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# taz.de -- Buzzfeed siegt gegen Abtreibungsgegner: Sie dürfen ihn beim Namen …
> Buzzfeed darf den Klarnamen eines Abtreibungsgegners nennen, der
> hobbymäßig Ärzt*innen anzeigte. Das hat ein Gericht am Mittwoch
> entschieden.
Bild: Das Informationsverbot für Ärzt*innen ist Mist, finden diese Demonstran…
Das Landgericht Düsseldorf hat am Mittwoch dem Online-Medium Buzzfeed.News
erlaubt, den Namen des Abtreibungsgegners zu nennen, der reihenweise
FrauenärztInnen anzeigt. Ein zivilrechtlicher Eilantrag des Mannes wurde
abgelehnt.
Yannic Hendricks ist Mathematikstudent und hat es sich zur Aufgabe gemacht,
Paragraph 219a Strafgesetzbuch durchzusetzen. Danach ist es ÄrztInnen
verboten, öffentlich darauf hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche
vornehmen.
Die Vorschrift spielte jahrzehntelang in der Praxis fast keine Rolle, bis
Hendricks und ein anderer selbst ernannter „Lebensschützer“ ihren Feldzug
begannen. Die Anzeigen führten unter anderem zur Verurteilung der Gießender
Frauenärztin Kristina Hänel, die 6000 Euro Geldstrafe zahlen musste.
[1][Dieser Fall löste zugleich eine politische Debatte um die Abschaffung
oder Änderung des Paragraphen 219a aus, die die große Koalition derzeit vor
eine Zerreißprobe stellt.]
Trotz dieses von ihm verursachten Wirbels wollte Hendricks aber nicht
namentlich erwähnt werden. Interviews gab er zwar, aber unter Pseudonym. Er
wolle sich vor „gewaltbereiten linken Abtreibungsbefürwortern“ schützen, …
Hendricks. Als Buzzfeed im November 2018 Hendricks Namen nannte, meldete
sich die bekannte Medienkanzlei Höcker und verlangte – wie zuvor schon in
anderen Fällen – Unterlassung. Als Buzzfeed sich weigerte, beantragte
Hendricks eine einstweilige Verfügung. Diese hat das Landgericht Düsseldorf
nun aber abgelehnt.
## Öffentliches Interesse bricht Persönlichkeitsrecht
Dabei mussten die Düsseldorfer Richter eine Abwägung treffen. Einerseits
hat grundsätzlich jeder das Recht auf Anonymität und kann die
Öffentlichmachung des Namens im Zusammenhang mit konkreten Sachverhalten
verhindern. Dies ist ein Teil des Persönlichkeitsrechts.
Auf der anderen Seite stand das durch die Medienberichterstattung
verkörperte öffentliche Interesse, das hier laut Landgericht aus drei
Gründen Vorrang habe. Erstens habe Hendricks selbst durch seine reihenweise
Anzeigenerstattung eine öffentliche Debatte angeregt. Zweitens habe er
Interviews gegeben und sei damit als Person aus seiner Privatsphäre
herausgetreten. Drittens habe Buzzfeed nicht zum ersten Mal den Namen in
der Öffentlichkeit genannt, vielmehr sei dieser schon an anderer Stelle
aufgetaucht.
Hendricks kann gegen die Eil-Entscheidung des Landgerichts noch Berufung
beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen.
16 Jan 2019
## LINKS
[1] /Moegliche-Aenderung-von-Paragraf-219a/!5561369
## AUTOREN
Christian Rath
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Presserecht
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