# taz.de -- Streit über Hammelsprung im Bundestag: AfD scheitert vor Gericht | |
> Waren in der Nacht des 28. Juni genügend Abgeordnete anwesen, um Gesetze | |
> zu beschließen? Die AfD zweifelt, ihr Antrag wird aber abgewiesen. | |
Bild: Da ist was los im Bundestag: Ein Hammelsprung wird vollzogen (Foto von 20… | |
Karlsruhe dpa | Die AfD im Bundestag ist vor dem Bundesverfassungsgericht | |
mit einem Antrag gescheitert, dem Bundespräsidenten vorläufig die | |
Unterzeichnung und Ausfertigung von drei Gesetzen zu untersagen. | |
Hintergrund ist ein verweigerter Hammelsprung in einer nächtlichen | |
Bundestagssitzung Ende Juni. Bei einem Hammelsprung verlassen die | |
Abgeordneten den Saal und kehren durch verschiedene Türen zurück, so dass | |
sie exakt gezählt werden können. Wenn sich das Präsidium aber einig ist, | |
dass Beschlussfähigkeit besteht, findet ein solcher Hammelsprung nicht | |
statt. Der Bundestag hat 709 Mitglieder und ist beschlussfähig, wenn mehr | |
als die Hälfte, also mindestens 355, anwesend sind. | |
Die AfD-Fraktion hatte in den frühen Morgenstunden des 28. Juni Zweifel | |
geäußert, ob noch genug Abgeordnete da waren. Die Vizepräsidentin des | |
Parlaments, Claudia Roth (Grüne), hatte daraufhin die Beschlussfähigkeit | |
bejaht und die drei Gesetze wurden beschlossen. (2 BvQ 59/19) | |
Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts begründete seine [1][am | |
Dienstag veröffentlichte Entscheidung] damit, dass der AfD-Fraktion auch | |
dann kein schwerer Nachteil drohe, falls sie in einem späteren | |
Organstreitverfahren Erfolg habe. Aus Sicht des Senats geht allerdings | |
schon aus der Begründung des Antrags nicht ausreichend hervor, welche | |
Rechtsposition die AfD-Fraktion gegen wen gelten machen wolle. Der Erlass | |
einer einstweiligen Anordnung wäre ein erheblicher Eingriff des | |
Bundesverfassungsgerichts in die Autonomie und Zuständigkeit anderer | |
Verfassungsorgane. Daher müsse ein strenger Maßstab angelegt werden, | |
argumentierten die Verfassungsrichter. | |
Dass möglicherweise zunächst formell verfassungswidrige Gesetze in Kraft | |
bleiben, sei kein schwerer Nachteil, denn das Grundgesetz kenne keine | |
präventive Normenkontrolle. Der verfassungsgerichtliche Rechtsschutz sei | |
grundsätzlich nachgelagert, teilte der Senat mit. | |
## AfD will mehr Sitzungswochen | |
„Diese Entscheidung nehmen wir zur Kenntnis“, sagte der Parlamentarische | |
Geschäftsführer der AfD-Bundestagsfraktion, Bernd Baumann, in Berlin. Sie | |
sei aus seiner Sicht aber nicht nachvollziehbar, da nachts bei geringer | |
Anwesenheit im Bundestag häufig „Entscheidungen von weitreichenden Folgen“ | |
getroffen würden. | |
In der betreffenden Nacht seien nur etwa 90 Parlamentarier im Saal gewesen, | |
sagte Baumann. Bundestagsvizepräsidentin Roth habe dennoch gegen einen | |
Hammelsprung entschieden. Die AfD sprach sich für eine Erhöhung der Zahl | |
der Sitzungswochen des Bundestags aus. Dadurch könnten Sitzungen, die | |
oftmals bis in die frühen Morgenstunden dauern, vermieden werden. | |
Das Bundestagspräsidium um Wolfgang Schäuble (CDU) hatte sich hinter Roths | |
Entscheidung gestellt. Der Sitzungsvorstand habe die Vorschriften der | |
Geschäftsordnung zur Feststellung der Beschlussfähigkeit korrekt | |
angewendet. Die AfD ist im Bundestagspräsidium nicht vertreten. | |
24 Sep 2019 | |
## LINKS | |
[1] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/20… | |
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