| # taz.de -- Mutmaßliche IS-Anhängerin: Festnahme am Frankfurter Flughafen | |
| > Die Türkei macht ernst mit der Abschiebung von IS-AnhängerInnen. Am | |
| > Freitag landen zwei Frauen in Frankfurt, eine wird umgehend festgenommen. | |
| Bild: Am Freitagabend waren zwei von der Türkei abgeschobene Frauen in Frankfu… | |
| Karlsruhe/Berlin dpa | Die Bundesanwaltschaft hat eine mutmaßliche | |
| IS-Anhängerin nach ihrer Abschiebung aus der Türkei nach Deutschland | |
| festnehmen lassen. Ihr werde unter anderem Mitgliedschaft in der | |
| ausländischen terroristischen Vereinigung Islamischer Staat (IS) | |
| vorgeworfen, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe dazu am Samstag | |
| mit. Auf dem Frankfurter Flughafen waren am Freitagabend [1][zwei von der | |
| Türkei abgeschobene Frauen] mit einem Linienflug angekommen. Aus | |
| Sicherheitskreisen hieß es, Beamte des Bundeskriminalamts seien an Bord | |
| gewesen. | |
| Die Bundesanwaltschaft wirft der festgenommenen Frau vor, Ende 2014 nach | |
| Syrien gereist zu sein, um im Herrschaftsgebiet des IS zu leben. Dort habe | |
| sie spätestens Anfang 2015 einen IS-Kämpfer geheiratet, mit dem sie in den | |
| Irak gezogen sei. Beide sollen in einem vom IS zur Verfügung gestellten | |
| Haus gelebt haben. Die Frau habe den Haushalt verrichtet, damit sich ihr | |
| Mann uneingeschränkt dem IS zur Verfügung stellen konnte. Die Verdächtige | |
| habe 100 US-Dollar im Monat vom IS erhalten und sei im Besitz eines | |
| Sturmgewehrs gewesen. Später sei sie mit ihrem Ehemann nach Syrien | |
| umgezogen, Anfang 2019 wurde sie von kurdischen Sicherheitskräften in | |
| Gewahrsam genommen. | |
| Die Frau sollte noch am Samstag dem Ermittlungsrichter beim | |
| Bundesgerichtshof vorgeführt werden, der über den Erlass eines Haftbefehls | |
| und den Vollzug der Untersuchungshaft zu entscheiden hat. Am Donnerstag | |
| hatte die Türkei bereits eine deutsch-irakische Familie nach Berlin | |
| abgeschoben. | |
| Die Türkei hatte am Montag öffentlich die [2][Abschiebung mehrerer | |
| deutscher mutmaßlicher IS-Anhänger] in dieser Woche angekündigt. Anfang | |
| Oktober waren türkische Truppen in Nordsyrien einmarschiert und gegen die | |
| Kurdenmiliz YPG vorgegangen. Die von der YPG geführten Syrischen | |
| Demokratischen Kräfte SDF bewachen in Nordsyrien immer noch Tausende | |
| IS-Gefangene. Nach Angaben pro-kurdischer Medienaktivisten hat die SDF | |
| trotz des türkischen Einmarsches noch die Kontrolle über alle | |
| IS-Gefangenenlager, mit Ausnahme von Ain Issa. | |
| ## Nicht alle Rückkehrer können strafrechtlich verfolgt werden | |
| Eine der beiden am Freitag abgeschobenen Deutschen ist nach | |
| dpa-Informationen eine 1998 geborene Frau, der es gelungen war, aus dem von | |
| Kurden bewachten Gefangenenlager Al-Hol in Syrien zu fliehen. Sie saß | |
| demnach zuletzt in der türkischen Stadt Gaziantep in Abschiebungsgewahrsam. | |
| Außerdem sollte eine gebürtige Hannoveranerin ins Flugzeug gesetzt werden. | |
| Sie soll sich aus dem inzwischen aufgelösten syrischen Gefangenenlager Ain | |
| Issa in Richtung Türkei abgesetzt haben. | |
| Nicht jeder, der ins Herrschaftsgebiet des IS gereist ist, kann in | |
| Deutschland auch strafrechtlich verfolgt werden. Bei den Männern war die | |
| Sache bisher oft relativ klar: Rückkehrer wurden verhaftet und von der | |
| Bundesanwaltschaft angeklagt, weil sie in Syrien oder im Irak als Kämpfer | |
| in Gefechte gezogen waren, Gegner erschossen, Gefangene misshandelt oder | |
| sich an Hinrichtungen beteiligt hatten. | |
| Bei den Frauen ist es schwieriger. Strafbar ist die Mitgliedschaft in einer | |
| ausländischen Terrorvereinigung. Nach der Rechtsprechung des | |
| Bundesgerichtshofs (BGH) setzt diese „eine gewisse formale Eingliederung“ | |
| voraus. Dafür braucht es keine Beitrittserklärung wie einen Treueeid. Der | |
| oder die Verdächtige muss aber eine Stellung einnehmen, „die ihn als zum | |
| Kreis der Mitglieder gehörend kennzeichnet und von den Nichtmitgliedern | |
| unterscheidbar macht“. Die Abgrenzung im Einzelfall kann schwierig sein. | |
| Andere Rückkehrerinnen konnten festgenommen werden, weil sie ihre Kinder | |
| ins Kriegsgebiet verschleppt, für den IS Wachdienste übernommen oder | |
| Hinrichtungen zugeschaut hatten. | |
| 16 Nov 2019 | |
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