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# taz.de -- Sozialgericht zu Hartz IV: Kein Schüler-PC vom Jobcenter
> Sechstklässler klagt gegen Jobcenter: Das Sozialgericht sieht aber die
> Schulen in der Pflicht, den Schülern Computer bereitzustellen.
Bild: Computer in einer Grundschule
Das Jobcenter muss SchülerInnen aus Familien mit Hartz-IV-Bezügen keinen
Computer zur Erledigung ihrer Hausaufgaben bezahlen. Für die Bereitstellung
der Geräte seien die Schulen zuständig. Am Dienstag einigten sich in einer
mündlichen Verhandlung am Berliner Sozialgericht Vertreterinnen des
Jobcenters, der Senatsverwaltung und die Mutter eines Schülers ohne eigenen
PC darauf, dass zur Bearbeitung der Hausaufgaben die Schulcomputer
ausreichen.
Der Sechstklässler, vertreten durch seine Mutter, hatte im März 2018 beim
Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf die Kostenübernahme für einen Computer
beantragt. Er habe seine Hausaufgaben bisher im Internetcafé erledigen
müssen. Der Schulleiter des Gymnasiums bescheinigte der Behörde die
Notwendigkeit eines eigenen PCs für den Schüler. Jedoch lehnte das
Jobcenter die Kostenübernahme ab. Laut Landesgesetz sei es Pflicht der
Schulbehörde, den Schulen und SchülerInnen nötige Lehrmittel zur Verfügung
zu stellen.
## Verhandlung mit Signalwirkung
Der als Zeuge geladene Schulleiter erklärte in der Verhandlung, Kinder
bräuchten auch von zu Hause aus einen Zugang zu digitalen Endgeräten. Für
die zum Schulabschluss anstehenden Präsentationsprüfungen müssten
SchülerInnen schon vorher üben. Der Schuldirektor gab auch zu bedenken,
dass die Verwendung der Geräte unter schulischer Aufsichtspflicht stehe.
Die VertreterInnen der Senatsverwaltung wandten ein, in dem Wilmersdorfer
Gymnasium stünden 78 Computer einschließlich Notebooks zur Verfügung. Sie
wiesen zudem darauf hin, dass die in den Schulcomputern eingebauten
Medienschutzfilter die Aufsicht gewährleisten. Der Schulleiter räumte auf
Nachfrage des Gerichts ein, dem Jungen im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung
bis 16 Uhr einen Laptop zur Verfügung stellen zu können.
Es ergab sich zudem, dass in der nahe gelegenen Stadtbibliothek ebenfalls
Computer zur Bearbeitung der Schulaufgaben bereitstehen. Er betonte, dass
„kein Kind ohne Computer benachteiligt werde“, und versicherte auf
Nachfrage, dass der Schüler ab dem Folgetag Zugang zu einem Gerät habe.
Aufgrund der Zusage sah die Klägerpartei von der Klage ab.
Im Schlusswort erklärte der Vorsitzende Richter, er hoffe, die Verhandlung
habe „Pilotwirkung“ für das Schulwesen. In Berlin seien die Schulen und
nicht das Jobcenter in der Verantwortung, Kindern ihren Anspruch auf
Bildung zu erfüllen. Die Schulen sollten ihre Verantwortung ernst nehmen.
27 Feb 2019
## AUTOREN
Katharina Schmidt
## TAGS
Jobcenter
Sozialgericht
Hartz IV
Digitalpakt
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Hartz IV
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