| # taz.de -- Kommentar Parteiausschluss aus AfD: Bloß eine formale Abgrenzung | |
| > Parteiausschlüsse sind legitim, um die Position einer Partei zu | |
| > verdeutlichen. Die AfD verteidigt dagegen nur die beruflichen Interessen | |
| > ihrer Mitglieder. | |
| Bild: Wird aus der AfD ausgeschlossen? Die niedersächsische Landesvorsitzende … | |
| Es ist ein bemerkenswerter Zufall. Am gleichen Tag, an dem die [1][SPD ein | |
| Ausschlussverfahren] gegen den rechtslastigen Buchautor Thilo Sarrazin | |
| einleitet, hat auch der [2][AfD-Bundesvorstand einen Parteiausschluss] | |
| gegen Doris von [3][Sayn-Wittgenstein], die AfD-Landesvorsitzende in | |
| Schleswig-Holstein, beantragt. Die Verfahren sind ähnlich, die Zwecke aber | |
| unterschiedlich. | |
| Generell gilt: Parteiausschlüsse sind nicht undemokratisch, sie sind auch | |
| keine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Denn Parteien stehen nicht für das | |
| Ganze, sondern für einen Teil (lat. pars). Der Wettbewerb unterschiedlicher | |
| Parteien ist Kern der pluralistischen Demokratie. Es ist daher legitim, | |
| wenn Parteien Mitglieder ausschließen, die die Glaubwürdigkeit der eigenen | |
| Position schwerwiegend schädigen. Wer ganz andere Ziele verfolgt, soll sich | |
| eine andere Partei oder Organisation suchen oder im eigenen Namen aktiv | |
| werden. Die Meinungsfreiheit ist nicht verletzt, wenn man seine Positionen | |
| nicht als Mitglied einer bestimmten Partei vertreten kann. | |
| Doch während die SPD den pseudowissenschaftlichen Hetzer Sarrazin aus tief | |
| empfundenem Unbehagen loswerden will, argumentiert die AfD wohl nur | |
| formalistisch. Sayn-Wittgenstein habe mit dem „Verein Gedächtsnisstätte“ | |
| einen Verein unterstützt, der auf ihrer Unvereinbarkeitsliste steht. | |
| Möglicherweise sei sie sogar Mitglied gewesen, ohne dies zu offenbaren. Auf | |
| dieser 13-seitigen Liste scheinen nur Organisationen zu stehen, die | |
| verboten sind oder vom Verfassungsschutz im Bund oder in mindestens einem | |
| Land beobachtet werden. Der „Verein Gedächtsnisstätte“, der ausschließli… | |
| das Andenken an deutsche Kriegsopfer pflegt, vertritt, so der | |
| niedersächsische Verfassungsschutz, revisionistische Positionen, | |
| relativiere die Opfer des NS-Regimes und stehe Holocaust-Leugnern nahe. | |
| Die doppelt-formalistische Herangehensweise der AfD passt zu dieser Partei. | |
| Indem sie vor allem auf die Mitgliedschaft in anrüchigen Organisationen | |
| achtet, spart sie sich die inhaltliche Auseinandersetzung mit den | |
| rechtsextremistischen Äußerungen etwa eines Alexander Gauland, der die | |
| NS-Verbrechen als „Vogelschiss in 1000 Jahren deutscher Geschichte“ | |
| bagatellisierte. Und indem sie nur auf Einschätzungen des | |
| Verfassungsschutzes rekurriert, muss sie nicht näher begründen, warum die | |
| [4][Dresdener Pegida] auf ihrer Unvereinbarkeitsliste fehlt. | |
| Letztlich bleibt es bei der AfD-Devise: Sie ist so rechts, wie es der | |
| Verfassungsschutz gerade noch akzeptiert. Hier geht es nicht um bewusste | |
| Abgrenzung von rechtsradikalen Positionen, weil man diese schließlich | |
| selbst vertritt. Es geht lediglich um die Wahrung der beruflichen | |
| Interessen der AfD-Mitglieder. | |
| 18 Dec 2018 | |
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| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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