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# taz.de -- Nach dem Sieg beim BAG: "Emmely" fängt am Montag wieder an
> Die Kassiererin verhandelt mit Kaisers, wo sie künftig arbeiten wird.
> Betriebsrat und Ver.di sind froh, dass sie nicht in ihre alte Filiale
> zurückkehren darf.
Bild: Kann wieder arbeiten: "Emmely".
BERLIN taz | Die Kassiererin "Emmely" wird am kommenden Montag ihre Arbeit
bei Kaisers wieder aufnehmen. In ihre alte Filiale in Hohenschönhausen darf
sie allerdings nicht zurückkehren. Die beiden Vorschläge von Kaisers hat
sie wiederum abgelehnt, da die Filialen zu weit von ihrem Wohnsitz entfernt
seien, sagte ihr Anwalt Benedikt Hopmann am Dienstag der taz. Sie habe nun
dem Regionalleiter eine Liste gegeben.
Bei einer der von ihr vorgeschlagenen Filialen könne sie anfangen,
bestätigte eine Sprecherin der Kaisers Tengelmann GmbH. "Nach einer
erneuten Einarbeitungsphase wird sie wieder als Kassiererin arbeiten
können."
Der Fall "Emmely" hatte bundesweit für Aufregung gesorgt: Der 51-jährigen
war nach 31 Jahren in demselben Laden fristlos gekündigt worden, weil sie
im Februar 2008 Pfandmarken im Wert von 1,30 Euro entwendet haben soll -
was sie immer bestritten hat. E. klagte und verlor zweimal. Die dritte
Instanz, das Bundesarbeitsgericht (BAG), gab ihr vorigen Donnerstag
schließlich doch recht. Kaisers ist nun verpflichtet, die Kassiererin
Barbara E., wie sie eigentlich heißt, weiter zu beschäftigen.
E.s Anwalt Hopmann zeigte sich zuversichtlich: "Es sieht danach aus, dass
sie bald in die Normalität zurückkehren kann." Eigentlich hat die
Kassiererin einen Anspruch darauf, in der ehemaligen Filiale
weiterzuarbeiten. Doch ihre Kollegen und der Betriebsrat von Kaisers sehen
das durchaus kritisch. Im Verlauf des Gerichtsprozesses war es zu
Spannungen gekommen, da E., um die Schuld von sich zu weisen, andere
Mitarbeiter beschuldigte, die Pfandmarken entwendet zu haben.
Außerdem zeigte sich der Betriebsrat mit dem Verhalten des
"Solidaritätskomitees Emmely" unzufrieden, da diese zu einem Boykott der
Kaisers-Filialen aufgerufen hatten. "Es ist gut, dass Frau E. nicht in die
alte Filiale zurückkehrt", sagte auch Erika Ritter, die
Fachbereichsleiterin Handel von Ver.di.
Der Fall "Emmely" ist damit wohl abgeschlossen. "Ich glaube, dass die
Wiedereingliederung funktioniert und die Sache vom Tisch ist", sagte
Hopmann der taz. Auch die Sprecherin der Kaisers Tengelmann GmbH bestätigt:
"Wir werden dieses Urteil definitiv nicht vor Gericht anfechten."
15 Jun 2010
## AUTOREN
Jonas Grossmann
## TAGS
Kündigung
Bundesarbeitsgericht
Pfand
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