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# taz.de -- Parteispendenaffäre der CDU: Klöckner kämpft um Mauss' Kohle
> Die CDU klagt gegen die Bundestagsverwaltung. Es geht um die Rückzahlung
> der Spenden eines ehemaligen Geheimagenten.
Bild: Die CDU als Karnevalsverein: Landeschefin Julia Klöckner
Frankfurt am Main taz | Als im Herbst 2016 die rheinland-pfälzische CDU
Meldungen bestätigen musste, dass sie mehrere Zehntausend Euro von Seiten
des früheren Geheimagenten Werner Mauss angenommen und nicht korrekt
verbucht hatte, gab sich CDU-Landeschefin Julia Klöckner zunächst
zerknirscht. Die heutige Bundeslandwirtschaftsministerin versprach damals
„rückhaltlose Aufklärung“. Das Geld, das der Partei über einen Anwalt
zugeflossen und unter dessen Name verbucht worden war, sei an die
Bundestagsverwaltung überwiesen worden, so die Botschaft damals.
Schließlich verbietet das Parteiengesetz die Anonymisierung von Spenden.
Jetzt, zwei Jahre später, möchte die CDU die Affäre, die immerhin den
Staatsanwalt auf den Plan gebracht und Durchsuchungen in den
Parteizentralen in Berlin und Mainz ausgelöst hatte, offenbar
rückabwickeln. Wie erst jetzt bekannt wurde, klagt die Partei vor dem
Verwaltungsgericht Berlin gegen den Sanktionsbescheid vom 13. April 2017,
mit dem die Bundestagsverwaltung insgesamt Spenden von 122.500 Euro
eingezogen und zusätzlich Sanktionszahlungen von 112.000 Euro verhängt
hatte.
Die CDU verlangt jetzt „die Rückzahlung sämtlicher Spenden und
Sanktionszahlungen“. Der vor allem betroffene CDU-Kreisverband Cochem-Zell
argumentiert dabei mit den „Schutzmaßnahmen“, die dem ehemaligen Agenten
„aufgrund seiner jahrzehntelangen Tätigkeit für Sicherheitsbehörden des
Bundes“ gewährt worden seien. Gemeint sind auch die zahlreichen Tarnnamen,
unter denen Mauss operieren durfte. Der Ex-Agent und seiner Familie wurden
sogar mit Pässen versorgt, die auf Alias-Namen ausgestellt sind. Unter dem
Namen „Richard Nelson“ residiert der 78-Jährige am Rande des Hunsrücks in
einem weitläufigen Anwesen.
Die Bundestagsverwaltung hat das bei ihren Entscheidungen sehr wohl
berücksichtigt. Die 13.000 Euro, die Mauss der CDU in den Jahren 1999 und
2001 unter einem seiner Alias-Namen hatte zukommen lassen, bekam die Partei
zurück. Die Behörde besteht jedoch darauf, dass die übrigen Spenden, die
über einen Anwalt liefen, illegal waren.
## Ein zulässiges Tarnsystem?
„Die Partei habe gegen das Verbot verstoßen, Auslandsspenden bzw. anonyme
Spenden oder Strohmannspenden anzunehmen“, so fasst das Verwaltungsgericht
Berlin die Position der Bundestagsverwaltung zusammen. Nach Auffassung der
CDU stammen die Spenden jedoch von einem Ex-Geheimagenten, der dabei
zulässigerweise Tarnidentitäten beziehungsweise ein Tarnsystem benutzt hat.
Es geht um viel Geld und ums Prinzip. Welche Bedeutung kommt dem
Transparenzgebot des Parteiengesetzes zu? Dass der Streit schon in der
ersten Instanz entschieden wird, ist wenig wahrscheinlich.
Und es geht nicht nur um Geld. Wegen des Verdachts der Untreue und des
Verstoßes gegen das Parteiengesetz ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen
den ehemaligen Landwirtschaftsstaatssekretär und jetzigen
CDU-Bundestagsabgeordneten Peter Bleser.
Er war als CDU-Kreisvorsitzender und Landesschatzmeister der Partei für die
Verbuchung der verdeckten Mauss-Spenden verantwortlich. Er musste sein
Schatzmeisteramt aufgeben. Auch der aktuellen Bundesregierung gehört er
nicht mehr an. Die neue Lesart der CDU in seinem Fall wollte er nicht
kommentieren. Gewinnt die Partei den Rechtsstreit, wäre er wohl aus dem
Schneider. Und die Landesvorsitzende Klöckner, die ihn damals zum Rückzug
gedrängt hatte? Sie überließ es ihrem politischen Landesgeschäftsführer,
die taz-Anfrage mit dem Hinweis auf das „laufende Verfahren“ ins Leere
laufen zu lassen.
Die politische Konkurrenz allerdings reagierte. SPD-Generalsekretär Daniel
Stich sagte der taz, die CDU lege offenbar mehr Augenmerk auf das
Zurückholen des Geldes als auf die Aufklärung.
27 Feb 2019
## AUTOREN
Christoph Schmidt-Lunau
## TAGS
Julia Klöckner
Werner Mauss
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