Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kirchensteuer: Babytaufe: Kirche darf kassieren
> Als Baby in der DDR Getaufte scheitert mit einer Klage gegen eine 2011
> erhobene Steuerforderung der evangelischen Kirche.
Bild: Taufbecken in einer katholischen Kirche
Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage einer 66-Jährigen gegen eine
Kirchensteuer-Nachforderung der Evangelischen Kirche abgewiesen. Die
konfessionslos lebende Gabriele V. hatte gegen Steuererhebungen geklagt,
die die Kirche in den Jahren 2012 und 2013 gegen sie geltend gemacht hatte,
obwohl sie ihres Wissens nach niemals Kirchenmitglied gewesen war.
Ihre Eltern, SED-Funktionäre, hatten sie als Säugling in der DDR taufen
lassen, traten aber 1956 und 1958 aus der Kirche aus. Daraufhin wuchs die
Klägerin ohne Bezug zur Kirche in einem atheistischen Umfeld auf. 2011
erhielt die damals 58-Jährige einen Fragebogen der Kirchensteuerstelle zu
ihrer Kirchenzugehörigkeit. Nach ihrer Verneinung einer Mitgliedschaft
wurde ihr mitgeteilt, durch ihre Taufe sei sie seit 1953 Mitglied und
demnach kirchensteuerpflichtig.
Die Fall ist speziell, aber brisant: Für die Kirchen stand die Begründung
der Mitgliedschaft durch die Säuglingstaufe als steuerrechtliches Prinzip
auf dem Spiel.
## „Sittenwidriger Vertrag“
Die Klägerseite, vertreten durch Eberhardt Reinecke vom [1][Institut für
Weltanschauungsrecht], bezeichnete diesen unterstellten Zusammenhang als
rechtswidrig, da die Klägerin sich nicht freiwillig für eine Mitgliedschaft
hatte entscheiden können. Außerdem verletze die Rasterfahndung mittels
Fragebögen durch die kirchliche Steuerstelle das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung.
„Es ist wahrscheinlich, dass wir nun ein Berufungsverfahren anstreben“, so
Kläger-Anwalt Reinicke. „Ich denke, eine Kirche, die sich auf derart
absurde Rechtspositionen bezieht, schadet sich letztendlich mehr, als ihr
die Kichensteuerbeträge zweier Jahre nutzen.“ Der bekannte Kirchenkritiker
Michael Schmidt-Salomon von der [2][Giardano-Bruno-Stiftung] bezeichnete
die Praxis der Kirche als „sittenwidrigen Vertrag“.
NaN NaN
## LINKS
[1] https://weltanschauungsrecht.de/
[2] https://www.giordano-bruno-stiftung.de/
## AUTOREN
Björn Brinkmann
## TAGS
Kirchensteuer
Evangelische Kirche
Atheismus
Religionskritik
Religion
Katholische Kirche
sexueller Missbrauch
Aufklärung
## ARTIKEL ZUM THEMA
Staatliche Kirchenfinanzierung: Vater Staat und Mutter Kirche
Der Staat überweist jährlich hunderte Millionen Euro an die großen Kirchen.
Laut Grundgesetzt hätten diese Zahlungen längst aufhören müssen.
Verhältnis von Gläubigen zur Kirche: Katholisch sein macht mürbe
Seit dem Missbrauchsskandal ist klar: In der Kirche gibt es kein Habitat
der Gemütlichkeit. Aber ein Austritt würde die Lage eventuell
verschlimmern.
Buch über die Epoche der Frühaufklärung: Wie die Vernunft denken lernte
Eine umfangreiche Textsammlung dokumentiert den Weg zur europäischen
Aufklärung – und versucht die komplexe Epoche begreifbar zu machen.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.