| # taz.de -- Kommentar Reform Paragraf 219a: Der Paragraf gehört gestrichen | |
| > Die Reform von 219a bringt nichts außer maximaler Rechtsunsicherheit. Das | |
| > Bundesverfassungsgericht muss Klarheit schaffen. | |
| Bild: Amtsgericht Berlin: Während des Prozesses gegen zwei Gynäkologinnen zei… | |
| Jetzt ist klar, dass nichts klar ist. Die [1][Reform des Paragrafen 219a] | |
| im Februar hat weder dazu geführt, dass ÄrztInnen verstehen können, ob und | |
| in welcher Form sie auf ihren Websites darüber informieren dürfen, dass sie | |
| Schwangerschaftsabbrüche machen. Noch hat sie dazu geführt, dass Gerichte | |
| einheitlich über diesen Umstand urteilen. Und schon gar nicht hat sie dazu | |
| geführt, dass Frauen Zugang zu Informationen haben, die in Notlagen wie | |
| ungewollten Schwangerschaften dringend nötig sind. | |
| Am Freitag ist das [2][Strafverfahren gegen zwei Kasseler Ärztinnen | |
| eingestellt worden]. Die Begründung: Nach altem Recht sei die „Tat“, den | |
| Halbsatz „Schwangerschaftsabbruch, operativ oder medikamentös“ auf ihre | |
| Website zu stellen, strafbar gewesen – nach neuem Recht aber nicht. Schön | |
| für die ÄrztInnen, sollte man meinen. | |
| Das Problem: [3][Erst vor drei Wochen wurden zwei Berliner Ärztinnen zu | |
| einer Geldstrafe von jeweils 2.000 Euro verurteilt] – wegen einer ähnlichen | |
| Mitteilung und ebenfalls nach der neuen Rechtslage. Und das Verfahren gegen | |
| die Gießener Ärztin Kristina Hänel wurde gerade ans Landgericht | |
| zurückverwiesen, weil dieses noch nach altem Recht geurteilt hatte. Hänels | |
| Anwalt geht davon aus, dass sie nach neuem Recht erneut verurteilt werden | |
| wird. | |
| Was also bleibt von der Reform des Paragrafen 219a, ist maximale | |
| Rechtsunsicherheit. ÄrztInnen, auch diejenigen, deren Verfahren gerade | |
| eingestellt wurde, können immer wieder aufs Neue von militanten | |
| AbtreibungsgegnerInnen angezeigt werden. Der nächste Richter, die nächste | |
| Richterin könnte anders entscheiden und doch verurteilen. Diese Situation | |
| schreit geradezu nach einer Klärung durch das Bundesverfassungsgericht. | |
| ÄrztInnen haben das Recht, über ihre Leistungen zu informieren, und Frauen | |
| haben ein Recht auf Zugang zu diesen Informationen. Sollte das | |
| Bundesverfassungsgericht dies respektieren, bleibt nur eins: den Paragrafen | |
| 219a endlich zu streichen. | |
| 7 Jul 2019 | |
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| [2] /Schwangerschaftsabbruch-in-Kassel/!5610076 | |
| [3] /Urteil-zum-Abtreibungsparagrafen-219a/!5603013 | |
| ## AUTOREN | |
| Patricia Hecht | |
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