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# taz.de -- Köthener Prozess gegen Afghanen: Angeklagte weisen Vorwürfe zurü…
> Den Tod eines 22-Jährigen nutzten Rechtsextreme im September für
> rassistische Hetze. Jetzt beginnt der Prozess gegen zwei Beschuldigte.
Bild: Die Angeklagten (in Rot) am Dienstag vor dem Landgericht Dessau-Roßlau
Dessau taz | Im September sorgte der Tod eines 22-Jährigen in Köthen
(Sachsen-Anhalt) deutschlandweit für Aufmerksamkeit. Am Landgericht
Dessau-Roßlau begann jetzt der Prozess gegen zwei junge Afghanen. Zum
Auftakt am Dienstag haben die Angeklagten den Vorwurf der Körperverletzung
mit Todesfolge zurückgewiesen.
Am Abend des Köthener Stadtfestes war der 22-jährige Markus B. kurz nach
einer Auseinandersetzung auf einem Spielplatz im Krankenhaus verstorben.
Wie die Obduktion ergab, war dafür sein angeborener Herzfehler und nicht
eine körperliche Attacke der beiden Angeklagten verantwortlich.
Organisierte Neonazis und die AfD instrumentalisierten den Fall trotzdem
für Hasskundgebungen.
Zu Beginn der Hauptverhandlung am Dienstag entschuldigten sich der
18-jährige Ezadullah M. und der 19-jährige Hedajalullah H. bei den
Angehörigen des Verstorbenen. Die Mutter und eine Schwester saßen als
Nebenkläger mit im Saal, in dem die zweite große Jugendkammer des
Landgerichts verhandelte. Der „schreckliche Unfall tut mir unendlich leid“,
erklärte Ezadullah M.
Beide lebten seit März 2018 als unbegleitete Flüchtlinge in Köthen, wirken
intelligent und aufgeschlossen und sprechen leidlich deutsch. Einer von
ihnen besaß eine Aufenthaltserlaubnis, dem anderen drohte die Abschiebung,
die wegen eines Ermittlungsverfahrens wegen gefährlicher Körperverletzung
ausgesetzt wurde.
## Wodka, Wein und Whisky
Beide Angeklagten äußerten sich am ersten Verhandlungstag ausführlich und
widersprachen sich bei ihren Schilderungen nur im Detail. Die Stimmung sei
an diesem Tag des Stadtfestes gut gewesen, berichten sie, wozu der Genuss
von reichlich Wodka, Wein und Whisky schon seit den Vormittagsstunden
beitrug.
Unbestritten scheint zu sein, dass es zunächst einen Streit unter vier
afghanischen Freunden [1][darüber gab, wer der Vater des Kindes einer
schwangeren jungen deutschen Frau sei]. Ausgelöst wurde er durch eine
Bemerkung, dies sei wohl ein anderer als ihr längerfristiger afghanischer
Hauptpartner. Dabei kam es auch zu Tätlichkeiten.
Den Einlassungen der beiden Angeklagten zufolge ließen sie aber voneinander
ab, als sich eine größere Gruppe deutscher junger Männer von der anderen
Straßenseite näherte. In der Gruppe befand sich offenbar auch ein Bruder
des später Verstorbenen.
## Angeklagte selbst angegriffen?
Aus der Gruppe heraus seien auch die Afghanen selbst geschlagen und
getreten worden. Polizisten, die die jetzt Angeklagten nur eine Minute nach
der Auseinandersetzung festnahmen, brachten sie mit Kopfverletzungen
ebenfalls ins Krankenhaus. Erst dort erfuhren sie nach ihren Aussagen vom
Tod eines offenbar Beteiligten, den sie zuvor nicht bemerkt, geschweige
denn attackiert haben wollen.
Oberstaatsanwalt Hermann-Josef Gerhards und Vertreter der Nebenklage
verwiesen in ihren Nachfragen allerdings auf Widersprüche zwischen diesen
Aussagen und der ersten Vernehmung der Angeklagten in der Tatnacht, ohne
diese konkret zu benennen. Die Verhandlung wird am Mittwoch fortgesetzt.
Zunächst sind neun Verhandlungstage anberaumt.
5 Feb 2019
## LINKS
[1] /Vorfall-in-Sachsen-Anhalt/!5537654
## AUTOREN
Michael Bartsch
## TAGS
Köthen
Prozess
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