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# taz.de -- Mutmaßliche IS-Anhängerin: Festnahme am Frankfurter Flughafen
> Die Türkei macht ernst mit der Abschiebung von IS-AnhängerInnen. Am
> Freitag landen zwei Frauen in Frankfurt, eine wird umgehend festgenommen.
Bild: Am Freitagabend waren zwei von der Türkei abgeschobene Frauen in Frankfu…
Karlsruhe/Berlin dpa | Die Bundesanwaltschaft hat eine mutmaßliche
IS-Anhängerin nach ihrer Abschiebung aus der Türkei nach Deutschland
festnehmen lassen. Ihr werde unter anderem Mitgliedschaft in der
ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS)
vorgeworfen, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe dazu am Samstag
mit. Auf dem Frankfurter Flughafen waren am Freitagabend [1][zwei von der
Türkei abgeschobene Frauen] mit einem Linienflug angekommen. Aus
Sicherheitskreisen hieß es, Beamte des Bundeskriminalamts seien an Bord
gewesen.
Die Bundesanwaltschaft wirft der festgenommenen Frau vor, Ende 2014 nach
Syrien gereist zu sein, um im Herrschaftsgebiet des IS zu leben. Dort habe
sie spätestens Anfang 2015 einen IS-Kämpfer geheiratet, mit dem sie in den
Irak gezogen sei. Beide sollen in einem vom IS zur Verfügung gestellten
Haus gelebt haben. Die Frau habe den Haushalt verrichtet, damit sich ihr
Mann uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stellen konnte. Die Verdächtige
habe 100 US-Dollar im Monat vom IS erhalten und sei im Besitz eines
Sturmgewehrs gewesen. Später sei sie mit ihrem Ehemann nach Syrien
umgezogen, Anfang 2019 wurde sie von kurdischen Sicherheitskräften in
Gewahrsam genommen.
Die Frau sollte noch am Samstag dem Ermittlungsrichter beim
Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der über den Erlass eines Haftbefehls
und den Vollzug der Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Am Donnerstag
hatte die Türkei bereits eine deutsch-irakische Familie nach Berlin
abgeschoben.
Die Türkei hatte am Montag öffentlich die [2][Abschiebung mehrerer
deutscher mutmaßlicher IS-Anhänger] in dieser Woche angekündigt. Anfang
Oktober waren türkische Truppen in Nordsyrien einmarschiert und gegen die
Kurdenmiliz YPG vorgegangen. Die von der YPG geführten Syrischen
Demokratischen Kräfte SDF bewachen in Nordsyrien immer noch Tausende
IS-Gefangene. Nach Angaben pro-kurdischer Medienaktivisten hat die SDF
trotz des türkischen Einmarsches noch die Kontrolle über alle
IS-Gefangenenlager, mit Ausnahme von Ain Issa.
## Nicht alle Rückkehrer können strafrechtlich verfolgt werden
Eine der beiden am Freitag abgeschobenen Deutschen ist nach
dpa-Informationen eine 1998 geborene Frau, der es gelungen war, aus dem von
Kurden bewachten Gefangenenlager Al-Hol in Syrien zu fliehen. Sie saß
demnach zuletzt in der türkischen Stadt Gaziantep in Abschiebungsgewahrsam.
Außerdem sollte eine gebürtige Hannoveranerin ins Flugzeug gesetzt werden.
Sie soll sich aus dem inzwischen aufgelösten syrischen Gefangenenlager Ain
Issa in Richtung Türkei abgesetzt haben.
Nicht jeder, der ins Herrschaftsgebiet des IS gereist ist, kann in
Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden. Bei den Männern war die
Sache bisher oft relativ klar: Rückkehrer wurden verhaftet und von der
Bundesanwaltschaft angeklagt, weil sie in Syrien oder im Irak als Kämpfer
in Gefechte gezogen waren, Gegner erschossen, Gefangene misshandelt oder
sich an Hinrichtungen beteiligt hatten.
Bei den Frauen ist es schwieriger. Strafbar ist die Mitgliedschaft in einer
ausländischen Terrorvereinigung. Nach der Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofs (BGH) setzt diese „eine gewisse formale Eingliederung“
voraus. Dafür braucht es keine Beitrittserklärung wie einen Treueeid. Der
oder die Verdächtige muss aber eine Stellung einnehmen, „die ihn als zum
Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet und von den Nichtmitgliedern
unterscheidbar macht“. Die Abgrenzung im Einzelfall kann schwierig sein.
Andere Rückkehrerinnen konnten festgenommen werden, weil sie ihre Kinder
ins Kriegsgebiet verschleppt, für den IS Wachdienste übernommen oder
Hinrichtungen zugeschaut hatten.
16 Nov 2019
## LINKS
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[2] /Zurueckkehrende-aus-Syrien/!5636955
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Türkei
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Schwerpunkt Syrische Demokratische Kräfte (SDF)
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