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# taz.de -- Google vs. EuGH: Kein Vorbeikommen an Google
> Die von der EU-Kommission verhängten Strafzahlungen sind
> wettbewerbsrechtlich richtig, reichen aber nicht aus.
Bild: Aufbau eines Google-Standes bei einer Technik-Messe in Las Vegas
Es summiert sich: 2,42 Milliarden Euro hier, 1,49 Milliarden Euro da und
zwischendurch auch noch mal 4,3 Milliarden. Das sind die Strafzahlungen,
die die EU-Kommission in den vergangenen Jahren gegen [1][Google] verhängt
hat. Auch wenn es mal um das Smartphone-Betriebssystem Android ging, mal um
den Preisvergleichsdienst Google Shopping und mal um Onlinewerbung – der
Vorwurf ist immer ähnlich: Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung.
Wenn in dieser Woche nun das [2][EU-Gericht] über die Klage Googles gegen
die aktuellste dieser Geldbußen – in Sachen Google Shopping – verhandelt,
muss man sich klarmachen: Es ist die Summe dieser Fälle, die einen
Unterschied macht. Denn allen regulatorischen Maßnahmen zum Trotz ist an
den Diensten des Alphabet-Mutterkonzerns kaum mehr ein Vorbeikommen. Dafür
ist Google längst zu groß und zu mächtig geworden.
Klar, viel lässt sich ersetzen, und wer sich mal aufrafft, um nur eine
andere Suchmaschine zu nutzen, der tut schon einiges für die eigene
Privatsphäre. Aber hundert Prozent googlefrei – Smartphone ohne Android,
Browsen an Googles Werbenetzwerk vorbei, und was lässt sich tun, wenn der
Arbeitgeber auf Google Docs setzt? –, das braucht schon ein gutes Maß an
Information und IT-Kenntnissen. Dass es überhaupt so weit kommen konnte,
zeigt: Was hier wettbewerbsrechtlich versucht wird, ist gut, reicht aber
nicht.
Die lange Verfahrensdauer vom Beginn der Untersuchung über die Verhängung
der Strafe bis hin zu einem letztinstanzlichen Urteil trägt nicht dazu bei,
dass sich der Markt schnell verändert. Zudem sind manche Behörden, etwa im
Datenschutzbereich, zu vorsichtig. Als würden die Vorstände von Konzernen
wie Google, Amazon oder Starbucks eines Morgens aufwachen und sagen: Oh, ab
heute zahlen wir mal ordentlich Steuern, schützen Nutzerdaten und behandeln
die Logistikmitarbeiter:innen besser.
[3][46,08 Milliarden US-Dollar] – das ist es, was Alphabet allein im
vierten Quartal 2019 an Umsatz ausgewiesen hat. Da könnte noch was gehen.
12 Feb 2020
## LINKS
[1] http://xn--5653682%20Demonstranten%20mit%20Schildern%20Ein%20Zombie%20kehrt…
[2] /Vorratsdatenspeicherung-und-EU-Recht/!5653973
[3] /Suchmaschine-mit-Rekordgewinn/!5074733
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Google
Android
EuGH
Online-Shopping
Datenschutz
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