| # taz.de -- Impfpflicht kommt – FAQ: Pieksen gegen Masern | |
| > Das Bundeskabinett bringt die Masernimpfpflicht auf den Weg. Ab nächstem | |
| > Frühjahr sind für Kinder die Nachweise zwingend. | |
| Bild: Kitas dürfen Kinder, die nicht geimpft sind, künftig nicht mehr annehmen | |
| Berlin dpa | Lange wurde darüber diskutiert, jetzt kommt die gesetzliche | |
| Pflicht zur Impfung gegen Masern. Bei Kindern gibt es künftig so gut wie | |
| keine Ausnahmen. Auch einige Erwachsenengruppen müssen sich impfen lassen | |
| oder nachweisen, dass sie immun gegen die Masern sind. Die Regelungen im | |
| Einzelnen: | |
| Ab wann gilt die Impfpflicht und für wen? | |
| Ab März nächsten Jahres. Bei Eintritt in die Kita oder Schule müssen Eltern | |
| für ihre Kinder ab dann die Impfung vorweisen. Für Kinder, die schon im | |
| Kindergarten oder in der Schule sind, muss bis spätestens 31. Juli 2021 | |
| nachgewiesen werden, dass sie geimpft sind oder die Masern schon hatten. | |
| Impfpflicht besteht auch für Erzieherinnen und Erzieher in Kitas, für | |
| Lehrer, Tagesmütter und für Beschäftigte in medizinischen und sonstigen | |
| „Gemeinschaftseinrichtungen“. Dazu zählen Ferienlager oder auch Asyl- und | |
| Flüchtlingsunterkünfte. Auch Bewohner solcher Einrichtungen müssen sich | |
| impfen lassen oder nachweisen, dass sie immun sind. | |
| ## Gibt es Ausnahmen? | |
| Ja. Wer mit einem ärztlichen Attest nachweist, dass eine Impfung aus | |
| gesundheitlichen Gründen nicht ratsam – also kontraindiziert – ist, ist von | |
| der Impfpflicht befreit. Außerdem sind vor 1970 Geborene von der | |
| Impfpflicht befreit, da sie größtenteils immun sein dürften, weil sie die | |
| Masern höchstwahrscheinlich durchgemacht haben. | |
| ## Was passiert denen, die sich nicht an die Impfpflicht halten? | |
| Kitas, Schulen und andere Einrichtungen, in denen die Impfpflicht gilt, | |
| müssen Impfsäumige an das Gesundheitsamt melden. Das entscheidet dann über | |
| das weitere Vorgehen und kann im Extremfall Bußgelder bis 2.500 Euro | |
| verhängen. Kitas dürfen ungeimpfte Kinder künftig nicht mehr annehmen. Auch | |
| gegen die Einrichtungen können Bußgelder verhängt werden, wenn sie sich | |
| nicht an die Impfpflicht halten. | |
| ## Wie weise ich die Impfung oder Immunität nach? | |
| Über den Impfausweis, das gelbe Kinderuntersuchungsheft oder ein ärztliches | |
| Attest. Wer sich nicht sicher ist, ob er geimpft ist oder nicht, kann auch | |
| einen Bluttest machen. Wenn Antikörper nachgewiesen werden, hatte man | |
| entweder schon Masern und ist somit immun oder man ist bereits geimpft. Im | |
| Zweifel sollten sich auch Erwachsene lieber noch einmal impfen lassen, rät | |
| die Ständige Impfkommission (STIKO). Das für Infektionskrankheiten | |
| zuständige Robert-Koch-Institut (RKI) sieht bei nach 1970 geborenen | |
| Erwachsenen große Impflücken. | |
| ## Muss ich mit meinem Kind für die Impfung extra in eine volle | |
| Kinderarztpraxis? | |
| Nein. Die Impfung soll künftig bei allen Ärzten außer Zahnärzten möglich | |
| sein. | |
| ## Warum werden Masern überhaupt als so gefährlich eingestuft? | |
| Bei Infizierten wird das Immunsystem geschwächt, es kann zu Komplikationen | |
| wie Mittelohr- und Lungenentzündungen kommen. Selten kommt es auch zu | |
| Gehirnentzündungen, die tödlich enden können. Masern sind keine harmlose | |
| Kinderkrankheit, sagt das RKI. Bei 1.000 Erkrankten gebe es einen | |
| Todesfall. Manchmal führt die Krankheit erst nach Jahren zum Tod, etwa bei | |
| der Masern-Gehirnentzündung SSPE – wer im Säuglingsalter an Masern | |
| erkrankt, ist besonders gefährdet. | |
| 17 Jul 2019 | |
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