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# taz.de -- Uber in Berlin: Nur gucken, nicht buchen
> Das Unternehmen Uber präsentiert auf der deutschen Homepage den
> Sammeltaxi-Dienst UberPool, bietet ihn in Berlin aber nicht an – weil es
> nicht darf.
Bild: Ein Uber-Fahrer fährt dich gern billig zum Hauptbahnhof, hält sich aber…
Wer in Berlin eine Fahrt mit dem Dienst UberPool buchen will, kann sich
dafür jederzeit registrieren – diesen Anschein erweckt zumindest die
[1][Uber-Webseite]. Doch wer dann tatsächlich eine Fahrt im Sammeltaxi
buchen möchte, wird enttäuscht: UberPool sei in Berlin genauso wie in ganz
Deutschland nicht verfügbar, erklärt ein Unternehmenssprecher der taz.
Uber bietet private Fahrdienstleistungen an. Das Pooling-Konzept sieht vor,
mehrere Fahrgäste, die in dieselbe Richtung möchten, in einem Fahrzeug
zusammenzubringen. Der Preis der Fahrleistung wird dann unter den Buchenden
geteilt. In Deutschland ist Pooling allerdings nur mit einer
Sondergenehmigung erlaubt.
Deshalb sorgt die Gestaltung der Uber-Webseite für Irritationen – zum
Beispiel beim für die Zulassung von Mobilitätsdiensten zuständigen Berliner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten (Labo). Ein Sprecher des
Berliner Verkehrssenats erklärt der taz, das Unternehmen habe sein
Sammeltaxi-Konzept bereits vor Jahren angekündigt, dem Labo bisher aber
nicht mitgeteilt, ob und wann es aktiv werden soll. Da Uber den Dienst
online vorstellt, laufe nun eine Überprüfung der Sachlage. Das bestätigt
auch das Labo auf taz-Nachfrage.
In der Uber-App stehen aktuell nur die Dienste [2][UberX] und UberXL zur
Verfügung, außerdem kann eine normale Taxifahrt gebucht werden. Bei UberX
vermittelt das Unternehmen seine Kunden an Mietwagenfirmen, die Fahrdienste
günstiger als normale Taxis anbieten. Böte Uber selbst Fahrten an, wäre das
ein Verstoß gegen das deutsche Personenbeförderungsgesetz.
## Rückkehrpflicht wird ignoriert
Das Personenbeförderungsgesetz schreibt auch verschiedene Bedingungen für
die Uber-Partner fest. Das Labo muss ihnen eine Genehmigung und den
angestellten FahrerInnen einen Personenbeförderungsschein ausstellen.
Offiziell gilt auch eine Rückkehrpflicht zum Betriebsstandort nach jeder
Fahrt – mit einer Ausnahme: Erreicht die FahrerInnen unterwegs ein
Folgeauftrag, dürfen sie den direkt annehmen.
Diese Einschränkung führt dazu, dass die Rückkehrpflicht im Grunde genommen
keine ist. „Dann parken sie eben auf dem Parkplatz von Burger King und
warten dort“, sagt Rolf Feja von der Berliner Taxi-Innung der taz. „Wenn
man sie darauf anspricht, sagen sie, sie machen Pause.“ Auch aus dem Labo
ist zu hören, die Kontrolle der Rückkehrpflicht sei grundsätzlich
schwierig. Der Verkehrssenat fordert deshalb zum Beispiel die Einführung
von Kennzeichnungspflichten, um die Kontrollierbarkeit der Anbieter zu
erhöhen.
Die Berliner Taxi-FahrerInnen sind verärgert. Feja erklärt, seine
KollegInnen warteten am Flughafen Tegel immer länger auf Kundschaft,
während die Uber-FahrerInnen Auftrag um Auftrag bekämen. Und der Unmut
dürfte in nächster Zeit noch größer werden: Am Mittwoch verkündete das
Unternehmen FreeNow nämlich, mit einem identischen Konzept wie Uber den
Berliner Markt zu betreten – noch mehr günstige Konkurrenz für die Berliner
Taxis.
„FreeNow ist der Nachfolger von MyTaxi, der Taxi-Vermittlungsapp. Die haben
jahrelang Daten von uns gesammelt und können das jetzt nutzen“, schimpft
Feja. Hinter FreeNow stehen die Konzerne Daimler und BMW. Feja sagt, die
Unternehmen verkauften sich gegenüber Verkehrsminister Andreas Scheuer als
heimischer Gegenentwurf zu Uber – ein Preiskampf zwischen den Anbietern sei
programmiert, Leidtragende dürften erneut die Berliner Taxi-FahrerInnen
werden.
## Erlaubte Sammeltaxis in Berlin
Immerhin das noch günstigere Angebot von UberPool muss das Taxigewerbe
aktuell nicht fürchten, Uber besitzt in Berlin keine Sondergenehmigung.
Dafür sind die Unternehmen Clevershuttle und Berlkönig in der Stadt aktiv.
Der Sprecher des Verkehrssenats erklärt, beide seien Teil einer
vierjährigen Testphase, der Senat sammle von den Unternehmen Daten, um zu
prüfen, ob Pooling ein funktionierendes Mobilitätskonzept für Berlins
Zukunft sein könnte.
Clevershuttle, ein privatwirtschaftlicher Anbieter, deckt den Westen der
Stadt ab. Berlkönig, ein Gemeinschaftsprojekt von Daimler, dem App-Anbieter
VIA und der BVG, ist im Osten unterwegs. Eine Sprecherin der BVG ist
zuversichtlich, dass Pooling den öffentlichen Personennahverkehr sinnvoll
ergänzt: „Zukünftige Mobilität muss einfach ein bisschen vielseitiger sein
als nur U-Bahn, Bus und Tram.“
Die wünschenswerte Anbindung der Bezirke außerhalb des S-Bahn-Rings an die
Innenstadt leisten die Sammeltaxis aber nicht. Gegenüber der taz erklärt
die BVG, die Berlkönig-Fahrzeuge dürften nicht außerhalb des
festgeschriebenen Gebiets eingesetzt werden – das sei Bedingung der
Sondergenehmigung.
Berlkönige wird es außerhalb des Berliner S-Bahn-Rings also nicht geben.
Der Verkehrssenat möchte stattdessen Rufbusse einsetzen, um die
Außenbezirke besser anzubinden, gegen einen Aufpreis zu den üblichen
BVG-Tarifen. Ob der Rufbus dann noch günstiger ist als eine von Uber oder
FreeNow angebotene Mietwagenfahrt, wird sich zeigen.
29 Aug 2019
## LINKS
[1] https://www.uber.com/de/de/ride/uberpool/
[2] /Berliner-Taxiprotest/!5598561&s=uberx/
## AUTOREN
Lukas Waschbüsch
## TAGS
ÖPNV
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