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# taz.de -- Prozess gegen mutmaßlichen NS-Täter: SS-Wachmann von Stutthof ang…
> Die Staatsanwaltschaft Hamburg wirft einem 92-Jährigem Beihilfe zu Mord
> vor. Er gibt zu, von Vergasungen im KZ gewusst zu haben.
Bild: Der 92-Jährige soll die Morde im KZ Stutthof wissentlich unterstützt ha…
Berlin/Hamburg taz | Die Verfahren gegen mutmaßliche NS-Verbrecher gehen
auch im Jahr 2019 weiter: Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen
einen 92-Jährigen erhoben, der zwischen August 1944 und April 1945 im
Konzentrationslager Stutthof bei Danzig als SS-Wachmann eingesetzt wurde.
Bruno D. wird Beihilfe zum Mord in 5.230 Fällen vorgeworfen. Durch seine
Tätigkeit als Wachmann habe dieser „die heimtückische und grausame Tötung
insbesondere jüdischer Häftlinge unterstützt“, teilte die
Staatsanwaltschaft am Donnerstag mit.
Nach einem Vernehmungsprotokoll, [1][aus dem Die Welt zitiert], bestreitet
D. nicht seine Anwesenheit im KZ Stutthof. Der gelernte Bäcker gab an, als
17-Jähriger nur deshalb zur SS gekommen zu sein, weil er wegen einer
Herzerkrankung nur „garnisonsverwendungsfähig“ gewesen sei, also nicht als
Soldat eingezogen werden konnte. Er habe sich stets vom Nationalsozialismus
ferngehalten und keine Schuld auf sich geladen, sagte D. demnach.
Zugleich erklärte der Beschuldigte, von den Morden durch Giftgas sehr wohl
gewusst zu haben. Er habe die Gaskammern gesehen und auch beobachtet, wie
tote Häftlinge aus den Baracken geholt und „stapelweise“ ins Krematorium
gebracht wurden, sagte Bruno D. Unter seinen SS-Kameraden habe man damals
von „Judenvernichtung“ gesprochen. Ihm hätten die Opfer „leidgetan“. A…
die Frage, warum er kein Versetzungsgesuch abgegeben hätte, behauptete D.,
dies hätte ihn den Kopf kosten können. Allerdings ist kein einziger Fall
bekannt, bei dem ein KZ-Wachmann tatsächlich deshalb zur Rechenschaft
gezogen wäre.
Nach geltender Rechtssprechung zu Tötungen in Konzentrationslagern ist auch
dann eine Verurteilung eines Lagerangehörigen möglich, wenn diesem kein
individueller Mord nachgewiesen werden kann. Die Staatsanwaltschaft Hamburg
wirft Bruno D. vor, als „Rädchen der Mordmaschinerie“ und „in Kenntnis
aller Gesamtumstände“ die Morde in Stutthof wissentlich unterstützt zu
haben.
In Stutthof wurden ab dem Sommer 1944 Häftlinge in einer Gaskammer
ermordet, andere erschoss die SS durch Genickschüsse. Zudem starben viele
Häftlinge infolge der grausamen Lebensumstände wie Lebensmittelentzug und
fehlender medizinischer Versorgung. Bis zum Kriegsende starben dort etwa
65.000 Menschen.
Da der Angeklagte zum Tatzeitpunkt noch minderjährig war, muss eine
mögliche Verhandlung vor einer Jugendkammer erfolgen. Über die Zulasung der
Anklage entscheidet nun das Landgericht Hamburg. Dabei dürfte auch eine
Rolle spielen, ob der 92-Jährige verhandlungsfähig ist. [2][Zuletzt war
Anfang April der Prozess] gegen einen anderen in Stutthof eingesetzten
SS-Wachmann vor dem Landgericht Münster [3][wegen Verhandlungsunfähigkeit
des 95-Jährigen] Angeklagten geplatzt.
19 Apr 2019
## LINKS
[1] https://www.welt.de/politik/article192093085/NS-Prozesse-Es-wurde-mal-gesag…
[2] /Prozess-gegen-mutmassliche-NS-Taeter/!5572407
[3] /Prozesse-gegen-mutmassliche-KZ-Aufseher/!5556099
## AUTOREN
Klaus Hillenbrand
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