# taz.de -- BGH-Urteil zu Nachbarschaftsstreit: Die Birken dürfen bleiben | |
> Ordnungsgemäß angepflanzte Bäume müssen nicht gefällt werden, auch wenn | |
> sie den Nachbarn viel Arbeit machen. Das entschied der Bundesgerichtshof. | |
Bild: Bei dem Rechtsstreit ging es um Birken und deren Hinterlassenschaften | |
KARSLRUHE taz | Grundstückseigentümer müssen Birken auf dem | |
Nachbargrundstück dulden, auch wenn deren Pollen, Blüten und Laub | |
herübergeweht werden. Das entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH) in | |
einem Grundsatzurteil. Entscheidend ist, dass ausreichend Abstand zur | |
Grundstücksgrenze eingehalten ist. | |
Konkret ging es um drei Birken in Heimsheim (Baden-Württemberg). Sie stehen | |
im Garten eines Einfamilienhauses und sind inzwischen über 18 Meter hoch. | |
Nebenan wohnt die 75-jährige Heidemarie S. mit ihrer Familie in einer | |
Doppelhaushälfte. | |
Seit rund fünf Jahren streitet sie mit dem Eigentümer der Birken über die | |
von ihnen ausgehenden Störungen: Pollenflug, „Würstchen“, Laub. „In jed… | |
Fuge setzen sich die Samen ab. Ich muss ständig sauber machen und trotzdem | |
ist es schmutzig“, sagte sie einer Boulevardzeitung. | |
Als Diskussionen nichts brachten, verklagte Heidemarie S. ihren Nachbarn. | |
Er soll die Birken fällen – oder ihr von Juni bis November monatlich 230 | |
Euro fürs Saubermachen zahlen. | |
Der Fall war in der Justiz umstritten. Zunächst lehnte das Amtsgericht | |
Maulbronn ihre Klage ab. Dann erklärte das Landgericht Karlsruhe im August | |
2018: Die Birken müssen weg. Doch der Eigentümer der Birken ging in | |
Revision zum Bundesgerichtshof und hatte nun in letzter Instanz Erfolg. | |
Der BGH entschied: Die Birken können bleiben. Der Birken-Eigentümer habe | |
sein Grundstück ordnungsgemäß bewirtschaftet, er gilt daher nicht als | |
„Störer“. Ausschlaggebend hierfür ist die Einhaltung des gesetzlich | |
vorgegebenen Abstands zum Nachbargründstück. | |
Wieviel Abstand Bäume zum Nachbargrundstück einhalten müssen, wird durch | |
Landesgesetze geregelt. Hier war das baden-württembergische | |
Nachbarrechtsgesetz maßgeblich. Dieses sah früher für Birken einen Abstand | |
von zwei Metern bis zur Grundstücksgrenze vor. Dieser Abstand war bei den | |
Heimsheimer Birken eingehalten. Inzwischen gilt für Birken in | |
Baden-Württemberg ein Abstand von vier Metern, aber nur für neue | |
Anpflanzungen. | |
Da Frau S. keinen Anspruch auf Beseitigung der Störung hat, kann sie vom | |
Eigentümer der Birken auch keine monatliche „Laubrente“ als Entschädigung | |
für ihre Reinigungsarbeit verlangen. | |
Die BGH-Vorgaben sollen, so die Senatsvorsitzende Christina Stresemann, „in | |
aller Regel“ gelten. Nur in „Ausnahmefällen“ bei extremer Belastung der | |
Nachbarschaft sei ein Anspruch auf Beseitigung von ordnungsgemäß | |
angeplanzten Bäumen möglich. „Es reicht aber nicht, dass ein Baum besonders | |
lästig ist, wie eine Birke. Und es reicht auch nicht, dass nebenan ein | |
Pollenallergiker wohnt.“ | |
Gegen das BGH-Urteil sind keine Rechtsmittel mehr möglich. | |
(Az.: V ZR 218/18) | |
20 Sep 2019 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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