Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Neues Vergabegesetz in Berlin: Gute Arbeit mal konkret
> Die Linksfraktion hat mit DGB und Rechtsexperten über das neue
> Vergabegesetz diskutiert. Die Umsetzung gilt als eine der großen
> Herausforderungen.
Bild: ReinigungsarbeiterInnen klagten zuletzt über Arbeitsbedingungen bei öff…
Berlin soll eine Stadt der guten Arbeit sein – so steht es im
rot-rot-grünen Koalitionsvertrag. Dafür möchte der Senat zunächst vor der
eigenen Haustür kehren: [1][mit einem neuen Vergabegesetz], das bis Ende
des Jahres beschlossen werden soll.
Die Linksfraktion hat am Donnerstag zu einem Fachgespräch über das Gesetz
ins Abgeordnetenhaus geladen. „Berlin muss bewusst mit der eigenen
Nachfragemacht umgehen“, sagte Christian Hoßbach, Vorsitzender des DGB
Berlin-Brandenburg, mit Blick auf das große Auftragsvolumen des Landes.
Im Juni hatte Wirtschaftssenatorin Ramona Pop den Gesetzesentwurf
vorgestellt. Für öffentliche Aufträge sollen im Bereich der Liefer- und
Dienstleistungen über einer Wertgrenze von 10.000 Euro und im Baugewerbe ab
50.000 Euro sozial-ökologische Kriterien bei der Vergabe gelten. Dazu soll
der Vergabemindestlohn für öffentliche Aufträge von 9 Euro auf 11,90 Euro
angehoben werden.
Die Mindestvergütung ist allerdings ein strittiger Punkt: Denn der
Stundenlohn müsste laut Bundesarbeitsministerium eigentlich 12,63 Euro
betragen, um vor Altersarmut zu schützen. Diese Zahl identifizierte auch
die Linksfraktion am Donnerstag als Ziel. Der linke Bundestagsabgeordnete
Pascal Meiser zeigte sich optimistisch und verwies darauf, dass der
Tariflohn im öffentlichen Sektor – Referenzgröße für den Vergabemindestlo…
– im kommenden Jahr auf 12,43 Euro steigen werde.
## Die Frage der Umsetzung
Diskutiert wurde auch über die Umsetzung des neuen Vergabegesetzes. Während
bisher nur Kontrollen auf Hinweis der Vergabestellen stattfinden, sollen
mit dem neuen Gesetz Stichprobenkontrollen erfolgen. Ob die Novellierung
des Gesetzes Wirkung entfaltet, werde auch von der personellen Stärke und
Qualifizierung derer abhängen, die in den öffentlichen Einrichtungen über
die Zuschläge entscheiden, so Linke-Abgeordneter Harald Wolf.
Maßnahmen gegen Leistungsverdichtung, ein Problem, [2][über das zuletzt
Reinigungskräfte in Schulen geklagt hatten], seien in dem Gesetz nach
bisherigem Stand nicht vorgesehen, so Wolf. Dies sei jedoch über
Verwaltungsvorschriften möglich, sagte Alexander Fischer, Staatssekretär
für Arbeit und Soziales. DGB-Vorsitzender Hoßbach plädierte dafür, dass die
Sozialpartner zumutbare Leistungsstandards bestimmen sollten. In bestimmten
Fällen könnte auch über die Rekommunalisierung der Reinigungsarbeiten
nachgedacht werden. „Das Thema wird umso wichtiger, je höher die Löhne bei
öffentlichen Aufträgen sind“, sagte Wolf.
Das neue Vergabegesetz wird aktuell unter den Senatsverwaltungen
abgestimmt, bevor in die Phase der parlamentarischen Debatte übergegangen
wird.
5 Sep 2019
## LINKS
[1] /Berlin-plant-neues-Vergabegesetz/!5602067/
[2] /Outsourcing-von-Reinigungskraeften/!5618052/
## AUTOREN
Volkan Ağar
## TAGS
Ramona Pop
Die Linke Berlin
Mindestlohn
Lohndumping
Alice-Salomon-Hochschule
Streik
Schwerpunkt Rot-Rot-Grün in Berlin
## ARTIKEL ZUM THEMA
Outsourcing von Reinigungskräften: Wie schnell kann ein Mensch putzen?
An der Berliner Alice-Salomon-Hochschule klagen Reinigungskräfte über die
Arbeitsbedingungen. Studierende fordern, sie nicht mehr auszulagern.
Protest von Berliner Gebäudereinigern: Putzkräfte fordern Respekt
Reinigungskräfte demonstrieren für einen fairen Rahmentarifvertrag:
Überstundenzuschläge, 30 Tage Urlaub und Weihnachtsgeld.
Berlin plant neues Vergabegesetz: Es ist fair angerichtet
Großer Wurf oder Bürokratiemonster? Das Land will ab 2020 mit öffentlichen
Aufträgen stärker gute Arbeit mit mehr Lohn und die Umwelt fördern.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.