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# taz.de -- Mc Donald's verliert Markenstreit: Big Mac für alle
> Verlorener Markenstreit: Nicht nur der Doppelburger von McDonald's ist
> ein echter Big Mac. Wie die Richter argumentieren.
Bild: Könnten Buletten werden. Oder Frikadellen. Oder Fleischbällchen. Oder F…
Dublin taz | Ab sofort darf jede Imbissbude ihren Fleischklops „Big Mac“
nennen, falls die Entscheidung rechtskräftig wird. Die EU-Behörde für
geistiges Eigentum (EUIPO) hat entschieden, dass der Name des Burgers nicht
mehr exklusiv von McDonald's genutzt werden könne.
Anlass für die Entscheidung war ein Antrag der irischen
Schnellrestaurantkette Supermac’s beim EUIPO gewesen. 1996 hatten die
US-amerikanischen Fleischbrötchenmonteure den Namen „Big Mac“ in Europa
1996 sowohl für Burger, als auch für Restaurants schützen lassen. Danach
hätten sie ihre eigenen Fast-Food-Etablissements „Big Mac“ nennen dürfen.
Supermac's forderte, den Schutz des Markennamens aufzuheben. Gegen den
Einwand von McDonald's, wenn Supermac's „Supermac's“ oder gar „Big Mac“
heiße, könne das zu Verwechslungen führen, gab die Behörde dem Antrag
statt.
Sie begründete ihre Entscheidung damit, dass McDonald’s den Markennamen gar
nicht für alle Waren und Dienstleistungen benutzt habe, für die er
registriert wurde. Das US-Amerikaner hatten „Big Mac“ nämlich auch für
Brot, Tee, Kekse, Kuchen und Schokolade angemeldet.
## McDonald's muss sogar zahlen
McDonald's hatte eidesstattliche Erklärungen von Filialen in Frankreich,
Großbritannien und Deutschland eingereicht, um die Bedeutung der Marke für
das Unternehmen zu belegen. Die doppelstöckige Bulette sei seit ihrer
Einführung 1968 ein Bestseller, argumentierte man. Selbst der
Wikipedia-Artikel wurde als Beweis eingereicht. Es gibt sogar den
Big-Mac-Index, der die Kaufkraft verschiedener Länder anhand des Preises
für den Burger vergleicht.
In der Urteilsbegründung der EU-Behörde heißt es jedoch: „Das bloße
Vorhandensein einer Marke auf einer Internetseite reicht nicht aus, um die
ernsthafte Benutzung nachzuweisen.“ McDonald’s wurde dazu verurteilt, die
Kosten des Verfahrens zu tragen
„Wir wussten, dass es ein Kampf von David gegen Goliath sein würde“, sagte
Supermac's-Firmengründer Pat McDonagh, dessen Spitzname zu Studienzeiten
„Supermac“ war. Das Urteil sei ein Sieg für kleine Unternehmen in der
ganzen Welt. Dank des Urteils könne man nun Filialen im Vereinigten
Königreich und in Europa eröffnen, freute er sich. Die seit 1978 bestehende
Imbisskette aus dem westirischen Galway hatte zwar den Markennamen in
Irland gleich zu Beginn schützen lassen, aber McDonald’s hatte dann später
die Expansion in andere Länder verhindert.
McDonald’s hat angekündigt, bei der Beschwerdekammer der EUIPO Berufung
gegen das Urteil einzulegen. Ein Sprecher des Unternehmens behauptete, man
besitze trotz der EU-Entscheidung weiterhin die vollen und durchsetzbaren
Rechte für die Marke „Big Mac“ in ganz Europa.
18 Jan 2019
## AUTOREN
Ralf Sotscheck
## TAGS
McDonald's
Patent- und Markenamt
Irland
Fast Food
Schwerpunkt USA unter Donald Trump
Silvester
McDonald's
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