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# taz.de -- Wolfsjagd weiter verboten: Schweden schützt den Varg
> In Schweden ist die Jagd auf Wölfe weiter verboten. Es gibt zu wenige.
> Der Grund: Trotz Schutz werden die Tiere offenbar illegal geschossen.
Bild: Hier gibt es viele: Wolfsrudel im Natur- und Umweltpark in Güstrow
Stockholm taz | „Wir haben ein Minimumniveau erreicht“, sagt Marcus Öhman,
Chef der Abteilung für Wildverwaltung bei der staatlichen
Naturschutzbehörde „Naturvårdsverket“: „Weniger als 300 Wölfe sollen es
nicht werden, sonst ist das Überleben der Population gefährdet.“ [1][Seine
Behörde] hat deshalb beschlossen, dass es in Schweden auch im kommenden
Jahr keine Jagd auf den „Varg“ (schwedisch für Wolf) geben wird.
Während Naturschutzorganisationen diesen Beschluss begrüßten, reagierten
Jägerverbände kritisch. Zwar sei es aufgrund der geltenden Bestimmungen
nachvollziehbar, wenn angesichts der Bestandszahlen keine Jagd erlaubt
werde.
Nehme man aber nur auf diese Zahlen Rücksicht und nicht darauf, wie sich
die Situation in einigen Regionen mit hoher Wolfskonzentration konkret
darstelle, provoziere man nur, dass die Menschen das „Recht in die eigene
Hand“ nehmen, also illegal jagen würden. Ein, wie Kritiker anmerkten,
merkwürdiges Argument, das indirekt Wilderei rechtfertigt.
Dabei besteht schon jetzt die Möglichkeit, einzelne Wölfe, von denen eine
„ernsthafte Gefahr“ für Rentiere oder Nutzviehbestände ausgeht, im Rahmen
einer jeweils genehmigungspflichtigen „Schutzjagd“ zu jagen.
## Seit 1966 war jegliche Jagd verboten
Die jährliche allgemeine Wolfsjagd war in Schweden in den vergangenen
Jahren regelmäßig ein kontroverses Thema. Seit 1966 war jegliche Jagd
verboten, damals war der gesamte Bestand so gut wie ausgerottet. [2][Für
2010 war bei einem Bestand von rund 250 Tieren erstmals wieder eine
Lizenzjagd zugelassen worden.]
Auch in den Folgejahren gab es diese Jagd, die normalerweise zwischen dem
2. Januar und 15. Februar stattfindet. Die jährlich zulässige Jagdquote
legte das Naturvårdsverket aufgrund einer vorausgegangen „Wolfsinventur“
fest. 2016 hatte der oberste schwedische Verwaltungsgerichtshof
entschieden, dass eine Jagd den Mindestbestand von 300 Wölfen voraussetzt.
Seit drei Jahren wurde dieser Mindestbestand aber nicht mehr überschritten,
weshalb auch bereits in diesem Jahr die Lizenzjagd nicht erlaubt war. Wenn
der Bestand nicht mehr wächst, sondern wie in den vergangenen Jahren sogar
um ein Viertel schrumpfte, obwohl regelmäßig registriert wird, dass die
Wolfspaare Nachwuchs bekommen, so macht Naturvårdsverket hierfür Wilderei
verantwortlich. Diese offenbar weit verbreitete illegale Jagd hat auch dazu
geführt, dass es die von der Behörde erhoffte Verjüngung des Bestands durch
einwandernde Wölfe aus Finnland und Russland seit Jahren nicht gibt.
Inwieweit zur Bestandsregulierung überhaupt eine allgemeine Jagd auf Wölfe
zulässig ist und nicht nur eine „Schutzjagd“ im Einzelfall und auf einzelne
Exemplare, wird [3][demnächst der EU-Gerichtshof entscheiden]. Konkret geht
es zwar um die Lizenzjagd in Finnland, aber die Entscheidung dürfte auch
für Schweden gelten.
24 Jun 2019
## LINKS
[1] https://www.naturvardsverket.se/Amnen/Varg/
[2] /Jagen-in-Schweden/!5051970
[3] https://www.topagrar.com/management-und-politik/news/geben-eu-richter-gruen…
## AUTOREN
Reinhard Wolff
## TAGS
Schwerpunkt Artenschutz
Wölfe
Schweden
Rentier
Luchs
Wilderei
Landwirtschaft
Deiche
Norwegen
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