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# taz.de -- Schul-Agentur lehnt AfD-Mitglieder ab: Pädagogisch ungeeignet
> Eine Hamburger Agentur für Schulpersonal stellt keine AfD-Mitglieder ein.
> Die AfD fühlt sich diskriminiert und droht mit rechtlichen Schritten.
Bild: Halten nix von Demokratie: Spitzenvertreter*innen von Scientology, AfD un…
Hamburg taz | In Hamburg ist ein Streit über die Frage ausgebrochen, ob
eine AfD-Mitgliedschaft eine pädagogische Tätigkeit ausschließt. Für die
Schulpersonal-Agentur Lernzeit, die in Hamburg pädagogische Fachkräfte
vermittelt, ist die Antwort klar: „Die AfD ist eine demokratie- und
fremdenfeindliche Partei“, sagt Wolfhard Westphal, Geschäftsführer der
Agentur. Deshalb habe seine Firma eine besondere Klausel in die
Arbeitsverträge aufgenommen. Bewerber*innen für die Kursleitung an Schulen
müssen bestätigen, kein Mitglied „antidemokratischer Organisationen“ zu
sein. Als Beispiele hierfür werden NPD, AfD und die türkische AKP
aufgezählt. Auch bei Sekten wie Scientology dürfen die Kursleiter*innen
demnach nicht Mitglied sein.
Die Hamburger AfD sieht sich von dieser Regelung diskriminiert und
reagierte mit einer schriftlichen Kleinen Anfrage an den Senat. Als einen
„eklatanten Verstoß gegen Artikel 3 Grundgesetz und das Allgemeine
Gleichbehandlungsgesetz“ bezeichnete der Fraktionsvorsitzende Alexander
Wolf das Vorgehen in einer Pressemitteilung am Freitag. Sollte die
Anti-AfD-Klausel nicht unverzüglich entfernt werden und Hamburger Schulen
die Zusammenarbeit mit der Agentur fortsetzen, werde die Partei rechtliche
Schritte einleiten.
Für Wolfhard Westphal ist die Empörung der AfD nicht nachvollziehbar. „Wir
sind nun mal keine normale Personalagentur, wir tragen Verantwortung für
die Erziehung von jungen Menschen“, sagte der Jurist am Freitag der taz.
Seine Agentur würde rund ein Viertel der Hamburger Schulen vor allem im
Bereich der Ganztagsbetreuung mit Personal versorgen. Viele davon lägen in
soziale Brennpunkten, meist hätten weit über 50 Prozent der Schüler*innen
einen Migrationshintergrund. „Wie soll ein Mitglied einer solchen Partei
etwa die Integration von Flüchtlingskindern fördern, gegen Diskriminierung
eintreten oder kulturelle Toleranz lehren?“, fragt Westphal.
Auch rechtlich sieht sich der Jurist mit seiner Anti-AfD-Klausel auf der
sicheren Seite. „Sie ist von Paragraf 8 Absatz 1 des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes gedeckt.“ Auf Grundlage dieses Gesetzes würde
schon seit Jahren Scientology-Mitgliedern die Betätigung im
sozialpädagogischen Bereich untersagt.
Der Paragraf besagt, dass Ungleichbehandlung wegen einer Weltanschauung
zulässig ist, wenn die Einstellung bei der Art der Tätigkeit eine
„wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung“ darstellt. Für
Westphal stellen „Toleranz gegenüber allen Schülergruppen“ und das „Feh…
von Fremdenfeindlichkeit“ bei Schuleinsätzen eben solche Anforderungen
dar. Man könne es deshalb nicht verantworten, Mitglieder von Parteien wie
der AfD an Bildungseinrichtungen zu vermitteln.
Den von den Rechtspopulisten ausgerufenen Skandal sieht Westphal nicht.
„Für mich wird das Ganze erst zum Skandal, wenn der rot-grüne Senat unsere
Klausel für rechtswidrig erklären sollte.“ Damit würde, so Westphal, der
Paragraf 8 dahingehend ausgelegt werden, dass die Kursleitertätigkeit an
Schulen auch mit fremdenfeindlicher Einstellung durchgeführt werden könne.
Dennoch sei er im Zweifel bereit, die Klausel anzupassen.
In der Senatsantwort auf die Kleine Anfrage der AfD heißt es nämlich, dass
für den Fall, dass sich die Verträge als rechtswidrig herausstellten und
nicht abgeändert würden, die zuständige Behörde die Zusammenarbeit mit der
Agentur einstellen werde.
27 May 2019
## AUTOREN
Lukas Ziegler
## TAGS
Gleichbehandlungsgesetz
Scientology
AfD Hamburg
Schwerpunkt Rassismus
Schule gegen Rassismus
Schwerpunkt AfD
Diskriminierung
Demokratie
Lehrer
Unterricht
AfD Hamburg
Schwerpunkt AfD
Lesestück Recherche und Reportage
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