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# taz.de -- Klage gegen Islam-Institut der HU: Imam-Ausbildung vor Gericht
> Studierendenvertreter wollen die Einrichtung des neuen Studienganges
> verhindern. Dabei geht es auch ums demokratische Prinzip.
Bild: An der Humboldt-Universität soll schon ab dem Wintersemester 2019/20 Isl…
Berlin taz | Die Kommunikation zwischen der Humboldt-Universität und ihrer
Studierendenvertretung, dem ReferentInnenrat – kurz RefRat –, hat schon
bessere Zeiten gesehen. Unstimmigkeiten und Widersprüche scheinen derzeit
recht schnell vor den Verwaltungsgerichten zu landen, die Fronten sind ganz
offensichtlich verhärtet.
Während Unipräsidentin Kunst den RefRat nach einer AfD-Anfrage im
Abgeordnetenhaus auf Herausgabe einer Liste seiner Mitglieder verklagt,
zieht der nun gegen die Hochschule in Sachen Einrichtung des Instituts für
islamische Theologie vor Gericht.
Holprig gestaltet sich der Start des Instituts schon eine Weile: Einmal
verschoben, im Streit mit Islamverbänden geplatzte Pläne für den Beirat,
ein intransparentes von mehreren Seiten kritisiertes Einrichtungsverfahren,
die Beteiligung nur konservativer islamischer Gemeinschaften – aber nun hat
endlich das Kuratorium grünes Licht gegeben. Soll das Institut seinen
Betrieb wie derzeit geplant zum Wintersemester 2019/20 aufnehmen, wird die
Zeit langsam knapp.
Der Akademische Senat (AS) der Universität hatte Mitte Juni mehrheitlich
beschlossen, dem Kuratorium die Einrichtung zu empfehlen; mehrheitlich
gegen die Stimmen der vier studentischen SenatorInnen. Die folgten der
prozessualen und inhaltlichen Kritik, die auch das Studierendenparlament
veranlasste – ohne Gegenstimmen –, die Einrichtung des Islaminstitutes in
seiner jetzigen Gestalt abzulehnen.
## Übergangenes Veto
Die Studierenden machten noch im AS ein „suspensives Statusgruppenveto“
geltend, das laut Geschäftsordnung immer dann vorliegt, wenn alle
Mitglieder einer Gruppe (ProfessorInnen oder wissenschaftliche
Mitarbeitende, Studierende oder sonstige MitarbeiterInnen) gemeinsam mit
Nein stimmen. Automatisch soll das Veto zu einer Vertagung des Punktes und
der Bestellung eines Vermittlungsausschusses führen. Im vorliegenden Fall
wurde das Veto jedoch von der Uni-Leitung übergangen, wogegen die
studentische Seite nun eine gerichtliche Eilentscheidung herbeizuführen
versucht.
Dass sie damit die Einrichtung des Instituts verzögern könnten, ist den
Beteiligten durchaus bewusst. „Die Entscheidung für das Institut ist eben
noch immer falsch, aber es geht uns auch ums Prinzip“, erklärt João
Fidalgo, selber Vertreter im AS. Er verweist auf die eher geringen
Einflussmöglichkeiten der Studierenden in Hochschulbelangen und darauf,
dass das Instrument des suspensiven Vetos ja gerade zur Herstellung eines
gewissen Ausgleichs geschaffen wurde. „Das darf nicht einfach so übergangen
werden“, erläutert Fidalgo.
Die Uni hat in der Sache bislang keine öffentliche Stellungnahme abgegeben.
Die Erwiderung auf den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
jedoch macht den Eindruck, dass man in der Uni-Leitung wenn schon nicht auf
sofortige Zurückweisung der Beschwerde, so doch auf eine Überweisung in ein
Hauptsacheverfahren spekuliert.
Da können Jahre vergehen, ehe es zu einer Entscheidung kommt, Jahre, in
denen es schon längst wieder neue studentische SenatorInnen gibt und das
Institut den Betrieb bereits aufgenommen hat.
16 Aug 2018
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
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