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# taz.de -- Bundestag verabschiedet Rentenpaket: Mehr Geld für alte Mütter un…
> Von den Gesetzen sollen rund drei Millionen GeringverdienerInnen
> profitieren. Die Opposition warnt vor „explodierenden Kosten“.
Bild: Millionen von RentnerInnen und Teilzeitbeschäftigte erhalten mit dem Ren…
Berlin taz | [1][Auf der SPD wird ja derzeit viel herumgehackt], aber die
am Donnerstag im Bundestag verabschiedeten [2][Gesetze zur Rente]
erinnerten wieder an alte Zeiten einer expansiveren Sozialpolitik.
Millionen Menschen bekommen damit einige Euro mehr im Monat, darunter
Rentnerinnen, Erwerbsgeminderte, Teilzeitbeschäftigte. Das Rentenpaket sei
eine „Anerkennung für Menschen, die Kinder erzogen haben“, sagte Hubertus
Heil (SPD). Der FDP-Abgeordnete Johannes Vogel hingegen warnte vor
„explodierenden Kosten“. Die Bundesregierung habe „sich entschieden, die
Linkspartei einzuholen“.
Das Rentenpaket kostet im kommenden Jahr 4,1 Milliarden Euro, der größte
Anteil von 3,8 Milliarden entfällt dabei auf die Aufstockung der
Mütterrenten. Danach bekommen Mütter, deren Kinder vor 1992 geboren wurden,
für jedes Kind pro Monat im Westen 16 Euro, im Osten 15,35 Euro mehr an
Rente. Es ist ein Schritt zu einer Angleichung: Mütter mit jüngeren Kindern
erhalten immer noch etwas mehr Rentenpunkte pro Kind gutgeschrieben.
Krankheitsbedingten FrührentnerInnen werden längere sogenannte
Zurechnungszeiten zugestanden. Das heißt, ihnen werden mehr Rentenpunkte
für die beschäftigungsfreie Zeit gutgeschrieben. Dies kann bei einem
Durchschnittsverdiener eine 100 Euro höhere monatliche
Erwerbsminderungsrente bedeuten. Diese Verbesserungen schlagen nach einer
Rechnung der Deutschen Rentenversicherung im nächsten Jahr mit 100
Millionen Euro zu Buche. Das bedeutet eine Milliarde Euro Mehrkosten im
Jahre 2025. Die am Donnerstag beschlossene weitere Steigerung gilt aber nur
für NeurentnerInnen ab 2019, was von der Linkspartei heftig kritisiert
wurde.
Rund 3 Millionen GeringverdienerInnen sollen laut dem Rentenpaket von einer
Entlastung der Sozialabgaben profitieren. Wer mehr als 450 Euro, aber
weniger als 1.300 Euro brutto verdient, zahlt dabei verminderte
Sozialbeiträge. In diesem „Übergangsbereich“ sollen aber die
Rentenansprüche so aufgestockt werden, als hätte der oder die
ArbeitnehmerIn den vollen Rentenbeitrag gezahlt.
Bisher schon gibt es eine „Gleitzone“ mit verminderten Sozialbeiträgen, die
aber eine Höchstgrenze von 850 Euro brutto im Monat vorsieht und auch keine
Rentenansprüche aufstockt. Die neue Subvention der
Sozialversicherungsbeiträge soll etwa 200 Millionen Euro jährlich kosten.
Das [3][Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung (DIW)] wies darauf hin,
dass von der Subvention des „Übergangsbereichs“ vor allem
teilzeitarbeitende Frauen profitieren könnten, die weniger als 1.300 Euro
brutto verdienen. Wer zum Mindestlohn in Vollzeit arbeitet, liegt über
dieser Grenze und muss die vollen Sozialversicherungsbeiträge entrichten.
## Experten befürchten mehr Kosten
Ein Kernpunkt des neuen Rentenpakets ist die „doppelte Haltelinie“. Dies
ist eine Garantie der Bundesregierung, dass das sogenannte Rentenniveau im
Verhältnis zum Durchschnittslohn bis zum Jahr 2025 die 48 Prozent nicht
unterschreitet, also etwa stabil bleibt. Außerdem soll bis zu diesem
Zeitpunkt der Beitragssatz zur Rente 20 Prozent vom Bruttolohn nicht
überschreiten. Danach allerdings befürchten Experten aufgrund der
Demografie erhebliche Kostensteigerungen, um die Rente zu finanzieren.
Die Beitragszahler werden für die höheren Kosten des Rentenpakets indirekt
zur Kasse gebeten. Eigentlich müsste aufgrund der guten Konjunktur der
Beitragssatz für die Rentenversicherung von 18,6 auf 18,2 Prozent im
nächsten Jahr sinken. Tut er aber nicht. Arbeitgeber und Arbeitnehmer büßen
dadurch eine Kostenentlastung von 6 Milliarden Euro im Jahr ein.
Am Donnerstag wurde auch ein Gesetz zur besseren Förderung von
Langzeitarbeitslosen, das sogenannte [4][„Teilhabechancengesetz“],
verabschiedet. Wer in den zurückliegenden sieben Jahren mindestens sechs
Jahre lang Hartz-IV-Leistungen bezogen hat, soll bei Unternehmen, Kommunen
und sozialen Einrichtungen die Chance auf einen geförderten
sozialversicherungspflichtigen Job bekommen. Der Bund übernimmt für die
ersten beiden Jahre die Lohnkosten in voller Höhe, der Zuschuss sinkt dann
ab.
8 Nov 2018
## LINKS
[1] /Kommentar-zur-Sozialdemokratie/!5543275/
[2] http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/046/1904668.pdf
[3] https://www.diw.de/deutsch
[4] https://www.bmas.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2018/teilhabechancengesetz…
## AUTOREN
Barbara Dribbusch
## TAGS
Rentenpaket
Bundestag
Rentner
Deutschland
Hubertus Heil
Rentenreform
Altersarmut
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