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# taz.de -- Atomtransporte im Hamburger Hafen: Zum Jahresende ist Schluss
> Existierende Genehmigungen des Bundesamtes für kerntechnische
> Entsorgungssicherheit laufen spätestens am 31. Dezember aus.
Bild: Atomgegner im Hamburger Hafen haben noch bis Ende des Jahres zu tun
HAMBURG taz | Ende vergangener Woche ist wieder atomarer Brennstoff im
Hamburger Hafen ausgeladen worden. Trotz der Selbstverpflichtung großer
Unternehmen, den Umschlag einzustellen, wurden am Eurogate-Terminal drei
Container mit spaltbarem Material gelöscht.
Möglich war das, weil bestehende Genehmigungen von der Selbstverpflichtung
ausgenommen sind. Nach Auskunft des Bundesamtes für kerntechnische
Entsorgungssicherheit (BFE) können Kernbrennstoffe noch bis zum 31.
Dezember in Hamburg umgeschlagen werden.
## Ende mit Zugeständnissen
Kernbrennstoffe im Sinne des Atomgesetzes sind atomare Brennelemente für
Atomkraftwerke aber auch die Stoffe, aus denen diese bestehen: radioaktiv
angereichertes Uran und Plutonium. Auf Initiative der Grünen hat der
rot-grüne Senat den Terminalbetreiber HHLA, Eurogate und C. Steinweg sowie
der Reederei Hapag LLoyd abgerungen, den Transport solcher Stoffe zu
beenden.
Eurogates Zusage geschah allerdings unter der Voraussetzung, „dass dadurch
bestehende Genehmigungen unverändert weiter gelten und nicht beeinträchtigt
sind, sowie bereits genehmigte Transporte noch abgewickelt werden können“.
Davon erfasst waren auch die blauen Container, die, wie die atomkritische
Gruppe Sand beobachtete, am Donnerstagmorgen von der „Kapitan Mironov“
gelöscht wurden.
„Derzeit haben noch 13 Genehmigungen für Kernbrennstoffe, die Hamburg als
mögliche Station beinhalten, ihre Gültigkeit“, teilte das BFE mit. Sie
laufen zwischen dem 22. Mai und dem 31. Dezember diesen Jahres aus. Ob sie
genutzt werden, hängt davon ab, ob sich die Inhaber der Genehmigungen
tatsächlich für einen Transport via Hamburg entscheiden.
## Genehmigung auf Vorrat
Das bedeutet, die Antragsteller können sich ihre Transporte sozusagen auf
Vorrat genehmigen lassen. Das BFE muss die Anträge nach eigener Auskunft
genehmigen, wenn sie die im Atomgesetz verankerten Sicherheitskriterien
erfüllen und die Rechtsvorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter
einhalten.
Neben den Kernbrennstoffen im engen Sinne gibt es noch eine Vielzahl
weiterer radioaktiver Stoffe, die nicht von der Selbstverpflichtung erfasst
sind. Das reicht von Material aus der Medizintechnik bis hin zu
gefährlichen Stoffen wie Uranhexafluorid. Ein Brand auf einem mit
Uranhexafluorid beladenen Frachter hatte 2013 beinahe zu einer Katastrophe
im Hafen geführt.
7 May 2019
## AUTOREN
Gernot Knödler
## TAGS
Hamburger Senat
Hamburger Hafen
Hafen
Atomtransport
Anti-Atom-Bewegung
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