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# taz.de -- BUND-Klagen zum Hambacher Wald: Umweltschützer abgewiesen
> Ein Gericht hat Klagen abgewiesen, die den umkämpften Wald dauerhaft vor
> RWE schützen sollten. Gerodet werden kann er bis 2020 trotzdem nicht.
Bild: Der BUND strebt an, den umkämpften Wald zu einem EU-Naturschutzgebiet er…
Köln taz | Das Verwaltungsgericht Köln hat am Dienstag die Klagen des BUND
zum Schutz des Hambacher Walds abgewiesen. Der Umweltverband strebt unter
anderem an, den umkämpften Wald am Braunkohletagebau zu einem
EU-Naturschutzgebiet (FFH) erklären zu lassen und die mögliche Enteignung
seiner Wiese zu verhindern, die an RWE-Gelände grenzt. Einen
Vergleichsvorschlag der verhandelnden Kammer des Verwaltungsgerichts hatte
RWE während der Verhandlung abgelehnt.
[1][RWE beabsichtigt bisher, den Hambacher Wald zu roden,] um die
darunterliegende Braunkohle abzubauen. Um den Wald vor Rodung zu bewahren,
klagt der BUND gegen den Hauptbetriebsplan des Tagebaus für 2018 bis 2020.
Die Klage eingereicht hatte die Umweltorganisation im April 2018. Seit dem
5. Oktober gilt aufgrund einer Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts
Münster ein vorläufiges Rodungsverbot. Die aufschiebende Wirkung galt im
Zusammenhang mit der am heutigen Dienstag gefallenen Entscheidung. In der
Verhandlung hatte das Gericht versucht, einen Vergleich zu erwirken.
Der Vorschlag: RWE sollte sich bereit erklären, bis Ende 2020 keine
Rodungen zum Braunkohleabbau mehr im Hambacher Wald auszuführen. Im
Gegenzug sollte der BUND seine Klagen zurückziehen. Der Vorsitzende Richter
Holger Maurer argumentierte, da RWE bereits zugesagt habe, bis Ende
September 2020 nicht zu roden, kämen so nur die drei Monate von Oktober bis
Dezember 2020 hinzu. Um die Zeit nach 2020 ging es in dem Verfahren nicht.
Der BUND hatte sich grundsätzlich zur Zustimmung bereit erklärt.
Dirk Jansen vom BUND sagte nach dem Urteil, der Umweltverband werde in
Berufung gehen. Die Klima-Allianz Deutschland forderte
NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) auf, „das Heft in die Hand zu
nehmen“ und den Hambacher Wald als EU-Naturschutzgebiet nachzumelden. Laut
einer Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung wird die
Braunkohle unter dem Wald und den angrenzenden Dörfern für den von der
Kohlekommission entworfenen Ausstiegskompromiss nicht mehr benötigt. Daher
dürfe der Braunkohletagebau nicht mehr als Grundlage für Enteignungen
herangezogen werden. RWE äußerte sich bis Redaktionsschluss nicht.
Aktuell ändert das Urteil nichts an der Situation im Hambacher Forst.
Nachdem RWE den Vergleich abgelehnt hatte, hatte der Vorsitzende Maurer
ausgeführt, ein Urteil würde dem Unternehmen nichts nützen: Der
anschließende Gang durch die Instanzen werde sich so lange hinziehen,
[2][dass es sowieso zu keinerlei Rodung bis Ende 2020 mehr kommen würde.]
Das erneute Verfahren zum Hambacher Wald vor dem VG Köln ist in eine Phase
gefallen, in der die Politik sich energiepolitisch neu ausrichtet und den
Kohleausstieg plant. Zuletzt hatte die von der Bundesregierung eingesetzte
Kohlekommission den Erhalt des Hambacher Walds als wünschenswert
bezeichnet.
12 Mar 2019
## LINKS
[1] /Kohlekommission-und-RWE/!5570955
[2] /Rodungsmoratorium-Hambacher-Forst/!5572033
## AUTOREN
Anett Selle
## TAGS
RWE
Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland
Schwerpunkt Hambacher Forst
Schwerpunkt Fridays For Future
Kohle
Kohlekommission
RWE
Lesestück Recherche und Reportage
Kohleausstieg
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