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# taz.de -- „Tichys Einblick“ verliert vor Gericht: Setzen, weitermachen!
> Die neurechte Plattform „Tichys Einblick“, deren Geschäftsmodell auf
> Hetze und Falschbehauptungen setzt, stärkt unsere Meinungsfreiheit –
> danke!
Bild: Kämpfer für die Meinungsfreieheit: Roland Tichy
Die Meinungsfreiheit in Deutschland ist in Gefahr. Sie wissen schon,
Sprechverbote und so. Laut einer Umfrage des Allensbach-Instituts aus dem
letzten Jahr achten zwei Drittel der Befragten sehr darauf, was sie im
öffentlichen Raum sagen. Einer, der sich ganz besonders um die Stellung der
Meinungs- und Pressefreiheit in Deutschland sorgt, ist Roland Tichy.
Der ehemalige Chefredakteur der Wirtschaftswoche und heutige Herausgeber
des Magazins Tichys Einblick findet, man dürfe in Deutschland keine
Wahrheiten mehr aussprechen, die den Mächtigen missfallen. Doch Tichy will
sich nichts gefallen lassen, er ist ein Kämpfer!
Und nun hat er vor Gericht verloren und damit einen Kampf für die
Meinungsfreiheit gewonnen. Es ging dabei um eine Aussage der
Grünen-Politikerin Claudia Roth. In einem [1][Interview mit der Augsburger
Allgemeinen] im vergangenen Oktober sagte sie: „Wir müssen die
Stichwortgeber benennen, all diese neurechten Plattformen, deren
Geschäftsmodell auf Hetze und Falschbehauptungen beruht – von Roland Tichy
über Henryk M. Broder bis hin zu eindeutig rechtsradikalen Blogs.“ Dagegen
hatte Tichy eine einstweilige Verfügung beantragt. Und jetzt hat das
Stuttgarter Landgericht festgestellt: Roths Kommentar war eine
Meinungsäußerung und ist demnach legitim.
Die Artikel von Tichys Einblick bestehen meist aus Merkel-Bashing,
Panikmache bezüglich Geflüchteter und Hass auf Linke. Damit ist das Magazin
inhaltlich nicht „liberal-konservativ“, wie es sich selbst bezeichnet,
sondern rechts. Schön, dass das nun auch gerichtlich festgehalten ist.
Und es ist nicht das erste Mal, dass der Kampf um „die Wahrheit“ oder „die
Pressefreiheit“ durch Tichy angeführt wird. Vor Monaten hatte [2][Tichys
Einblick das Recherchenetzwerk Correctiv verklagt]. Dabei ging es um einen
Streit über Faktenchecks auf Facebook, die Correctiv durchführt. Die
Redaktion hatte den Tichys Einblick-Artikel unter dem Titel „500
Wissenschaftler erklären: ‚Es gibt keinen Klimanotfall‘ “ bei Facebook m…
dem Stempel „teils falsch“ belegt. Die einstweilige Verfügung wies das
Landgericht Mannheim ab. Am Ende stärkte das Gericht also die Faktenchecks
von Correctiv. Bleibt also nur zu sagen: Danke, Tichy! Und: Weiterkämpfen!
21 Feb 2020
## LINKS
[1] https://www.augsburger-allgemeine.de/politik/Kuenast-und-Roth-Manches-geht-…
[2] https://www.documentcloud.org/documents/6632642-200114-Urteil-7O18119.html
## AUTOREN
Carolina Schwarz
## TAGS
Liebeserklärung
Claudia Roth
Tichy
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Tichy
Journalismus
Greta Thunberg
Right Trash
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