Introduction
Introduction Statistics Contact Development Disclaimer Help
# taz.de -- Gesetz für Whistleblower: Gut für JournalistInnen
> Das geplante Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen verbessert auch
> den Schutz der Medien. Der ARD-Protest ist nicht überzeugend.
Bild: Ob das Gesetz auch ihm geholfen hätte? Edward Snwoden bei einer Livescha…
Am Donnerstag diskutiert der Bundestag erstmals den Gesetzentwurf der
Bundesregierung zum [1][„Schutz von Geschäftsgeheimnissen“]. In dem
geplanten Gesetz wird auch die Position von investigativen Journalisten
verbessert. Die Kritik der ARD am Gesetzentwurf kann nicht überzeugen.
Wer [2][Geschäftsgeheimnisse verrät oder diese anschließend nutzt und
offenlegt], muss mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe
rechnen, so der Entwurf. Zudem können betroffene Firmen zivilrechtlich
Unterlassung, Schadensersatz und Auskunft verlangen. Der Gesetzentwurf soll
eine EU-Richtlinie umsetzen.
Die ARD kritisiert, dass der Gesetzentwurf über die EU-Vorgabe hinausgehe,
die keine Strafvorschriften enthalte. „Damit bedeutet der aktuelle
Gesetzentwurf, dass journalistische Arbeit, die bisher grundsätzlich
erlaubt ist, kriminalisiert werden kann“, erklärt Albrecht Hesse,
Vorsitzender der Juristischen Kommission der ARD. „Investigative Recherche
darf durch das neue Gesetz nicht unnötig behindert oder gar kriminalisiert
werden“, fordert der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm.
Faktisch ändert sich hier aber nichts. Schon bisher war im Gesetz gegen den
unlauteren Wettbewerb (UWG) die so genannte Geheimnishehlerei strafbar.
Danach wird unter anderem bestraft, wer ein unbefugt verschafftes
Geschäftsgeheimnis unbefugt verwertet. Anders als Hesse behauptet, galt
dies bisher nicht nur „zu Zwecken des Wettbewerbs“, sondern auch „aus
Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des
Unternehmens Schaden zuzufügen“. Bei dieser Aufzählung bleibt es.
## Ausdrückliche Rechtfertigung
Neu ist jedoch eine ausdrückliche Rechtfertigung für Whistleblower und
Journalisten. Wer eine rechtswidrige Handlung oder ein sonstiges
Fehlverhalten aufdeckt, macht sich ebenso wenig strafbar wie der
Journalist, der sich darüber informiert. Eine sachfremde Absicht des
Informanten (Rache, Eifersucht) beeinträchtigtt den Schutz des Journalisten
nicht. Damit sind Journalisten vor Strafverfolgung, aber auch vor
zivilrechtlichen Ansprüchen (einschließlich Auskunftsansprüchen) geschützt.
Eine solche Schutz-Klausel gab es im UWG noch nicht.
Die ARD hätte allerdings eine andere rechtliche Konstruktion bevozugt.
„Wenn Informanten oder Berichterstatter sich den Unwägbarkeiten einer
Rechtmäßigkeitsabwägung ausgesetzt sehen, werden sie sich im Zweifelsfalle
eher dazu entscheiden, dieses Risiko zu vermeiden, als wenn sie schon den
Tatbestand nicht erfüllen“, schreibt ARD-Justiziar Hesse und warnt vor
„chilling effects“ (Einschüchterungseffekten). Tatsächlich ist in der
Begründung des Gesetzentwurfs von einer „Abwägung“ der Interessen die Red…
die im Normtext des Gesetzes fehlt. Bei einem Strafgesetz kommt es
allerdings nur auf den Normtext an.
Gleichzeitig hat die Lösung der Bundesregierung auch einen klaren Vorteil.
Wenn etwas im Gesetz ausdrücklich als rechtmäßig eingestuft ist, können
sich Journalisten generell darauf berufen. Das ist besser, als wenn das
Gesetz auf sie gar nicht anwendbar wäre.
Schließlich kritisiert der ARD-Vorsitzende Wilhelm auch: „Wenn Unternehmen
weitgehend selbst bestimmen können, was als Geschäftsgeheimnis unter den
Schutz des Gesetzes fällt, ist eine journalistische Aufklärung von
Missständen im Geschäftsgebaren von Unternehmen nicht mehr ausreichend
möglich.“ Dabei übersieht Wilhelm aber, dass es auf die Definionsmacht (die
die Unternehmen schon immer hatten) gar nicht ankommt – weil sich
Journalisten bei ihrer Arbeit ja auf die Rechtmäßigkeitklausel berufen
können.
11 Oct 2018
## LINKS
[1] /Faktenlage-zu-neuem-Geheimnis-Gesetz/!5537232
[2] /Schutz-von-Geschaeftsgeheimnissen/!5292810
## AUTOREN
Christian Rath
## TAGS
Whistleblower
Investigativer Journalismus
Bundestag
Whistleblower
Cum-Ex-Geschäfte
Internet
Whistleblower
Whistleblower
## ARTIKEL ZUM THEMA
Gesetzentwurf der Justizministerin: Schutz für WhistleblowerInnen
Wer auf Missstände in Unternehmen oder Behörden hinweist, soll bald vor
Repression geschützt sein. Unklar ist noch, ob die Union dabei mitzieht.
Ermittlungen gegen Correctiv-Chef: Was heißt „anstiften“?
Gegen Oliver Schröm ermittelt die Staatsanwaltschaft. „Anstiftung zum
Verrat von Geschäftsgeheimnissen“: Was bedeutet das juristisch?
Wikileaks-Chefredakteur Hrafnsson: Ein Vertrauter Assanges
Der Gründer der Whistleblower-Plattform Wikileaks, Julian Assange, hat
seinen Chefposten abgegeben. Nun übernimmt die Nummer Zwei.
Debatte Schutz von Whistleblowern: Prekäre Helden
In Europa wird um den Umgang mit Whistleblowern gerungen. Deutschland hat
sich in der Sache bislang nicht gerade hervorgetan.
Faktenlage zu neuem Geheimnis-Gesetz: Gefahr für Whistleblower?
Verschlechtert das geplante Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
tatsächlich die Arbeit von Journalisten? Eher nicht.
You are viewing proxied material from taz.de. The copyright of proxied material belongs to its original authors. Any comments or complaints in relation to proxied material should be directed to the original authors of the content concerned. Please see the disclaimer for more details.