# taz.de -- Bundestag verabschiedet Rentenpaket: Mehr Geld für alte Mütter un… | |
> Von den Gesetzen sollen rund drei Millionen GeringverdienerInnen | |
> profitieren. Die Opposition warnt vor „explodierenden Kosten“. | |
Bild: Millionen von RentnerInnen und Teilzeitbeschäftigte erhalten mit dem Ren… | |
BERLIN taz | [1][Auf der SPD wird ja derzeit viel herumgehackt], aber die | |
am Donnerstag im Bundestag verabschiedeten [2][Gesetze zur Rente] | |
erinnerten wieder an alte Zeiten einer expansiveren Sozialpolitik. | |
Millionen Menschen bekommen damit einige Euro mehr im Monat, darunter | |
Rentnerinnen, Erwerbsgeminderte, Teilzeitbeschäftigte. Das Rentenpaket sei | |
eine „Anerkennung für Menschen, die Kinder erzogen haben“, sagte Hubertus | |
Heil (SPD). Der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel hingegen warnte vor | |
„explodierenden Kosten“. Die Bundesregierung habe „sich entschieden, die | |
Linkspartei einzuholen“. | |
Das Rentenpaket kostet im kommenden Jahr 4,1 Milliarden Euro, der größte | |
Anteil von 3,8 Milliarden entfällt dabei auf die Aufstockung der | |
Mütterrenten. Danach bekommen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden, | |
für jedes Kind pro Monat im Westen 16 Euro, im Osten 15,35 Euro mehr an | |
Rente. Es ist ein Schritt zu einer Angleichung: Mütter mit jüngeren Kindern | |
erhalten immer noch etwas mehr Rentenpunkte pro Kind gutgeschrieben. | |
Krankheitsbedingten FrührentnerInnen werden längere sogenannte | |
Zurechnungszeiten zugestanden. Das heißt, ihnen werden mehr Rentenpunkte | |
für die beschäftigungsfreie Zeit gutgeschrieben. Dies kann bei einem | |
Durchschnittsverdiener eine 100 Euro höhere monatliche | |
Erwerbsminderungsrente bedeuten. Diese Verbesserungen schlagen nach einer | |
Rechnung der Deutschen Rentenversicherung im nächsten Jahr mit 100 | |
Millionen Euro zu Buche. Das bedeutet eine Milliarde Euro Mehrkosten im | |
Jahre 2025. Die am Donnerstag beschlossene weitere Steigerung gilt aber nur | |
für NeurentnerInnen ab 2019, was von der Linkspartei heftig kritisiert | |
wurde. | |
Rund 3 Millionen GeringverdienerInnen sollen laut dem Rentenpaket von einer | |
Entlastung der Sozialabgaben profitieren. Wer mehr als 450 Euro, aber | |
weniger als 1.300 Euro brutto verdient, zahlt dabei verminderte | |
Sozialbeiträge. In diesem „Übergangsbereich“ sollen aber die | |
Rentenansprüche so aufgestockt werden, als hätte der oder die | |
ArbeitnehmerIn den vollen Rentenbeitrag gezahlt. | |
Bisher schon gibt es eine „Gleitzone“ mit verminderten Sozialbeiträgen, die | |
aber eine Höchstgrenze von 850 Euro brutto im Monat vorsieht und auch keine | |
Rentenansprüche aufstockt. Die neue Subvention der | |
Sozialversicherungsbeiträge soll etwa 200 Millionen Euro jährlich kosten. | |
Das [3][Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)] wies darauf hin, | |
dass von der Subvention des „Übergangsbereichs“ vor allem | |
teilzeitarbeitende Frauen profitieren könnten, die weniger als 1.300 Euro | |
brutto verdienen. Wer zum Mindestlohn in Vollzeit arbeitet, liegt über | |
dieser Grenze und muss die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichten. | |
## Experten befürchten mehr Kosten | |
Ein Kernpunkt des neuen Rentenpakets ist die „doppelte Haltelinie“. Dies | |
ist eine Garantie der Bundesregierung, dass das sogenannte Rentenniveau im | |
Verhältnis zum Durchschnittslohn bis zum Jahr 2025 die 48 Prozent nicht | |
unterschreitet, also etwa stabil bleibt. Außerdem soll bis zu diesem | |
Zeitpunkt der Beitragssatz zur Rente 20 Prozent vom Bruttolohn nicht | |
überschreiten. Danach allerdings befürchten Experten aufgrund der | |
Demografie erhebliche Kostensteigerungen, um die Rente zu finanzieren. | |
Die Beitragszahler werden für die höheren Kosten des Rentenpakets indirekt | |
zur Kasse gebeten. Eigentlich müsste aufgrund der guten Konjunktur der | |
Beitragssatz für die Rentenversicherung von 18,6 auf 18,2 Prozent im | |
nächsten Jahr sinken. Tut er aber nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer büßen | |
dadurch eine Kostenentlastung von 6 Milliarden Euro im Jahr ein. | |
Am Donnerstag wurde auch ein Gesetz zur besseren Förderung von | |
Langzeitarbeitslosen, das sogenannte [4][„Teilhabechancengesetz“], | |
verabschiedet. Wer in den zurückliegenden sieben Jahren mindestens sechs | |
Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen hat, soll bei Unternehmen, Kommunen | |
und sozialen Einrichtungen die Chance auf einen geförderten | |
sozialversicherungspflichtigen Job bekommen. Der Bund übernimmt für die | |
ersten beiden Jahre die Lohnkosten in voller Höhe, der Zuschuss sinkt dann | |
ab. | |
8 Nov 2018 | |
## LINKS | |
[1] /Kommentar-zur-Sozialdemokratie/!5543275/ | |
[2] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf | |
[3] https://www.diw.de/deutsch | |
[4] https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/teilhabechancengesetz… | |
## AUTOREN | |
Barbara Dribbusch | |
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