Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kündigung von Betriebsrätin unrechtmäßig: Wegen 3,60 Euro rausg…
> Beate S. wurde wegen „Erschleichens“ von Briefporto in Hannover
> entlassen. Tatsächlich war die Mitarbeiterin dem Arbeitgeber wohl zu
> unbequem.
Bild: Kein Grund für eine Kündigung nach 30 Jahren: 3,60 Euro
Göttingen taz | Beate S. ist wieder da. Nach einer fristlosen Kündigung und
gewonnenen Arbeitsgerichtsprozessen in allen Instanzen ist die
Betriebsrätin an ihren Arbeitsplatz zurückgekehrt: Sie ist
Bilanzbuchhalterin bei der [1][MDG Medien Dienstleistungsgesellschaft], die
zum Medienkonzern Madsack in Hannover gehört.
Ein letzter Versuch der MDG-Geschäftsführung, die 57-Jährige nach mehr als
30 Jahren Betriebszugehörigkeit mit 100.000 Euro Abfindung loszuwerden, sei
erfolglos geblieben, sagt Annette Rose, Sprecherin der zu Ver.di gehörenden
Deutschen Journalisten Union (DJU): Die langjährige Betriebsrätin S. habe
das Geld abgelehnt.
Auslöser des Konflikts waren 3,60 Euro Porto für drei Werbebriefe zur
Betriebsratswahl im Dezember 2017. Die betreffenden Wahlwerbebriefe ihrer
Liste hatte S. an Beschäftigte adressiert, die krank oder in Elternzeit
waren, und die Umschläge in die Madsack-Hauspost gegeben.
Die Briefe landeten bei der City-Post, wurden dort mit Wertmarken versehen
und verschickt. Sie sei davon ausgegangen, dass es einen betriebsinternen
Kurierdienst zur MDG-Niederlassung in Potsdam gebe, erklärte S. später. Das
nahm ihr der Arbeitgeber aber nicht ab und feuerte sie wegen
„Erschleichens“ der Briefbeförderung fristlos.
## Konflikte gab es schon länger
Ein offensichtlich vorgeschobener Grund. Denn wegen der Tätigkeit im
Betriebsrat und für die Industrie- und Handelskammer (IHK) – S. gehört dem
Prüfungsausschuss der Kammer an und muss für diese Tätigkeit acht Tage im
Jahr freigestellt werden – war es schon öfter zu Meinungsverschiedenheiten
zwischen der Frau und ihren Vorgesetzten gekommen.
MDG habe S. im Laufe der Jahre mehrere Abmahnungen erteilt, das
Arbeitsverhältnis sei belastet, erklärte der Madsack-Anwalt laut DJU in den
Prozessen vor dem Arbeits- und dem Landesarbeitsgericht. Die Richter
folgten der Argumentation aber nicht. Es gehe in dem Verfahren nicht um
Abmahnungen, sondern um einen strafrechtlichen Vorwurf, mit dem das
Arbeitsverhältnis beendet werden solle.
Eine fristlose Kündigung sei grundsätzlich zwar auch wegen Bagatelldelikten
möglich, so die Gerichte. Sie verwiesen auf das Grundsatzurteil des
Bundesarbeitsgerichts (BAG) im Fall der [2][Tengelmann-Kassiererin Barbara
Emme („Emmely“)]: Die Berlinerin hatte zwei ihr nicht gehörende
Pfandflaschenbons eingelöst – im Wert von 1,30 Euro. Ihr war deshalb
fristlos gekündigt worden.
Das BAG erklärte die Kündigung im Juni 2010 für unverhältnismäßig und dam…
für unwirksam: Bei Bagatellvorwürfen müsse eine Interessenabwägung
erfolgen, die unterschlagenen Pfandbons rechtfertigten keine fristlose
Kündigung nach 31 Jahren Beschäftigung.
