# taz.de -- Impfpflicht kommt – FAQ: Pieksen gegen Masern | |
> Das Bundeskabinett bringt die Masernimpfpflicht auf den Weg. Ab nächstem | |
> Frühjahr sind für Kinder die Nachweise zwingend. | |
Bild: Kitas dürfen Kinder, die nicht geimpft sind, künftig nicht mehr annehmen | |
Berlin dpa | Lange wurde darüber diskutiert, jetzt kommt die gesetzliche | |
Pflicht zur Impfung gegen Masern. Bei Kindern gibt es künftig so gut wie | |
keine Ausnahmen. Auch einige Erwachsenengruppen müssen sich impfen lassen | |
oder nachweisen, dass sie immun gegen die Masern sind. Die Regelungen im | |
Einzelnen: | |
Ab wann gilt die Impfpflicht und für wen? | |
Ab März nächsten Jahres. Bei Eintritt in die Kita oder Schule müssen Eltern | |
für ihre Kinder ab dann die Impfung vorweisen. Für Kinder, die schon im | |
Kindergarten oder in der Schule sind, muss bis spätestens 31. Juli 2021 | |
nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten. | |
Impfpflicht besteht auch für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für | |
Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen | |
„Gemeinschaftseinrichtungen“. Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und | |
Flüchtlingsunterkünfte. Auch Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich | |
impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind. | |
## Gibt es Ausnahmen? | |
Ja. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweist, dass eine Impfung aus | |
gesundheitlichen Gründen nicht ratsam – also kontraindiziert – ist, ist von | |
der Impfpflicht befreit. Außerdem sind vor 1970 Geborene von der | |
Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil sie die | |
Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben. | |
## Was passiert denen, die sich nicht an die Impfpflicht halten? | |
Kitas, Schulen und andere Einrichtungen, in denen die Impfpflicht gilt, | |
müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden. Das entscheidet dann über | |
das weitere Vorgehen und kann im Extremfall Bußgelder bis 2.500 Euro | |
verhängen. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch | |
gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich | |
nicht an die Impfpflicht halten. | |
## Wie weise ich die Impfung oder Immunität nach? | |
Über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches | |
Attest. Wer sich nicht sicher ist, ob er geimpft ist oder nicht, kann auch | |
einen Bluttest machen. Wenn Antikörper nachgewiesen werden, hatte man | |
entweder schon Masern und ist somit immun oder man ist bereits geimpft. Im | |
Zweifel sollten sich auch Erwachsene lieber noch einmal impfen lassen, rät | |
die Ständige Impfkommission (STIKO). Das für Infektionskrankheiten | |
zuständige Robert-Koch-Institut (RKI) sieht bei nach 1970 geborenen | |
Erwachsenen große Impflücken. | |
## Muss ich mit meinem Kind für die Impfung extra in eine volle | |
Kinderarztpraxis? | |
Nein. Die Impfung soll künftig bei allen Ärzten außer Zahnärzten möglich | |
sein. | |
## Warum werden Masern überhaupt als so gefährlich eingestuft? | |
Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu Komplikationen | |
wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Selten kommt es auch zu | |
Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. Masern sind keine harmlose | |
Kinderkrankheit, sagt das RKI. Bei 1.000 Erkrankten gebe es einen | |
Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst nach Jahren zum Tod, etwa bei | |
der Masern-Gehirnentzündung SSPE – wer im Säuglingsalter an Masern | |
erkrankt, ist besonders gefährdet. | |
17 Jul 2019 | |
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