Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Kommentar Emmely: Emmely bekam Recht
> Künftig müssen langjährige Mitarbeit und ein Bagatelldelikt gegeneinander
> abgewogen werden. Damit verschafft das Gericht Arbeitnehmern mehr
> Spielraum.
Die Kündigung einer Kassiererin wegen zweier unterschlagener Pfandbons
wurde vom höchsten Arbeitsgericht für ungültig erklärt. Das Gericht kam
nicht zu dem Schluss, dass "Emmely" alias Barbara E. die Pfandbons nicht
genommen hat. Vielmehr argumentierten die Richter, das "Vertrauenskapital"
in die Mitarbeiterin könne nach 31 Jahren Betriebszugehörigkeit durch ein
so kleines, einmaliges Delikt nicht vollkommen zerstört worden sein. Eine
Abmahnung wäre angemessen gewesen. Damit hat das Gericht Maßstäbe gesetzt.
Der Fall "Emmely" spielte von Anfang an auf zwei Ebenen des
Gerechtigkeitsempfindens; diese versuchte das Gericht zu integrieren. Da
war die Kassiererin, die vergessene Pfandbons für Leergut gegen die
Bestimmungen einlöst und sich nach der fristlosen Kündigung in Widersprüche
verstrickt. So etwas hört sich nicht gut an. Dann war da aber auch die
52-Jährige, die 31 Jahre im Supermarkt an der Kasse saß und wegen Bons im
Wert von nur 1,30 Euro zur Hartz-IV-Empfängerin wurde. Eine Frau, die sich
gewerkschaftlich engagierte und die zu der Gruppe der älteren, schwer
kündbaren Beschäftigten gehört.
Nach dem Urteil des Gerichts müssen eine langjährige Mitarbeit und ein
Bagatelldelikt nun künftig gegeneinander abgewogen werden. Außerdem ist
zunächst einmal eine Abmahnung fällig, bevor eine fristlose Kündigung
ausgesprochen werden kann. Das Gericht verschafft Arbeitnehmern damit
Spielraum.
Das ist eine Chance. Denn in vielen Betrieben gibt es Arbeitgeber, die nur
auf Fehler oder marginale Verstöße lauern, um jemanden loszuwerden. In
Zeiten, in denen gerade im Einzelhandel viele Arbeitgeber unbezahlte
Überstunden verlangen und die Beschäftigten mit anderen "Bagatellen"
belasten, rückt dieses Urteil die Proportionen wieder zurecht. Danke.
11 Jun 2010
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Bundesarbeitsgericht
Pfand
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gekündigte Supermarktkassiererin: Emmely ist tot
Barbara Emme starb an Herzversagen. Bekannt wurde sie durch ihren Kampf
gegen eine unberechtigte Kündigung. Es ging um einen 1,30 Euro Pfandbon.
Kassiererin „Emmely“: Die aufmüpfige Kollegin
Man hatte ihr gekündigt – wegen eines Pfandbons von 1,30 Euro und wegen
eines Verdachts. Zu Unrecht. Und wie geht es „Emmely“ jetzt?
Nach dem Sieg beim BAG: "Emmely" fängt am Montag wieder an
Die Kassiererin verhandelt mit Kaisers, wo sie künftig arbeiten wird.
Betriebsrat und Ver.di sind froh, dass sie nicht in ihre alte Filiale
zurückkehren darf.
Arbeitsgericht urteilt im Pfandbon-Streit: Sieg für "Emmely"
Die wegen des Diebstahls zweier Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gekündigte
Kaisers-Kassiererin Barbara E. muss wieder eingestellt werden - entgegen
früherer Urteile.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.