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# taz.de -- Impfpflicht kommt – FAQ: Pieksen gegen Masern
> Das Bundeskabinett bringt die Masernimpfpflicht auf den Weg. Ab nächstem
> Frühjahr sind für Kinder die Nachweise zwingend.
Bild: Kitas dürfen Kinder, die nicht geimpft sind, künftig nicht mehr annehmen
Berlin dpa | Lange wurde darüber diskutiert, jetzt kommt die gesetzliche
Pflicht zur Impfung gegen Masern. Bei Kindern gibt es künftig so gut wie
keine Ausnahmen. Auch einige Erwachsenengruppen müssen sich impfen lassen
oder nachweisen, dass sie immun gegen die Masern sind. Die Regelungen im
Einzelnen:
Ab wann gilt die Impfpflicht und für wen?
Ab März nächsten Jahres. Bei Eintritt in die Kita oder Schule müssen Eltern
für ihre Kinder ab dann die Impfung vorweisen. Für Kinder, die schon im
Kindergarten oder in der Schule sind, muss bis spätestens 31. Juli 2021
nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten.
Impfpflicht besteht auch für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für
Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen
„Gemeinschaftseinrichtungen“. Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und
Flüchtlingsunterkünfte. Auch Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich
impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind.
## Gibt es Ausnahmen?
Ja. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweist, dass eine Impfung aus
gesundheitlichen Gründen nicht ratsam – also kontraindiziert – ist, ist von
der Impfpflicht befreit. Außerdem sind vor 1970 Geborene von der
Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil sie die
Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben.
## Was passiert denen, die sich nicht an die Impfpflicht halten?
Kitas, Schulen und andere Einrichtungen, in denen die Impfpflicht gilt,
müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden. Das entscheidet dann über
das weitere Vorgehen und kann im Extremfall Bußgelder bis 2.500 Euro
verhängen. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch
gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich
nicht an die Impfpflicht halten.
## Wie weise ich die Impfung oder Immunität nach?
Über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches
Attest. Wer sich nicht sicher ist, ob er geimpft ist oder nicht, kann auch
einen Bluttest machen. Wenn Antikörper nachgewiesen werden, hatte man
entweder schon Masern und ist somit immun oder man ist bereits geimpft. Im
Zweifel sollten sich auch Erwachsene lieber noch einmal impfen lassen, rät
die Ständige Impfkommission (STIKO). Das für Infektionskrankheiten
zuständige Robert-Koch-Institut (RKI) sieht bei nach 1970 geborenen
Erwachsenen große Impflücken.
## Muss ich mit meinem Kind für die Impfung extra in eine volle
Kinderarztpraxis?
Nein. Die Impfung soll künftig bei allen Ärzten außer Zahnärzten möglich
sein.
## Warum werden Masern überhaupt als so gefährlich eingestuft?
Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu Komplikationen
wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Selten kommt es auch zu
Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. Masern sind keine harmlose
Kinderkrankheit, sagt das RKI. Bei 1.000 Erkrankten gebe es einen
Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst nach Jahren zum Tod, etwa bei
der Masern-Gehirnentzündung SSPE – wer im Säuglingsalter an Masern
erkrankt, ist besonders gefährdet.
17 Jul 2019
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Bundesministerium für Gesundheit
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