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# taz.de -- Mal CSU-Chef, mal Bundesinnenminister: Verknotung von Ämtern
> Seinen „Masterplan“ hat Horst Seehofer gleich zweimal vorgestellt. Hat er
> dabei seine Ämter sauber getrennt? Der Bundestagspräsident prüft das.
Bild: Knoten sind doch nur bei Brezeln schön, aber nicht bei Seehofers Ämtern
Gleichzeitig Bundesminister und Vorsitzender einer Regionalpartei zu sein,
kann gerade in bayrischen Wahlkampfzeiten zu Verwirrung führen. Dass da
schon mal etwas durcheinander geraten kann, demonstrierte unlängst Horst
Seehofer mit seinem „Masterplan Integration“, den er gleich zweimal
vorstellte: Die erste Version legte er als CSU-Vorsitzender am 1. Juli in
München vor, eine leicht überarbeitete Fassung präsentierte er als
Innenminister am 10. Juli in Berlin.
Das könnte ihm nun Ärger einbringen. Denn Bundestagspräsident Wolfgang
Schäuble (CDU) hat veranlasst, dass seine Beamten überprüfen, „ob hier
geldwerte Leistungen des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat
in unzulässiger Weise zur Finanzierung parteipolitischer Tätigkeit
herangezogen worden sind“, wie er der grünen Bundestagsfraktion mitteilen
ließ.
Die Opposition zeigt sich erfreut. Es sei „gut und richtig, dass der
Bundestagspräsident das jetzt prüft“, sagt die parlamentarische
Geschäftsführerin der Grünen-Fraktion, Britta Haßelmann. „Im Raum steht,
dass der CSU-Vorsitzende Seehofer mit seinem ‚Masterplan‘ seine Amtsmittel
missbräuchlich für Parteiarbeit genutzt haben könnte“, sagt sie der taz.
Daher hätte ihre Fraktion „darauf gedrängt, dass das geklärt wird“.
Auch der sozialdemokratische Koalitionspartner hegt Zweifel an der
Rechtmäßigkeit. „Der ‚Masterplan‘ wurde im Innenministerium erstellt und
anschließend dem CSU-Parteivorstand zur Beschlussfassung vorgelegt und als
Konzept des CSU-Vorsitzenden veröffentlicht“, sagt der rechtspolitische
Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Johannes Fechner, der taz. „Dies
verstößt gegen die Regelungen zur Parteienfinanzierung“, ist er überzeugt.
Seehofer betreibe „auf Steuerzahlers Kosten Parteipolitik im Vorfeld der
bayerischen Landtagswahl“.
Fechner beruft sich auf ein aktuelles Gutachten, das der Wissenschaftliche
Dienst des Bundestags im Auftrag der SPD-Fraktion erstellt hat. Wenn es bei
der Äußerung oder dem Handlungsvorschlag eines Ministers um „politischen
Meinungskampf“ gehe, müsse zur Wahrung des staatlichen Neutralitätsgebots
„sichergestellt sein, dass ein Rückgriff auf die mit dem Regierungsamt
verbundenen Mittel und Möglichkeiten unterbleibt“, heißt es in dem
vierseitigen Papier, das der taz vorliegt.
Verwende ein Minister öffentliche Mittel „für parteipolitische Arbeit oder
politischen Meinungskampf, liegt regelmäßig ein Verstoß gegen
haushaltsrechtliche Prinzipien vor“, schreiben die Bundestagsgutachter.
Allerdings konstatieren sie auch, dass in Fällen, „bei denen ein
Bundesminister einen Handlungsvorschlag sowohl für die Bundesregierung
nutzt als auch für die Partei, der er angehört“, die Abgrenzung nur „nach
den Umständen des jeweiligen Einzelfalls zu bestimmen“ sei. Eine „strikte
Trennung der Sphären“ eines Bundesministers und eines Parteipolitikers sei
„nicht möglich“. Für Horst Seehofer ohnehin nicht.
19 Jul 2018
## AUTOREN
Pascal Beucker
## TAGS
Bundestag
CSU
Horst Seehofer
Bundesinnenminister
Parteienfinanzierung
Markus Söder
Horst Seehofer
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