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# taz.de -- Digitalisierung im Gesundheitswesen: Bär will Abstriche beim Daten…
> Die Deutschen seien „zu zögerlich“, sagt Staatsministerin Dorothee Bär.
> Sie fordert eine Datenschutz-Lockerung zum Zweck der Digitalisierung im
> Gesundheitswesen.
Bild: Dorothee Bär sagt, die Deutschen seien „zu sehr von Ängsten getrieben…
Berlin dpa | Digital-Staatsministerin Dorothee Bär (CSU) fordert Abstriche
beim deutschen Datenschutz, um die Digitalisierung im Gesundheitswesen zu
forcieren. „Wir haben in Deutschland mit die strengsten Datenschutzgesetze
weltweit und die höchsten Anforderungen an den Schutz der Privatsphäre. Das
blockiert viele Entwicklungen im Gesundheitswesen, deshalb müssen wir da
auch an der einen oder anderen Stelle abrüsten, einige Regeln streichen und
andere lockern“, sagte Bär der Welt am Sonntag. Die Deutschen seien
„insgesamt bei allem zu zögerlich und zu sehr von Ängsten getrieben und
gehemmt“.
Eine [1][Studie] der Bertelsmann-Stiftung hatte Ende November ergeben, dass
der digitale Fortschritt mit seinen Chancen für die Gesundheitsversorgung
bei Patienten in Deutschland längst nicht ausreichend ankomme. In der
internationalen Erhebung landete das deutsche Gesundheitswesen beim Thema
Digitalisierung abgeschlagen auf Platz 16 von 17 untersuchten Staaten.
Die Deutschen Stiftung Patientenschutz warnte vor Abstrichen beim
Datenschutz. Im Gesundheitswesen gehe es um die sensibelsten Daten
überhaupt, sagte Vorstand Eugen Brysch der Deutschen Presse-Agentur. „Die
Menschen müssen sicher sein, dass Informationen über ihre Krankheit und
Therapie nicht ungeschützt für jedermann zugänglich sind.“ Die
Datenschutz-Grundverordnung der EU lasse das auch gar nicht zu. Bär und
Gesundheitsminister Jens Spahn sollten ein Bundesamt für die
Digitalisierung im Gesundheitswesen schaffen. „So kann unter höchsten
Sicherheitsstandards eine einheitliche und dynamische Plattform geschaffen
werden“, erklärte Brysch.
Auf eine grundsätzliche Struktur der schon lange geplanten elektronischen
Patientenakte haben sich Ärzte und Kassen inzwischen verständigt. Bis 2021
vorgesehen sind drei Bereiche, die etwa auch über Smartphones abrufbar sein
sollen: einer mit medizinischen Daten der Ärzte, einer mit
Versicherten-Informationen der Kassen und einer, in den Patienten selbst
Daten einspeisen können.
Bär sagte, die elektronische Patientenakte werde noch in dieser
Legislaturperiode in den Regelbetrieb gehen – bis spätestens Ende 2021.
„Das muss so sein, schließlich bauen alle anderen digitalen
Gesundheitsleistungen darauf auf.“
23 Dec 2018
## LINKS
[1] https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2018/novem…
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