leere
Käfige zu stecken. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte 2016 das Urteil
aus Sachsen-Anhalt.
## „Für kleine Betriebe nicht machbar“
Kastenstände wie vom Gericht gefordert „sind kaum anzutreffen“, räumt das
Agrarministerium in der Begründung seines Verordnungsentwurfs ein.
„Praxisüblich sind derzeit Kastenstände mit einer Breite von 65 cm
(Jungsauen) bzw. 70 cm (Sauen) und einer Länge von 200 cm, wobei in
regional unterschiedlichem Ausmaß auch schmalere Kastenstände verbreitet
sein können.“ Die durchschnittliche Sau hat aber Wissenschaftlern zufolge
eine Körperhöhe von 90 cm. Demnach müsste der Kastenstand ebenso breit
sein.
Klöckners Ministerium teilte der taz auf Anfrage mit, dass der
Verordnungsentwurf den Tierschutz deutlich verbessern würde. Schließlich
würden die Fixierzeiten erheblich verkürzt und die Kastenstände vergrößert.
Kürzere Übergangsfristen wären „gerade für kleine Betriebe nicht machbar,
ohne sie damit vor unlösbare finanzielle Schwierigkeiten zu stellen“, so
das Ministerium. „Es ist wichtig, die Produktion in Deutschland zu halten
und weitere Strukturbrüche zu vermeiden – denn nur in Deutschland haben wir
konkrete Einflussmöglichkeiten auf die Haltungsbedingungen und somit das
Tierwohl.“
Die Kastenstände würden künftig so breit sein, dass „die Tiere normal
aufstehen und sich hinlegen sowie in Seitenlage liegen können.“ Sie dürften
aber auch nicht so breit sein, dass sich die Sauen umdrehen und dabei
verletzen können.
4 Mar 2020
## LINKS
[1] /Agrarministerin-will-Kaefige-legalisieren/!5663620/
[2] https://www.topagrar.com/schwein/news/entscheidung-zum-kastenstand-wieder-v…
## AUTOREN
Jost Maurin
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Tierschutz
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