# taz.de -- Berliner Verfassungsgerichtsentscheid: AfD verliert gegen Michael M… | |
> Berlins Verfassungsgericht weist eine AfD-Klage gegen den Regierenden | |
> Bürgermeister zurück. Müller habe das Neutralitätsgebot nicht verletzt. | |
Bild: Demo gegen die AfD am 27. Mai 2018 in Berlin | |
Die Twitternachricht des Regierenden Bürgermeisters von Berlin verstößt | |
nicht gegen das Recht der AfD auf Chancengleichheit. Mit dieser Begründung | |
hat der Berliner Verfassungsgerichtshof am Mittwoch eine Klage der AfD | |
zurückgewiesen. Michael Müller kommentierte das Urteil als ein wichtiges | |
Signal, dass es auch als Regierender möglich sei, sich zum politischen | |
Geschehen zu äußern. | |
Den Tweet, um den es geht, hatte Müller (SPD) am 27. Mai 2018 von seinem | |
offiziellem Account abgesetzt. Das war der Tag, an dem gefühlt halb Berlin | |
gegen die AfD auf die Straße gegangen war. Riesig, laut und bunt waren die | |
Protestzüge. Auch die Clubszene hatte sich beteiligt. Selbst mit Schiffen | |
auf der Spree wurde demonstriert. Anlass war die zeitgleich stattfindende | |
Versammlung der AfD zum Thema „Zukunft Deutschland“. | |
Die Demonstration mit rund 5.000 Anhängern war um 15.16 Uhr beendet. Müller | |
hatte seinen Tweet um 17.30 abgesetzt: „Zehntausende in Berlin heute auf | |
der Straße, vor dem Brandenburger Tor und auf dem Wasser. Was für ein | |
eindrucksvolles Signal für Demokratie und Freiheit, gegen Rassismus und | |
menschenfeindliche Hetze.“ | |
Die AfD machte vor dem Verfassungsgerichtshof geltend, Müller habe mit | |
dieser Nachricht ihr Recht auf Chancengleichheit der Parteien im | |
politischen Wettbewerb verletzt. Wenn sie sich in amtlicher Funktion | |
äußerten, seien Inhaber von Regierungsämtern laut Artikel 21 des | |
Grundgesetzes zur Neutralität verpflichtet. Sie dürften nicht | |
parteiergreifend zu Lasten einzelner Parteien Stellung nehmen. Der Tweet | |
verstoße gegen das Gebot, weil er die Gegendemonstrationen positiv bewerte. | |
Damit werde zugleich die AfD kritisiert. | |
## „Wertebezogene Äußerung“ | |
Formal sei der Antrag zulässig, erklärte Sabine Schudoma, Präsidentin des | |
neunköpfigen Verfassungsgerichtshofs, als sie am Mittwoch die Entscheidung | |
verkündete. Inhaltlich sei der Gerichtshof der Argumentation der AfD aber | |
nicht gefolgt. Zwar habe Müller, indem er den Tweet über seinen | |
Bürgermeister-Account verbreitete, in amtlicher Funktion gehandelt. „Er war | |
damit dem Neutralitätsgebot unterworfen“, so Schudoma. Aus dem Wortlaut | |
ergebe sich aber nichts, was auf die AfD als Bezugspunkt der Nachricht | |
hindeutete. | |
Weder enthalte die Nachricht eine Kollektivbezeichnung, die für die AfD | |
stehen könne, noch sonst irgendeine sprachliche Anspielung auf diese. Auch | |
aus dem Kontext des Demonstrationsgeschehen habe sich dieser Bezug nicht | |
ergeben. Die Motive der Menschen, an diesem Tag zu protestieren, seien | |
vielfältig gewesen. Die Zehntausenden hätten sich keiner bestimmten Partei | |
zuordnen lassen. „Die Nachricht ist als rein wertebezogene Äußerung zu | |
verstehen“, sagte Schudoma. | |
In dem Tweet habe sich der Regierende Bürgermeister nicht nur mit den | |
allgemeinen Wertebekenntnissen der Demonstranten solidarisiert. Gegen | |
Rassismus zu sein und gegen menschenfeindliche Hetze sei wesentlicher Teil | |
von Grundrechten und Verfassung und dem Parteienstreit damit entzogen. Weil | |
der Tweet nach Ende der AFD-Versammlung abgesetzt wurde, sei damit auch | |
niemand von der Teilnahme abgehalten worden. | |
Der Schatzmeister des Berliner AfD-Landesverbands, Frank-Christian Hansel, | |
sagte nach der Verkündung zu taz, er halte die Begründung des Gerichtshofs | |
für „konstruiert“. Ohne die AfD-Demonstration hätte Müller den Tweet an | |
diesem Tag nie abgesetzt. Ob die AfD auch den Inhalt des Tweets auf sich | |
bezogen habe? Hansel wies das zurück. „Wir sind natürlich gegen Rassismus | |
und Menschenfeindlichkeit.“ | |
Die mündliche Verhandlung hatte im Januar stattgefunden. Müller hatte sich | |
durch seinen Anwalt sowie den Leiter der Senatskanzlei und seine | |
Pressesprecherin vertreten lassen. | |
20 Feb 2019 | |
## AUTOREN | |
Plutonia Plarre | |
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