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# taz.de -- Streit der Woche: Ist das Arbeitsrecht zu pingelig?
> Der Maultaschen-Fall geht in die zweite Runde, das Emmely-Verfahren wird
> neu aufgerollt. Bagatell-Kündigungen häufen sich trotzdem weiter. Ist das
> Arbeitsrecht zu pingelig?
Bild: Das baden-württembergische Landesarbeitsgericht beschäftigt sich am 30.…
Die Gerichtsprozesse um Bagatellkündigungen gehen in die zweite Runde. Das
baden-württembergische Landesarbeitsgericht beschäftigt sich am 30. März
mit der Kündigung einer Konstanzer Altenpflegerin, die sechs Maultaschen
aus der Verpflegung des Seniorenheims entwendet hat. In erster Instanz war
die Kündigung für rechtens erklärt worden, worauf die 58-Jährige Berufung
eingelegt hatte. Mit dem Emmely-Verfahren befasst sich das
Bundesarbeitsgericht (BAG) am 10. Juni. Die Berliner Kassiererin wurde
fristlos entlassen, weil sie Pfandbons im Wert von 1,30 Euro gefunden und
eingelöst hatte.
Seit Monaten häufen sich rechtskräftige Kündigungen, deren Ursachen banal
sind. In Nordrhein-Westfalen wurde einer Sekretärin nach 35 Jahren
Betriebszugehörigkeit mit der Begründung gekündigt, sie habe zwei halbe
Brötchen und eine Frikadelle vom Buffet gegessen. In Schleswig-Holstein
wurde eine Reinigungskraft entlassen, weil sie Pfandflaschen von ihrem
Arbeitsplatz mitgenommen hatte, die zumindest teilweise im Müll lagen.
Nachdem Bagatellkündigungen in die öffentliche Kritik geraten sind, hat die
Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts Ingrid Schmidt bisherige
Gerichtsurteile in Schutz genommen. Sie wies darauf hin, dass jeder
Diebstahl das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer
verletze. „Wo genau ist denn die Grenze zur Bagatelle?“, fragte sie.
Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Linken, verurteilte die
„trotzige Uneinsichtigkeit“ der BAG-Präsidentin. Ein Gesetzentwurf der
Linken sieht eine Kündigung erst im Wiederholungsfall vor, sofern es sich
um Diebstahl, Unterschlagung oder Zerstörung „geringwertiger Gegenstände“
handelt.
Auch die SPD-Bundestagssfraktion legte vergangenen Monat einen
Gesetzentwurf vor. Danach soll eine Abmahnung erforderlich sein, bevor eine
Bagatellkündigung wirksam gemacht werden kann. Die schwarz-gelbe Koalition
lehnt einen solchen Antrag jedoch ab. Johannes Vogel,
arbeitsmarktpolitischer Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, warf der SPD
„reine Schaufensterpolitik“ vor.
Was meinen Sie: Maultaschen & Co – Ist das Arbeitsrecht zu pingelig?
23 Mar 2010
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Kündigung
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