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# taz.de -- Bundesregierung lenkt ein: Keine Kürzung von NS-Opferrenten
> Auch nach dem Umzug in ein Pflegeheim haben NS-Verfolgte Anspruch auf die
> volle Opferrente. Das Finanzministerium schafft die bisherige Kürzung ab.
Bild: Späte Einsicht: Finanzminister Olaf Scholz lässt nicht länger NS-Opfer…
Berlin dpa/taz | Die Bundesregierung will nicht weiter Opfern des
Nationalsozialismus bei einem Umzug in ein Alten- oder Pflegeheim die
Opferrente kürzen. Das Finanzministeriums hat [1][diese umstrittene
Regelung] nun aufgehoben.
Alle Berechtigten, die seit Januar in ein solches Heim umgezogen sind,
„erhalten weiterhin Leistungen in der Höhe, die sie zum Zeitpunkt des
Umzugs erhalten haben“, heißt es in der Durchführungsanordnung. Sie richtet
sich an die für die Zahlungen zuständige Generalzolldirektion Köln und
liegt der Deutschen Presse-Agentur vor.
Mindestens sind 415 Euro zu zahlen. Für Berechtigte, die vor 2019 in einen
Heim umgezogen sind, gilt die Neuregelung mit Wirkung zum Jahresbeginn. Das
Ministerium hatte bisher argumentiert, dass bei einem Umzug in ein Heim
sich der finanzielle Bedarf der NS-Opfer ändert, weil andere Einrichtungen
hinzutreten, die Kosten übernehmen.
Die Kürzungsregelung war unter Finanzminister Wolfgang Schäuble (CDU)
eingeführt worden – die Linkspartei hatte den amtierenden Minister Olaf
Scholz (SPD) aufgerufen, die Praxis zu ändern.
Auslöser der Debatte war [2][der Fall des am 5. Juli verstorbenen
96-jährigen Wehrmachtdeserteurs Ludwig Baumann], dessen monatliche
„Härtefallbeihilfe“ die zuständige Generalzolldirektion Köln rückwirkend
von 645,91 Euro auf 352 Euro monatlich heruntergekürzt hatte.
## 26 Fälle
Die Aufforderung der Behörde, insgesamt 3.453,46 Euro zurückzuzahlen, wurde
an ihn zwölf Tage nach seinem Tod verschickt. Nachdem die Behörde ihr
„Missgeschick“ bemerkt hatte, verschickte sie eine Zahlungsaufforderung an
seinen Sohn André.
Baumann, der wegen Kriegsverrats erst zum Tode verurteilt und dann in ein
KZ gekommen war, erhielt eine Opferrente nach den [3][„Richtlinien der
Bundesregierung über Härteleistungen an Opfer von nationalsozialistischen
Unrechtsmaßnahmen im Rahmen des Allgemeinen Kriegsfolgengesetzes“].
Laut den Härterichtlinien sollen die Zahlungen „den Betroffenen als
Ausgleich für das erlittene Unrecht zugute kommen“. Doch als der Träger des
Aachener Friedenspreises 2017 in ein Heim zog, wurden ihm statt 660 Euro
nur noch 352 Euro „Heimtaschengeld“ bewilligt.
Laut Bundesregierung gibt es aktuell noch 26 Fälle, auf die die Neuregelung
zutrifft. Der Parlamentarische Geschäftsführer der Linksfraktion, Jan
Korte, bezeichnete den Vorstoß des Finanzministeriums als einen wichtigen
Schritt in die richtige Richtung. „Er war allerdings längst überfällig, um
die beschämende und diskriminierende Kürzung der Härteleistung für die
wenigen noch lebenden Opfer zu beenden.“
[4][Die Änderung sei auch das Resultat der Proteste der Bundesvereinigung
der Opfer der NS-Militärjustiz sowie eines entsprechenden Linken-Antrags.]
Notwendig sei aber statt 415 Euro eine Zahlung von mindestens rund 540 Euro
im Monat, so Korte.
31 Jan 2019
## LINKS
[1] /Staatlicher-Umgang-mit-NS-Opfern/!5533482
[2] /!5520833/
[3] http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28032011_BMF.htm
[4] /!5533482/
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