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# taz.de -- Urteil gegen Aktivistin Elin Ersson: Ziviler Ungehorsam kostet 300 …
> Die Aktivistin Elin Ersson, die in Schweden die Abschiebung eines
> Afghanen per Flugzeug verzögerte, wird zu einer Geldstrafe verurteilt.
Bild: Elin Ersson während ihres Prozesses Anfang Februar in Göteborg
Stockholm taz | Ein 26-jähriger Flüchtling sollte am 23. Juli vergangenen
Jahres vom Flughafen Göteborg aus nach Afghanistan abgeschoben werden. Das
wollte die schwedische Studentin Elin Ersson verhindern. Am Montag wurde
sie deshalb wegen eines Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz verurteilt und
erhielt eine Geldbuße von umgerechnet 300 Euro.
Erssons über Facebook als Livestream verbreitete Aktion hatte seinerzeit
[1][weltweite Aufmerksamkeit erregt] und war millionenfach geteilt worden.
Darin erklärte sie auch ihre Beweggründe: Mit der Weigerung ihren Platz
einzunehmen und im Mittelgang stehen zu bleiben, wolle sie den Start des
Flugzeuges und damit die geplante Abschiebung verhindern: „Und damit einen
wahrscheinlichen Tod.“
Die 21-jährige Flüchtlingsaktivistin hatte insoweit Erfolg, als es an
diesem Tag [2][tatsächlich nicht zur Abschiebung kam]. Der Flugkapitän
veranlasste, dass sowohl Ersson als auch der an Bord befindliche Afghane
und seine Polizeibegleitung das Flugzeug verlassen mussten. Der Start
erfolgte dann mit Verspätung. Für Ersson gab es ein juristisches Nachspiel.
Anfang Februar musste sie sich vor dem Amtsgericht Göteborg verantworten.
Die Staatsanwaltschaft warf ihr eine Gefährdung der Sicherheit des
Flugverkehrs vor, weil sie den Anweisungen des Flugkapitäns nicht Folge
geleistet habe.
## Noch am Terminal
Ersson und ihr Rechtsanwalt verteidigten sich mit dem Argument, die
Sicherheit des Luftverkehrs könne nicht gefährdet werden, solange ein
Flugzeug noch am Terminal stehe. Darüber hinaus habe sie nicht der
Flugkapitän, sondern lediglich das Kabinenpersonal aufgefordert, ihren
Platz einzunehmen.
Der ersten Anordnung des Flugkapitäns persönlich, ebenso wie der
Ausgewiesene und die Polizeibeamten das Flugzeug zu verlassen, sei sie dann
jedoch umgehend gefolgt. Sie habe sich vorab juristisch beraten lassen, wo
genau die Grenze zu einem strafbaren Verhalten verlaufe.
Die zuständige Richterin sah es dagegen als erwiesen an, dass die
Aufforderung die Sitzplätze einzunehmen vom Flugkapitän gekommen sei und
Ersson das auch so habe verstehen müssen. Mit ihrer Weigerung habe sie sich
eines Verstoßes gegen das Luftfahrtgesetz schuldig gemacht.
Allerdings sei dieser Verstoß als geringfügig zu beurteilen. Deshalb sei
die Verhängung einer Geldbusse angemessen. Die Anklagebehörde hatte eine
14-tägige Haftstrafe beantragt. Erssons Verteidigung hatte auf Freispruch
plädiert.
## Berufung angekündigt
Erssons Rechtsanwalt Tomas Fridh zeigte sich enttäuscht und kündigte eine
Berufung gegen das Urteil an: „Das Gericht kommt zu einer sehr
weitreichenden Auslegung dessen, was strafbar sein soll. Elins Absicht
bestand darin, sich im Bereich des nicht strafbaren Handelns zu bewegen und
sie konnte mit Fug und Recht davon ausgehen, dass sie das tat.“
Was Ersson zu Beginn ihrer Aktion nicht wusste: An Bord befand sich gar
nicht der 26-Jährige, für den sie sich einsetzen wollte. Die Polizei hatte
kurzfristig ihre Pläne geändert und ihn zur Abschiebung nach Stockholm
gebracht. Stattdessen war ein 52-jähriger Afghane an Bord, der wegen
Misshandlung seiner Ehefrau und seiner beiden Töchter inhaftiert gewesen
war und dessen Abschiebung nach Verbüßung der Strafe ein Gericht angeordnet
hatte.
Ebenso wie der 26-jährige wurde er einige Tage später auch tatsächlich nach
Afghanistan abgeschoben. Dieses nachträgliche Wissen habe nicht wirklich
etwas für sie geändert, betont Elin Ersson: „Niemand verdient es nach
Afghanistan in einen sicheren Tod deportiert zu werden.“
18 Feb 2019
## LINKS
[1] /Fluechtlingsaktivistin-vor-Gericht/!5567420
[2] /Abschiebung-im-Flugzeug-verhindern/!5525760
## AUTOREN
Reinhard Wolff
## TAGS
Elin Ersson
Schweden
Flüchtlingspolitik
Flüchtlinge
Elin Ersson
Schwerpunkt Flucht
Abschiebung
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