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# taz.de -- Berliner Verfassungsgerichtsentscheid: AfD verliert gegen Michael M…
> Berlins Verfassungsgericht weist eine AfD-Klage gegen den Regierenden
> Bürgermeister zurück. Müller habe das Neutralitätsgebot nicht verletzt.
Bild: Demo gegen die AfD am 27. Mai 2018 in Berlin
Die Twitternachricht des Regierenden Bürgermeisters von Berlin verstößt
nicht gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit. Mit dieser Begründung
hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch eine Klage der AfD
zurückgewiesen. Michael Müller kommentierte das Urteil als ein wichtiges
Signal, dass es auch als Regierender möglich sei, sich zum politischen
Geschehen zu äußern.
Den Tweet, um den es geht, hatte Müller (SPD) am 27. Mai 2018 von seinem
offiziellem Account abgesetzt. Das war der Tag, an dem gefühlt halb Berlin
gegen die AfD auf die Straße gegangen war. Riesig, laut und bunt waren die
Protestzüge. Auch die Clubszene hatte sich beteiligt. Selbst mit Schiffen
auf der Spree wurde demonstriert. Anlass war die zeitgleich stattfindende
Versammlung der AfD zum Thema „Zukunft Deutschland“.
Die Demonstration mit rund 5.000 Anhängern war um 15.16 Uhr beendet. Müller
hatte seinen Tweet um 17.30 abgesetzt: „Zehntausende in Berlin heute auf
der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein
eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und
menschenfeindliche Hetze.“
Die AfD machte vor dem Verfassungsgerichtshof geltend, Müller habe mit
dieser Nachricht ihr Recht auf Chancengleichheit der Parteien im
politischen Wettbewerb verletzt. Wenn sie sich in amtlicher Funktion
äußerten, seien Inhaber von Regierungsämtern laut Artikel 21 des
Grundgesetzes zur Neutralität verpflichtet. Sie dürften nicht
parteiergreifend zu Lasten einzelner Parteien Stellung nehmen. Der Tweet
verstoße gegen das Gebot, weil er die Gegendemonstrationen positiv bewerte.
Damit werde zugleich die AfD kritisiert.
## „Wertebezogene Äußerung“
Formal sei der Antrag zulässig, erklärte Sabine Schudoma, Präsidentin des
neunköpfigen Verfassungsgerichtshofs, als sie am Mittwoch die Entscheidung
verkündete. Inhaltlich sei der Gerichtshof der Argumentation der AfD aber
nicht gefolgt. Zwar habe Müller, indem er den Tweet über seinen
Bürgermeister-Account verbreitete, in amtlicher Funktion gehandelt. „Er war
damit dem Neutralitätsgebot unterworfen“, so Schudoma. Aus dem Wortlaut
ergebe sich aber nichts, was auf die AfD als Bezugspunkt der Nachricht
hindeutete.
Weder enthalte die Nachricht eine Kollektivbezeichnung, die für die AfD
stehen könne, noch sonst irgendeine sprachliche Anspielung auf diese. Auch
aus dem Kontext des Demonstrationsgeschehen habe sich dieser Bezug nicht
ergeben. Die Motive der Menschen, an diesem Tag zu protestieren, seien
vielfältig gewesen. Die Zehntausenden hätten sich keiner bestimmten Partei
zuordnen lassen. „Die Nachricht ist als rein wertebezogene Äußerung zu
verstehen“, sagte Schudoma.
In dem Tweet habe sich der Regierende Bürgermeister nicht nur mit den
allgemeinen Wertebekenntnissen der Demonstranten solidarisiert. Gegen
Rassismus zu sein und gegen menschenfeindliche Hetze sei wesentlicher Teil
von Grundrechten und Verfassung und dem Parteienstreit damit entzogen. Weil
der Tweet nach Ende der AFD-Versammlung abgesetzt wurde, sei damit auch
niemand von der Teilnahme abgehalten worden.
Der Schatzmeister des Berliner AfD-Landesverbands, Frank-Christian Hansel,
sagte nach der Verkündung zu taz, er halte die Begründung des Gerichtshofs
für „konstruiert“. Ohne die AfD-Demonstration hätte Müller den Tweet an
diesem Tag nie abgesetzt. Ob die AfD auch den Inhalt des Tweets auf sich
bezogen habe? Hansel wies das zurück. „Wir sind natürlich gegen Rassismus
und Menschenfeindlichkeit.“
Die mündliche Verhandlung hatte im Januar stattgefunden. Müller hatte sich
durch seinen Anwalt sowie den Leiter der Senatskanzlei und seine
Pressesprecherin vertreten lassen.
20 Feb 2019
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Schwerpunkt AfD in Berlin
Schwerpunkt AfD
Michael Müller
Verfassung
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