Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Juristin erhält Bundesverdienstkreuz: Kämpfend für die „Dritte…
> Beharrlich setzt die Juristin Konstanze Plett sich für die Rechte
> intergeschlechtlich Geborener ein. Dafür erhält sie nun das
> Bundesverdienstkreuz.
Bild: Anja Karliczek (CDU) händigt Konstanze Plett den Orden aus
Ob sie diese Auszeichnung überhaupt annehmen wolle, das habe sie als
gebürtige Hamburgerin und seit Langem in Bremen lebende und lehrende
Juraprofessorin erst abwägen müssen: Hanseat*innen reagieren für gewöhnlich
zurückhaltend auf Orden hauptstädtischer Provenienz. Letztlich hat sich
Konstanze Plett sehr gefreut über das Bundesverdienstkreuz am Bande, das
ihr vorigen Freitag im Bildungs- und Wissenschaftsministerium aus der Hand
von Anja Karliczek (CDU) ausgehändigt wurde. Was für eine schöne Pointe –
ausgerechnet aus der Hand jener Politikerin, die sich öfters schon durch
rohe und taktlose Äußerungen zu Fragen sexueller und sexualidentitärer
Diversität öffentlich bemerkbar gemacht hat.
Plett ist rechtswissenschaftlicherseits die engagierteste und in gewisser
Weise furchtloseste Person im Kampf für die Menschenrechte Intersexueller
gewesen, auch nach ihrer Emeritierung noch. Die 1947 geborene Juristin hat
maßgeblich an der Verfassungsbeschwerde [1][für eine sogenannte Dritte
Option] im Personenstandsrecht mitgewirkt: dass es nicht nur Männer und
Frauen gibt, sondern auch jene, die geschlechtskategorisch als „divers“
geführt werden. Was sich in einem kleinen Wort kondensiert, hieß für
Betroffene früher meist nur Leiden, körperlich und seelisch –
[2][körperlich verstümmelt zu werden], um dann doch der klassischen Ordnung
„männlich/weiblich“ zu genügen, meist mit chirurgischer Hilfe.
Plett selbst hatte mit mehr Widerstand gerechnet, die Binarität der
Geschlechtszuordnung nun endlich aufzuweichen – und das in der
heteronormativen Welt der Bundesrepublik. Dem juristischen Anspruch auf
menschenrechtliche Ansprüche nicht ins Frau-Mann-Schema passender und
passen wollender Personen ist das Bundesverfassungsgericht in einer
Entscheidung aus dem Jahr 2017 gefolgt.
Ohnehin schon immer an Gender-Studies-Fragen interessiert, war der Kontakt
zu intersexuellen Menschen fundamental wichtig für das Engagement der
Juristin: Bei der Ordensaushändigung betonte sie, dankbar zu sein, „dass
intergeschlechtlich Geborene mir Vertrauen geschenkt haben, sie mir ihre
Diskriminierungserfahrungen mitgeteilt haben, so dass ich meine
juristischen Überlegungen nicht in einem Vakuum anstellen musste“. Die ihr
zuerkannte Auszeichnung sei Resultat einer „Geschichte einer Zusammenarbeit
vieler“. Die Wertschätzung gebühre „also allen, die sich auf den langen W…
gemacht haben, für die Anerkennung ihrer Grund- und Menschenrechte zu
kämpfen und dabei auch Rückschläge in Kauf zu nehmen“.
Das betont sie so sympathisch wie zutreffend: Durch den wachen Kontakt zu
Betroffenen wurde sie auf diesem juristischen Feld zur Kapazität
schlechthin: Ihr Wort, ihre Schriften haben bis in höchste Instanzen
Gewicht. Die 71-Jährige ist frei von Dünkel, von freundlich-robuster Art.
Sie pocht auf das rechtssystematisch Naheliegende – und zwar nicht als
Selbstzweck des Juristischen, sondern im Sinne der Menschen, die
schließlich dem Recht unterworfen sind.
28 Mar 2019
## LINKS
[1] /Das-Recht-auf-positive-Bezeichnung/!5459577
[2] /Abweichende-Geschlechtsmerkmale/!5512561
## AUTOREN
Jan Feddersen
## TAGS
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
Intersexualität
Bundesverdienstkreuz
Dritte Option
Antidiskriminierung
Intersexualität
Schwerpunkt Gender und Sexualitäten
## ARTIKEL ZUM THEMA
Welttag der Intergeschlechtlichkeit: Wer kennt diese Flagge?
Am Samstag ist Welttag der Intergeschlechtlichkeit. Selbst für viele
LGBTI-Engagierte ist das Thema noch Neuland. Berlin will das jetzt ändern.
Abweichende Geschlechtsmerkmale: Reden statt schneiden
Expert*innen fordern bei einer Anhörung in Hamburg ein Verbot für
Operationen von Kindern mit abweichenden Geschlechtsmerkmalen.
Das Recht auf positive Bezeichnung: „Sehr fortschrittlich“
Die Bremer Juristin Konstanze Plett hat dazu beigetragen, das
Bundesverfassungsgericht von der Notwendigkeit der Anerkennung von
Intersexualität zu übezeugen
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.