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# taz.de -- Referendum zum Waffenrecht: Schweiz passt sich an die EU an
> Eine Mehrheit stimmt für ein verschärftes Waffenrecht. Auch die
> Gewinnsteuer-Reform für Auslandsunternehmen wird angenommen.
Bild: Schützen bei der Waffenkontrolle in Beckenried im Kanton Nidwalden
Berlin taz | Die SchweizerInnen haben am Sonntag bei einer Volksabstimmung
jeweils mit Zweidrittelmehrheit ein Verbot von halbautomatischen
Schusswaffen sowie den Abbau von Steuerprivilegien für ausländische
Unternehmen beschlossen. Damit erfüllt die Alpenrepublik langjährige
Forderungen der EU und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
und Entwicklung (OECD).
Die Schweiz ist zwar nicht EU-Mitglied, gehört aber wie die meisten
EU-Staaten zum Schengenraum mit offenen Grenzen, ist mit der Union über
Verträge verbunden und übernimmt viele EU-Regeln.
Die EU hatte das Waffengesetz nach den Terroranschlägen 2015 in Frankreich
verschärft und halbautomatische Waffen verboten. Dazu gehören Sturmgewehre,
wie sie viele Schützen in der Schweiz haben. Diese sollen laut dem
Gesetzentwurf, den die Berner Regierung zur Anpassung an die neuen
EU-Normen vorlegte, verboten werden.
Das Gesetz sieht zudem regelmäßiges Training im Umgang mit weiter erlaubten
Schusswaffen vor sowie die Seriennummerierung von Gewehren und Pistolen in
Privatbesitz.
## Sammler und Jäger
Dagegen hatte die Interessengemeinschaft Schiessen Schweiz (IGS) die
Volksabstimmung erzwungen. Ihrer Ansicht nach gerät durch die Übernahme des
verschärften Waffengesetzes der EU „das Schießen als Breitensport in
Gefahr“. Die Regierung hielt dagegen, es gebe Ausnahmen für Schützen,
Sammler und Jäger. Bei einer Ablehnung des Gesetzes drohe der Ausschluss
der Schweiz aus dem Schengenraum und die Wiedereinführung von
Personenkontrollen an den Grenzen zur EU.
Mit der angenommenen Reform der Gewinnsteuerregeln für ausländische
Unternehmen wird eine Untergrenze für die Senkung der Dividendenbesteuerung
von Großaktionären eingeführt. Steuerabzüge für Lizenzerträge – die
„Patentbox“ – sowie für Forschung und Entwicklung werden erheblich
eingegrenzt. Und Kapitalzinsabzüge für die konzerninterne Eigenfinanzierung
werden so stark beschnitten, dass künftig nur noch der Kanton Zürich davon
Gebrauch machen kann.
Die EU und die OECD hatten die bislang in der Schweiz gültigen Regeln als
„unfairen Steuerwettbewerb“ kritisiert. Die OECD drohte, die Schweiz von
der grauen Liste der Länder, die noch nicht die höchsten Standards der
Unternehmensbesteuerung umsetzen, auf eine schwarze Liste mit möglichen
Sanktionen zu setzen.
19 May 2019
## AUTOREN
Andreas Zumach
## TAGS
Referendum
Schweiz
EU-Waffenrecht
Schengen-Raum
Schweiß
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