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# taz.de -- Kommentar Parteiausschluss aus AfD: Bloß eine formale Abgrenzung
> Parteiausschlüsse sind legitim, um die Position einer Partei zu
> verdeutlichen. Die AfD verteidigt dagegen nur die beruflichen Interessen
> ihrer Mitglieder.
Bild: Wird aus der AfD ausgeschlossen? Die niedersächsische Landesvorsitzende …
Es ist ein bemerkenswerter Zufall. Am gleichen Tag, an dem die [1][SPD ein
Ausschlussverfahren] gegen den rechtslastigen Buchautor Thilo Sarrazin
einleitet, hat auch der [2][AfD-Bundesvorstand einen Parteiausschluss]
gegen Doris von [3][Sayn-Wittgenstein], die AfD-Landesvorsitzende in
Schleswig-Holstein, beantragt. Die Verfahren sind ähnlich, die Zwecke aber
unterschiedlich.
Generell gilt: Parteiausschlüsse sind nicht undemokratisch, sie sind auch
keine Gefahr für die Meinungsfreiheit. Denn Parteien stehen nicht für das
Ganze, sondern für einen Teil (lat. pars). Der Wettbewerb unterschiedlicher
Parteien ist Kern der pluralistischen Demokratie. Es ist daher legitim,
wenn Parteien Mitglieder ausschließen, die die Glaubwürdigkeit der eigenen
Position schwerwiegend schädigen. Wer ganz andere Ziele verfolgt, soll sich
eine andere Partei oder Organisation suchen oder im eigenen Namen aktiv
werden. Die Meinungsfreiheit ist nicht verletzt, wenn man seine Positionen
nicht als Mitglied einer bestimmten Partei vertreten kann.
Doch während die SPD den pseudowissenschaftlichen Hetzer Sarrazin aus tief
empfundenem Unbehagen loswerden will, argumentiert die AfD wohl nur
formalistisch. Sayn-Wittgenstein habe mit dem „Verein Gedächtsnisstätte“
einen Verein unterstützt, der auf ihrer Unvereinbarkeitsliste steht.
Möglicherweise sei sie sogar Mitglied gewesen, ohne dies zu offenbaren. Auf
dieser 13-seitigen Liste scheinen nur Organisationen zu stehen, die
verboten sind oder vom Verfassungsschutz im Bund oder in mindestens einem
Land beobachtet werden. Der „Verein Gedächtsnisstätte“, der ausschließli…
das Andenken an deutsche Kriegsopfer pflegt, vertritt, so der
niedersächsische Verfassungsschutz, revisionistische Positionen,
relativiere die Opfer des NS-Regimes und stehe Holocaust-Leugnern nahe.
Die doppelt-formalistische Herangehensweise der AfD passt zu dieser Partei.
Indem sie vor allem auf die Mitgliedschaft in anrüchigen Organisationen
achtet, spart sie sich die inhaltliche Auseinandersetzung mit den
rechtsextremistischen Äußerungen etwa eines Alexander Gauland, der die
NS-Verbrechen als „Vogelschiss in 1000 Jahren deutscher Geschichte“
bagatellisierte. Und indem sie nur auf Einschätzungen des
Verfassungsschutzes rekurriert, muss sie nicht näher begründen, warum die
[4][Dresdener Pegida] auf ihrer Unvereinbarkeitsliste fehlt.
Letztlich bleibt es bei der AfD-Devise: Sie ist so rechts, wie es der
Verfassungsschutz gerade noch akzeptiert. Hier geht es nicht um bewusste
Abgrenzung von rechtsradikalen Positionen, weil man diese schließlich
selbst vertritt. Es geht lediglich um die Wahrung der beruflichen
Interessen der AfD-Mitglieder.
18 Dec 2018
## LINKS
[1] /Wegen-parteischaedigender-Buecher/!5559130
[2] /Angst-der-AfD-vorm-Verfassungsschutz/!5557134
[3] /AfD-Chefin-in-Schleswig-Holstein/!5556671
[4] /AfD-Thueringen-gegen-Verfassungsschutz/!5558231
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Doris von Sayn-Wittgenstein
Schwerpunkt AfD
Parteiausschluss
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