Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Konflikt am Hambacher Forst: Letztes Haus in Manheim geräumt
> Ende Oktober brach die Polizei eine Räumung besetzter Häuser nahe des
> Forstes ab. Am Donnerstag räumten die Beamten weiter.
Bild: Polizisten am Donnerstag vor dem letzten besetzten Haus in Manheim
KÖLN taz | Die Besetzung leerstehender Häuser in Manheim, einem Ort nahe
dem Hambacher Forst, ist beendet: Am Donnerstag hat die Polizei das letzte
Haus geräumt. Etwa 250 Menschen leben noch in Manheim: Bis 2023 soll der
Ort abgerissen sein, denn dann will der Energiekonzern RWE hier Braunkohle
abbauen.
[1][Schon am 25. Oktober hatten BeamtInnen 13 der besetzten Häuser geräumt]
und dabei 23 Menschen herausgeholt. Im letzten Haus, in der Forsthausstraße
126, hatten sich acht BesetzerInnen auf dem Dach versammelt, während
PolizistInnen unten durch die Räume gegangen waren. Dann war plötzlich
Schluss, man brach die Räumung ab, die Polizeikräfte verließen das Haus.
Hintergrund war ein Eilantrag gegen die Räumung vor dem Verwaltungsgericht
(VG) Köln: Der Antragsteller teilte mit, die Besetzung sei eine
Versammlung. Eine Räumung im Rahmen des Polizeigesetzes – ohne gerichtliche
Räumungsverfügung – sei aufgrund der Versammlungsfreiheit nicht zulässig.
Aufgrund der örtlichen Zuständigkeit landete der Eilantrag schließlich beim
VG Aachen, das am 26. Oktober die Räumung für zulässig erklärte.
In einer Pressemitteilung des VG Aachen erklärt man die Entscheidung: Die
Behauptung des Antragstellers, “bei den 40 bis 50 Personen“ handele es sich
um eine Versammlung, sei “durch nichts belegt“. Es liege folglich “keine
Versammlung“ im Sinne der grundgesetzlich garantierten Versammlungsfreiheit
vor. Somit überwiege das öffentliche Interesse an der Räumung des besetzten
Hauses und die Räumung auf Grundlage des Polizeigesetzes NRW sei zulässig.
## Räumung zwei Wochen nach Gerichtsbeschluss
Am Donnerstag räumte die Polizei Aachen also das letzte besetzte Haus. Dass
diese Maßnahme fast zwei Wochen nach der Entscheidung des Aachener Gerichts
stattfindet, habe verschiedene Gründe, sagt ein Polizeisprecher der taz.
Zunächst einmal habe das Unternehmen RWE, dem die Häuser gehören, erst
Anfang der Woche erneut Strafantrag gestellt. Und: “Bei einem leerstehenden
Haus ist nicht unbedingt höchste Eile geboten. Außerdem dauert die Planung
eine Zeit. So ein Einsatz bedarf ja auch aufgrund der Lageanalyse am
Hambacher Forst einer gewissen Vorbereitung.“
Von den sechs Menschen, die sich zum Zeitpunkt der Räumung im besetzten
Haus aufhielten, stellte die Polizei bei dreien die Identität fest. Drei
weitere wurden zur Identitätsfeststellung in die Gefangenensammelstelle
verbracht. Der Zugang zu den vormals besetzten Häuser ist nun mit Bauzäunen
versperrt.
8 Nov 2018
## LINKS
[1] /Wieder-Raeumungen-am-Hambacher-Forst/!5543266
## AUTOREN
Anett Selle
## TAGS
Energie
Schwerpunkt Hambacher Forst
Braunkohle
Schwerpunkt Hambacher Forst
Schwerpunkt Hambacher Forst
RWE
Schwerpunkt Hambacher Forst
## ARTIKEL ZUM THEMA
Nach Polizeieinsatz: Weiter Zittern um Hambacher Forst
Am Freitag hieß es kurz, der von Rodung bedrohte Wald sei gerettet – dann
wieder doch nicht. Die Kohleaktivist*innen sind verärgert.
Räumung im Hambacher Forst geht weiter: RWE beseitigt Barrikaden
RWE räumt unter Polizeischutz Barrikaden. Baumhäuser und ein Wiesencamp von
Aktivist*innen sollen aber zunächst bleiben.
Kohleprotest von „Ende Gelände“: Tausendfacher ziviler Ungehorsam
„Fingerübungen“ am Hambacher Forst: Aktivist*innen blockieren die
Braunkohlebahn. Die Polizei setzt Wasserwerfer ein.
Kohleausstieg und Hambacher Wald: Kampf mit umstrittenen Fakten
Der Kohleausstieg kostet Jobs, führt zu Strommangel und rettet den
Hambacher Wald auch nicht: Was ist dran an diesen Argumenten der
Kohle-Fans?
Wieder Räumungen am Hambacher Forst: Behände ins nächste Gelände
Trotz Polizeiaktionen hält „Ende Gelände“ an den Protest- und
Blockadeplänen fest. Derweil einigt sich die Kohlekommission auf einen
Zwischenbericht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.