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# taz.de -- Plakate von „Der Dritte Weg“: Lichtenberg klagt gegen Nazi-Part…
> Bürgermeister Grunst will die „Volksverräter“-Plakate des „Dritten We…
> über eine Strafanzeige wegen Volksverhetzung loswerden.
Bild: Je höher die Plakate, desto dümmer die Parolen
Berlin taz | Lichtenbergs Bürgermeister Michael Grunst (Linke) hat am
Freitag Strafanzeige gegen die rechte Splitterpartei „Der Dritte Weg“ wegen
derer Wahlplakate erstattet. Die Staatsanwaltschaft soll die
strafrechtliche Relevanz prüfen, sagte Grunst der taz.
In der vergangenen Woche war das [1][beanstandete Plakat] der
Rechtsextremisten zunächst nahe beim S-Bahnhof Lichtenberg aufgetaucht. Zu
sehen sind Gitterstäbe einer Gefängniszelle, dazu der Satz: „Reserviert für
Volksverräter“. Das Plakat liest sich wie ein Aufruf, „Volksverräter“ �…
im Dritten Reich gängiger Begriff – an Laternenmasten aufzuhängen.
Inzwischen hängt dieses Plakat in großen Teilen Lichtenbergs, jeweils ganz
oben an Laternen, etwa am Tierpark und in der Weitlingstraße. Am S-Bahnhof
Hohenschönhausen dominiert das Motiv gemeinsam mit Wahlplakaten anderer
rechtsextremer Splitterparteien und der AfD die Wahlwerbung.
„Lichtenbergerinnen und Lichtenberger haben uns in den letzten Tagen immer
wieder auf die Plakate des Dritten Wegs aufmerksam gemacht“, so Grunst, der
aber einräumt: „Trotz der nicht hinnehmbaren Inhalte fehlt dem Bezirksamt
leider die Handhabe.“ Das heißt: Der Bezirk sieht sich rechtlich nicht in
der Lage, die Wahlplakate wegen der Beeinträchtigung der öffentlichen
Ordnung abzuhängen und als Beweismittel einzulagern. Dies hatte die Stadt
Chemnitz getan.
Auch München hat ein Bußgeldverfahren wegen dieses Plakats eingeleitet.
Allerdings, weil es am Platz für die Opfer des Nationalsozialismus hing.
Das NS-Dokumentationszentrum in München verfügte als Reaktion darauf bis zu
den Europawahlen Ende Mai freien Eintritt, weil „die Auseinandersetzung mit
der NS-Zeit wichtiger denn je“ sei.
Andere betroffene Kommunen in Sachsen und Bayern teilen die Auffassung von
Lichtenberg, wonach das Ordnungsamt hier nicht selbstständig tätig werden
darf. Behörden sind hohe juristische Hürden gesetzt, um auf Wahlkampfmittel
Einfluss zu nehmen.
## Schutz durch Zweideutigkeit
Nun solle die Staatsanwaltschaft laut Grunst prüfen, ob der Straftatbestand
der Volksverhetzung gegeben ist. „Der Slogan des Plakats knüpft an den von
den Nationalsozialisten eingeführten Straftatbestand des Volksverrats an.
Bei einigen Betrachtern weckt das Plakat auch Assoziationen mit dem
Aufhängen von ‚Volksverrätern‘ an Laternenpfählen in den letzten Tagen d…
nationalsozialistischen Willkürherrschaft“, so Grunst.
Ein Erfolg des Ermittlungsverfahrens sei aufgrund der Mehrdeutigkeit des
Motivs jedoch keineswegs sicher. „Dem Plakat ist nicht mit hinreichender
Sicherheit zu entnehmen, dass zum Hass gegen Bevölkerungsteile
aufgestachelt oder gar zu Gewalttaten aufgefordert wird, auch wenn die
Assoziationen mit der NS-Willkürherrschaft wahrscheinlich gewollt sind“, so
Grunst. Eine mehrdeutige Äußerung sei aber nach der Rechtsprechung des
Bundesverfassungsgerichtes nur strafbar, „wenn andere Auslegungsvarianten,
die nicht zu einer Strafbarkeit führen, mit nachvollziehbaren Gründen
ausgeschlossen werden können“.
28 Apr 2019
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## AUTOREN
Marina Mai
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Der III. Weg
Nazis
Lichtenberg
Volksverhetzung
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Wahlkampf
Schwerpunkt Neonazis
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