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# taz.de -- Innenausschuss zum Fall Koppers: An Recht und Gesetz gehalten
> Die Koalition weist alle Vorwürfe mit Bezug zur Generalstaatsanwältin
> zurück. Die Einleitung eines Disziplinarverfahrens sei kein Muss.
Bild: Justizsenator Behrendt und die frisch berufene Generalstaatsanwältin Kop…
Berlin taz | Die Stimmung im Innenausschuss ist gereizt. Ein weiteres Mal
geht es um die Causa Margarete Koppers. CDU, FDP und AfD haben die
Sondersitzung beantragt. Die Überschrift: „Die Kleinen hängt man, die
Großen lässt man laufen.“ Der Vorwurf richtet sich gegen den rot-rot-grünen
Senat.
Der hat die frühere Polizeivizepräsidentin Koppers am vergangenen Mittwoch
offiziell zur Generalstaatsanwältin von Berlin ernannt. CDU, FDP und AfD
laufen gegen die Entscheidung Sturm. Seit 2017 ist ein Ermittlungsverfahren
gegen Koppers wegen Körperverletzung im Amt im Zusammenhang mit den
schadstoffbelasteten Schießständen der Polizei anhängig. Insbesondere stößt
sich die Opposition daran, dass gegen Koppers parallel dazu kein
Disziplinarverfahren eingeleitet worden ist.
In der Sondersitzung wollen CDU, FDP und AfD den Nachweis erbringen, dass
die Regierungskoalition in Person von Innensenator Andreas Geisel (SPD)
getrickst hat, um die eigene Kandidatin zur Generalstaatsanwältin machen zu
können. Koppers gilt als politisch liberal und Grünen-nah.
Als Beleg für die angebliche Trickserei führt der innenpolitische Sprecher
der CDU, Burkard Dregger, das Disziplinargesetz an: Sobald ein
Anfangsverdacht bestehe, müsse der Dienstherr – also Geisel – ein
Disziplinarverfahren einleiten. Geisel habe da keinen Ermessensspielraum.
Bei jedem normalen Polizisten sei das Ermittlungsverfahren von einem
Disziplinarverfahren und einem Beförderungsstopp begleitet, so Dregger. Im
Fall von Koppers sei mit zweierlei Maß gemessen worden: „Das ist schlicht
geschmacklos.“
## Ein langjähriges Problem
Geisels Innenstaatssekretär Torsten Akmann (SPD) kommt der Part zu, die
Vorwürfe juristisch zu widerlegen. Die Innenverwaltung habe sich an Recht
und Gesetz gehalten, so Akmann. Denn: Das Disziplinargesetz lasse durchaus
einen Ermessensspielraum zu, „wenn es tatbestandsmäßig keine zureichenden
tatsächlichen Anhaltspunkte“ gebe. Von der Rechtsprechung sei das gedeckt,
so Akmann. Dregger habe das offenbar bewusst falsch verstehen wollen. Auch
die Zahlen sprächen für sich. Von 2010 bis 2018 seien in Berlin 8.095
Ermittlungsverfahren gegen Beamte eingeleitet worden. In 1.612 Fällen, also
knapp 20 Prozent, seien parallel dazu Disziplinarverfahren eingeleitet
worden.
Benedikt Lux, innenpolitischer Sprecher der Grünen, verweist darauf, dass
es bereits 1996 erste Verdachtsanzeigen auf erhöhte Schadstoffwerte in den
Schießanlagen gab. Da war Eckart Werthebach von der CDU noch Innensenator.
Auch Wolfgang Albers von der Linken spricht von einem langjährigen Staats-
und Verwaltungsversagen. „Wir diskutieren hier über unsere Versäumnisse und
machen dafür eine einzige Person verantwortlich“, so Albers.
Innensenator Geisel wirft der Opposition vor, die Geschädigten zu
instrumentalisieren, um sich politisch zu profilieren. Von deren These
bleibe nicht viel übrig „außer Theaterdonner“.
17 Sep 2018
## AUTOREN
Plutonia Plarre
## TAGS
Andreas Geisel
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