Dieser Vorgabe schloss sich das Landesarbeitsgericht in Hannover im Fall
von Beate S. an: Der ihr gemachte Vorwurf sei nicht schwerwiegend genug, um
nach fast 30 Jahren im Betrieb eine fristlose Kündigung zu begründen. Zudem
habe S. nicht für sich privat gehandelt, sondern als Mitglied des
Wahlvorstands für ihre Liste.
## 100.000 Euro Abfindung
Nach DJU-Angaben schlugen die Richter einen Vergleich und eine Abfindung
von 100.000 Euro vor, was Beate S. aber ablehnte. Eine Revision ließ das
Landesarbeitsgericht mit seinem Urteil im Dezember 2018 nicht zu, eine
sogenannte Nichtzulassungsbeschwerde der MDG wies das Bundesarbeitsgericht
mit Sitz in Erfurt ab.
Am 2. Mai dieses Jahres wollte Beate S. ihre Arbeit wieder aufnehmen. Doch
kurz zuvor, so DJU-Sprecherin Annette Rose, habe sie einen
„Überraschungsanruf“ ihres früheren Vorgesetzten erhalten, der mit ihr oh…
ihren Anwalt über eine Abfindung reden wollte. Als S. dieses Ansinnen
ablehnte, habe der Chef ihre „Freistellung“ gegen Anrechnung von
Urlaubszeiten verfügt. Bei der anschließenden Verhandlung über eine
Vertragsauflösung zum Jahresende seien 100.000 Euro brutto Abfindung
angeboten worden.
Doch sowohl die Arbeitsagentur als auch S.’ Anwalt Walter Lübking rieten
von dem Deal ab: „Meine Mandantin hätte eine Arbeitslosengeldsperre
bekommen, Steuern und Krankengeld nachzahlen müssen und wäre das Risiko
eingegangen, sich mit 57 Jahren einen neuen Arbeitsplatz suchen zu müssen“,
sagte Lübking [3][der DJU-Mitgliederzeitschrift M].
Ende Juni kam dann die Wende. MDG lud die 57-Jährige zum Arbeitsantritt am
5. Juli. „Beate S. wurde von einem neuen Geschäftsführer in Empfang
genommen, erhielt ihren früheren Büroraum und ihr Aufgabengebiet zurück“,
berichtet Rose. Laut ihrem Anwalt wurde sie freundlich behandelt,
Absprachen seien konstruktiv verlaufen. Die Freistellung für ihren Einsatz
in der IHK-Prüfungskommission solle sie künftig mit dem neuen Vorgesetzten
absprechen.
31 Jul 2019
## LINKS
[1] https://www.madsack.de/Portfolio/Dienstleister-fuer-Verlage/MDG-Medien-Dien…
[2] /!5073660/
[3] https://mmm.verdi.de/recht/betriebsraetin-haelt-madsack-stand-60007
## AUTOREN
Reimar Paul
## TAGS
Kündigung
Betriebsrat
Madsack
Tourismus
Madsack
## ARTIKEL ZUM THEMA
Ryanair, Booking.com und die Reisebranche: Der Flugbegleiter als Störfaktor
Der Reisemarkt boomt. Doch viele Beschäftigte haben davon wenig.
Gewerkschaften und Betriebsräte gelten in vielen Firmen als störend.
Hauptstadtredaktionen Madsack/DuMont: Grünes Licht für die Fusion
Madsack und DuMont dürfen ihre Hauptstadtredaktionen zusammenlegen. Die
Veränderungen treffen vor allem DuMont-Mitarbeiter.
Nach dem Sieg beim BAG: "Emmely" fängt am Montag wieder an
Die Kassiererin verhandelt mit Kaisers, wo sie künftig arbeiten wird.
Betriebsrat und Ver.di sind froh, dass sie nicht in ihre alte Filiale
zurückkehren darf.
Streit der Woche: Ist das Arbeitsrecht zu pingelig?
Der Maultaschen-Fall geht in die zweite Runde, das Emmely-Verfahren wird
neu aufgerollt. Bagatell-Kündigungen häufen sich trotzdem weiter. Ist das
Arbeitsrecht zu pingelig?
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.