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# taz.de -- Verbraucherzentralen zu E-Scootern: Im Zweifel haftet der Kunde
> E-Scooter-Fahrer müssen die Roller vor der Nutzung überprüfen. Damit
> wälzen Unternehmen Verantwortung auf Kunden ab, sagen
> Verbraucherschützer.
Bild: Zur Kasse gebeten werden könnten Kunden auch bei Schäden, die sie nicht…
Berlin dpa | Die Verbraucherzentralen sehen erhebliche Probleme bei den
Nutzungsbedingungen von Elektro-Tretrollern zum Ausleihen in deutschen
Städten. Oft lehnten Anbieter jede Verantwortung für den Zustand der
E-Roller ab und wollten nicht einmal garantieren, dass der
Vermietungsservice funktioniere. Das sagte die Rechtsexpertin des
Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), Kerstin Hoppe, der Deutschen
Presse-Agentur in Berlin.
Bei einer [1][Untersuchung] der Nutzungsbedingungen seien bei allen
Anbietern teils gravierende Verstöße wie unzulässige Haftungsregelungen
festgestellt worden, kritisierte der vzbv. Daher seien die Firmen wegen
insgesamt 85 Klauseln abgemahnt worden.
Beanstandet wurde etwa auch ein Abwälzen von Wartungs- und
Inspektionspflichten. So müssten Nutzer bei einigen Anbietern vor
Fahrtantritt Bremsen, Beleuchtung, Räder, Rahmen und Akkus auf Mängel
überprüfen. Dabei könnten Verbraucher dies in der Regel gar nicht
fachgerecht tun.
Seit der Zulassung von E-Tretrollern im Straßenverkehr Mitte Juni haben
Verleihfirmen in mehreren Städten Angebote gestartet. Dabei werden die auch
E-Scooter genannten Flitzer per Handy-App aktiviert.
Kunden können für Schäden haftbar gemacht werden
Kritik gibt es ebenfalls schon daran, dass die Gefährte kreuz und quer auf
[2][Gehwegen] abgestellt werden. Die Spitzenverbände der Kommunen und die
Anbieter haben gemeinsam vereinbart, mehr für die Ordnung und für die
Sicherheit von Fußgängern tun zu wollen.
Die Mobilitätsexpertin beim vzbv, Marion Jungbluth, betonte, Innovationen
wie die E-Scooter machten das Angebot vielfältiger und könnten einen
Beitrag zu einer Verkehrswende leisten. „Die Anbieter sollten aber alles
dafür tun, die Nutzung von E-Tretrollern so sicher, umwelt- und
kundenfreundlich wie möglich zu machen.“
Mit Blick auf Haftungsregelungen warnte der vzbv, dass Kunden zum Beispiel
teils für Schäden aufkommen müssten, die sie nicht verschuldet haben. Wer
einen E-Scooter „auf eigene Gefahr“ miete, hafte bei kundenfeindlichster
Auslegung für nahezu alle Schäden, die etwa durch Unfall oder Diebstahl
entstehen. Mehrere Anbieter behielten sich auch vor, den Service jederzeit
einschränken oder einstellen zu können und Mietbedingungen kurzfristig zu
ändern.
27 Aug 2019
## LINKS
[1] https://www.vzbv.de/pressemitteilung/e-scooter-gravierende-luecken-im-klein…
[2] /Parkplaetze-fuer-E-Scooter/!5614292
## AUTOREN
Niklas Münch
## TAGS
E-Scooter
Verbraucherzentrale
Sharing Economy
E-Roller
E-Scooter
E-Roller
Verkehr
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