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# taz.de -- Apple versus EU-Kommission: Steuerstreit vor Gericht
> Apple und die EU-Kommission haben sich vor dem EU-Gericht getroffen. Es
> geht um Steuernachzahlungen in Milliardenhöhe – doch nicht nur.
Bild: Sie will, dass Apple 13 Milliarden Euro an Irland zahlt: Margrethe Vestag…
BERLIN taz/dpa | Im Streit zwischen Apple und der EU-Kommission wegen einer
Steuernachzahlung in Höhe von 13 Milliarden Euro ist es in den vergangenen
beiden Tagen ernst geworden: Die beiden Konfliktparteien trafen sich vor
dem EU-Gericht in Luxemburg, vor dem das Verfahren aktuell verhandelt wird.
Die 13 Milliarden Euro beziehen sich auf die Jahre 2003 bis 2014. [1][Nach
Auffassung der EU-Kommission hätte Apple für diesen Zeitraum in Irland
Steuern zahlen müssen.] Dass Irland dieses Geld nicht eingetrieben habe,
sei eine unzulässige staatliche Beihilfe. Denn so habe Apple weniger
Steuern gezahlt als andere Unternehmen, so [2][die Argumentation der für
Wettbewerbspolitik zuständigen EU-Kommissarin Margrethe Vestager].
Apple hält dem entgegen: Man habe die Steuern sehr wohl gezahlt, allerdings
in den USA und zwar in Höhe von 20 Milliarden US-Dollar. In den USA, weil
dort die Produkte entworfen und entwickelt wurden, in Irland seien
lediglich Logistik und Vertrieb ansässig. Das zweifelt die EU-Kommission
an.
Irland steht in dem Streit auf der Seite Apples. Denn es will seinen Ruf
als steuerlich günstiger EU-Sitz für Unternehmen nicht gefährden. Irland
argumentiert daher, für die Steuerberechnung sei maßgeblich, an welchem Ort
intellektuelles Eigentum geschaffen werde.
Ein Urteil wird es voraussichtlich frühestens in einigen Monaten geben und
auch dann ist zu erwarten, dass beide Seiten in die nächste Instanz gehen.
Denn es geht um viel, nicht nur um Geld, vor allem für die EU-Kommission.
Kommissarin Vestager geht in mehreren weiteren
Unternehmen-Staat-Konstellationen gegen zweifelhafte Steuerpraktiken vor.
In zwei vergleichbar gelagerten Fällen, die ebenfalls vor dem EU-Gericht
verhandelt wurden, sollen bereits in der kommenden Woche Urteile gefällt
werden: Zum einen geht es um Starbucks, in den Niederlanden
steuerpflichtig, und um eine Fiat-Tochter, hier ist Luxemburg zuständig.
Für Markus Meinzer, Finanz- und Steueranalyst beim Tax Justice Network, ist
die Konsequenz klar: „Wir brauchen als erstes Transparenz über die
Steuerzahlungen von Konzernen.“ Steuerabsprachen wie im Fall Irland und
Apple würden dann sofort bekannt und könnten zum Gegenstand einer
gesellschaftlichen Debatte werden. Als nächste Stufe sei aber ein
Mindeststeuersatz für Unternehmen notwendig.
Tobias Hauschild von der Entwicklungsorganisation Oxfam setzt in dieser
Frage Hoffnungen auf die aktuellen Verhandlungen auf G20- und OECD-Ebene.
Dabei seien Steuersätze zwischen 12 und 18 Prozent im Gespräch. „Im
Idealfall wären Sonderabsprachen dann gar nicht mehr möglich.“
18 Sep 2019
## LINKS
[1] /Prozess-um-Nachzahlung/!5627169
[2] https://europa.eu/rapid/press-release_IP-16-2923_en.htm
## AUTOREN
Svenja Bergt
## TAGS
Apple
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Steuervermeidung
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Schwerpunkt Europawahl
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