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# taz.de -- Erster Strafprozess nach Neonazi-Überfall: Gefängnis für Connewi…
> Obwohl ihnen kein Steinwurf nachgewiesen werden kann, sind zwei Männer
> wegen schweren Landfriedensbruchs zu Haftstrafen verurteilt worden.
> Weitere Prozesse folgen.
Bild: Martin K. und Dennis W. sollen Solidarität mit den Tätern gezeigt und i…
Leipzig epd | Nach [1][rechten Ausschreitungen im Leipziger Stadtteil
Connewitz] sollen zwei 26 Jahre alte Männer in Haft. Das Amtsgericht
Leipzig verurteilte Martin K. und Dennis W. am Donnerstag wegen
Landfriedensbruchs in einem besonders schweren Fall zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und acht Monaten. Die Strafe wurde nicht zur
Bewährung ausgesetzt. Gegen das Urteil kann noch Berufung oder Revision
eingelegt werden.
Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert. Amtsrichter Marcus Pirk
war jedoch der Meinung, alle Beteiligten hätten ein „Riesenglück“ gehabt,
dass nicht noch mehr passiert sei. Der Aufmarsch der 250 bis 300 Rechten
durch den linksgeprägten Stadtteil Connewitz im Leipziger Süden sei aus
seiner Sicht eine gezielte Provokation gewesen. Wären gewaltbereite
Vertreter der linken Szene an dem Abend im Viertel gewesen, hätte es leicht
Verletzte geben können.
Am Abend des 11. Januar 2016 war eine Gruppe aus schwarz gekleideten und
größtenteils vermummten Personen randalierend und mit Schlagstöcken,
Holzlatten und Äxten bewaffnet durch eine Straße in Connewitz gezogen.
Gleichzeitig hatte in der Innenstadt die fremdenfeindliche
„Legida“-Bewegung mit einer Demonstration ihren Jahrestag begangen. Es wird
davon ausgegangen, dass sich deswegen auch ein Großteil der linken Szene in
der Innenstadt aufhielt. Im Süden wurden insgesamt 25 Geschäfte und Bars
demoliert und 18 Fahrzeuge beschädigt. Einige Randalierer zündeten Böller
und Leuchtraketen, ein Dachstuhl geriet in Brand. Es entstand ein
Sachschaden von rund 113.000 Euro.
Die Staatsanwaltschaft konnte Martin K. und Dennis W. zwar keine
Beschädigung direkt nachweisen, ein solcher Vorwurf war aber auch nicht
Bestandteil der Anklage. Verurteilt wurden sie, weil sie als Teil der
Gruppe Solidarität mit den Straftätern gezeigt und ihnen Schutz geboten
hätten, wie Staatsanwältin Sandra Daute erklärte. Nachdem ein Täter etwa
aus der Gruppe ausgebrochen sei und ein Schaufenster zertrümmert hätte,
habe er wieder in ihr untertauchen können. Unter den insgesamt 215
Festgenommen hatten sich auch bekannte Hooligans und Rechtsextreme
befunden.
## 91 weitere Prozesse zu Connewitz sollen folgen
Am Donnerstag wurde vor Gericht noch Videomaterial gezeigt, in dem in
Ansätzen zu erkennen war, wie Einzelne immer wieder aus dem Pulk heraus
Ladengeschäfte angriffen. Zeugen hatten zum Beginn der Verhandlung vor etwa
einer Woche ausgesagt, die Gruppe habe sehr geschlossen und insgesamt
gewaltbereit gewirkt. Auf den Videos war auch die Festsetzung der
Randalierer in einer Seitenstraße zu sehen. In dem Pulk hatte die Polizei
auch die zwei Verurteilten festgestellt. Diese hatten sich mit keiner Silbe
zu den Vorwürfen geäußert.
Nach Ansicht der Verteidigung, die einen Freispruch für beide forderte,
habe nicht einmal ansatzweise nachgewiesen werden können, ob und wann die
Männer Teil der randalierenden Gruppe gewesen seien. Es gebe keine
DNA-Spuren, keine Handy-Daten oder Hinweise auf ihre Wege und Motive. Es
könne nicht ausgeschlossen werden, dass sie zufällig in die Gruppe
gerieten, die von der Polizei festgesetzt wurde. Wie vor Gericht aber noch
einmal deutlich wurde, hatten sie sich aber auch nicht bei den Beamten
gemeldet und über ein Missverständnis geklagt.
Der Prozess war der erste von insgesamt 92, die im Zusammenhang mit den
Krawallen im Januar 2016 vor dem Leipziger Amtsgericht verhandelt werden.
Insgesamt hat die Leipziger Staatsanwaltschaft 103 Anklagen gegen 202
Tatverdächtige an mehreren Amtsgerichten in der Region erhoben. Weitere
Fälle wurden nach Dresden abgegeben. Ein erstes, noch nicht rechtskräftiges
Urteil hatte das Landgericht Dresden gegen einen Mann erlassen, der sich im
selben Prozess auch wegen anderer Straftaten verantworten musste.
24 Aug 2018
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