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# taz.de -- Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Ankauf von Staatsanleihen wa…
> Ein billionenschweres Programm der Euro-Staaten verstößt nicht gegen
> EU-Recht, sagt das Gericht. Damit ist das Thema aber noch nicht erledigt.
Bild: Vorerst ist die Europäische Zentralbank (EZB) fein raus
Freiburg taz | Der billionenschwere Ankauf von Staatsanleihen durch die
Europäische Zentralbank (EZB) verstößt nicht gegen EU-Recht. Das entschied
jetzt der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Er teilt damit nicht
die Einschätzung des deutschen Verfassungsgerichts (BVerfG).
Seit März 2015 kaufte das Eurosystem, zu dem die Zentralbanken aller
Euro-Staaten gehören, Staatsanleihen im Wert von bislang rund 2,6 Billionen
Euro auf. Das Programm heißt PSPP (Public Sector Purchase Programme) und
dient laut EZB geldpolitischen Zielen. Es soll bei Banken Liquidität
freisetzen und damit Kreditvergabe und Wirtschaft ankurbeln. Dies
verhindere eine Deflation, die wiederum zu Kaufzurückhaltung führen könne,
so die Meinung der Zentralbanken.
Euro-Kritiker wie Bernd Lucke (Ex-AfD) und Peter Gauweiler (CSU) hatten
dagegen beim [1][Bundesverfassungsgericht] geklagt. Sie halten die
EZB-Begründung für vorgeschoben. Die EZB betreibe unerlaubt
Staatsfinanzierung und Wirtschaftspolitik. Denn der Aufkauf von
Staatsanleihen ermögliche stark verschuldeten EU-Staaten eine zinsgünstige
Refinanzierung.
Auch die Verfassungsrichter sahen „gewichtige Anhaltspunkte“, dass die EZB
ihr Mandat überschritten hat. Sie legten deshalb im Sommer 2017 dem
zuständigen EuGH die Frage vor, ob auch er die EU-Verträge verletzt sieht.
Der EuGH erklärte nun, das PSPP-Programm verstoße nicht gegen EU-Recht,
insbesondere verstoße das Programm nicht gegen das Verbot, Staaten über die
Notenpresse zu finanzieren. Die Zentralbanken kauften die Anleihen ihrer
Staaten nicht direkt, sondern erst nach einer gewissen Zeit auf dem
Sekundärmarkt und auch nur maximal ein Drittel einer Anleihe. Ein privater
Käufer könne sich also nicht darauf verlassen, dass die Zentralbank ihm das
Papier abkaufe. Das Aufkaufprogramm sei auch nicht auf Dauer angelegt und
gebe den Euro-Staaten damit keinen Anreiz zu einer unsoliden
Haushaltspolitik.
Das Programm verfolge auch währungspolitische und keine
wirtschaftspolitischen Ziele, so der EuGH. Der Ankauf von Staatsanleihen
sei nicht deshalb unzulässig, weil man damit auch wirtschaftspolitische
Ziele verfolgen könnte. Der EuGH weist zudem darauf hin, dass die Anleihen
aller Euro-Staaten aufgekauft werden, nicht nur der Staaten „mit besonderem
Finanzierungsbedarf“. Das PSPP-Programm soll Ende des Jahres auslaufen und
wurde schon stark reduziert. Derzeit stecken die Zentralbanken monatlich
noch 15 Milliarden Euro in Staatsanleihen. Ende 2017 waren es noch 60
Milliarden Euro pro Monat.
Im nächsten Schritt muss das BVerfG über die konkreten
Verfassungsbeschwerden entscheiden. Falls die Karlsruher Richter dann das
EuGH-Urteil für falsch erklären, hätte die EU einen neuen großen Konflikt.
11 Dec 2018
## LINKS
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## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
EuGH
Staatsanleihen
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