# taz.de -- Sozialgericht zu Hartz IV: Kein Schüler-PC vom Jobcenter | |
> Sechstklässler klagt gegen Jobcenter: Das Sozialgericht sieht aber die | |
> Schulen in der Pflicht, den Schülern Computer bereitzustellen. | |
Bild: Computer in einer Grundschule | |
Das Jobcenter muss SchülerInnen aus Familien mit Hartz-IV-Bezügen keinen | |
Computer zur Erledigung ihrer Hausaufgaben bezahlen. Für die Bereitstellung | |
der Geräte seien die Schulen zuständig. Am Dienstag einigten sich in einer | |
mündlichen Verhandlung am Berliner Sozialgericht Vertreterinnen des | |
Jobcenters, der Senatsverwaltung und die Mutter eines Schülers ohne eigenen | |
PC darauf, dass zur Bearbeitung der Hausaufgaben die Schulcomputer | |
ausreichen. | |
Der Sechstklässler, vertreten durch seine Mutter, hatte im März 2018 beim | |
Jobcenter Charlottenburg-Wilmersdorf die Kostenübernahme für einen Computer | |
beantragt. Er habe seine Hausaufgaben bisher im Internetcafé erledigen | |
müssen. Der Schulleiter des Gymnasiums bescheinigte der Behörde die | |
Notwendigkeit eines eigenen PCs für den Schüler. Jedoch lehnte das | |
Jobcenter die Kostenübernahme ab. Laut Landesgesetz sei es Pflicht der | |
Schulbehörde, den Schulen und SchülerInnen nötige Lehrmittel zur Verfügung | |
zu stellen. | |
## Verhandlung mit Signalwirkung | |
Der als Zeuge geladene Schulleiter erklärte in der Verhandlung, Kinder | |
bräuchten auch von zu Hause aus einen Zugang zu digitalen Endgeräten. Für | |
die zum Schulabschluss anstehenden Präsentationsprüfungen müssten | |
SchülerInnen schon vorher üben. Der Schuldirektor gab auch zu bedenken, | |
dass die Verwendung der Geräte unter schulischer Aufsichtspflicht stehe. | |
Die VertreterInnen der Senatsverwaltung wandten ein, in dem Wilmersdorfer | |
Gymnasium stünden 78 Computer einschließlich Notebooks zur Verfügung. Sie | |
wiesen zudem darauf hin, dass die in den Schulcomputern eingebauten | |
Medienschutzfilter die Aufsicht gewährleisten. Der Schulleiter räumte auf | |
Nachfrage des Gerichts ein, dem Jungen im Rahmen der Hausaufgabenbetreuung | |
bis 16 Uhr einen Laptop zur Verfügung stellen zu können. | |
Es ergab sich zudem, dass in der nahe gelegenen Stadtbibliothek ebenfalls | |
Computer zur Bearbeitung der Schulaufgaben bereitstehen. Er betonte, dass | |
„kein Kind ohne Computer benachteiligt werde“, und versicherte auf | |
Nachfrage, dass der Schüler ab dem Folgetag Zugang zu einem Gerät habe. | |
Aufgrund der Zusage sah die Klägerpartei von der Klage ab. | |
Im Schlusswort erklärte der Vorsitzende Richter, er hoffe, die Verhandlung | |
habe „Pilotwirkung“ für das Schulwesen. In Berlin seien die Schulen und | |
nicht das Jobcenter in der Verantwortung, Kindern ihren Anspruch auf | |
Bildung zu erfüllen. Die Schulen sollten ihre Verantwortung ernst nehmen. | |
27 Feb 2019 | |
## AUTOREN | |
Katharina Schmidt | |
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