| # taz.de -- Seenotrettung im Mittelmeer: „Lifeline“-Kapitän darf ausreisen | |
| > Der Kapitän des auf Malta liegenden Rettungsschiffs „Lifeline“ darf nach | |
| > Deutschland reisen. Zum nächsten Prozesstag am 30. Juli muss er wieder | |
| > zurück. | |
| Bild: Lifeline-Kapitän Claus-Peter Reisch darf Malta verlassen und seine Mutte… | |
| Dresden/Valletta epd/ap | Der [1][in Malta angeklagte deutsche Kapitän der | |
| Seenotretter „Mission Lifeline“], Claus-Peter Reisch, darf das Land | |
| zeitweise verlassen. Er habe am Mittwoch seinen Pass zurückbekommen, sagte | |
| „Lifeline“-Sprecher Axel Steier dem Evangelischen Pressedienst in Dresden. | |
| Das Gericht habe Reisch eine Ausreise nach Deutschland vom 16. bis 29. Juli | |
| gewährt, um seine kranke Mutter besuchen zu können. | |
| Reisch steht seit 2. Juli vor Gericht. Dem Kapitän aus Landsberg droht im | |
| Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von bis zu einem Jahr. Der Prozess | |
| soll Steier zufolge am 30. Juli fortgesetzt werden. Für die Ausreise habe | |
| er eine Kaution von 5.000 Euro hinterlegen müssen, hieß es. Nach seiner | |
| Rückkehr müsse er sich in Malta bei der Justiz melden und die Flugtickets | |
| vorweisen. | |
| Maltesische Justizbehörden hatten am Dienstag das deutsche Rettungsschiff | |
| „Lifeline“ durchsucht. Laut Zeitungsberichten ging es bei der Inspektion | |
| vor allem um die Daten der an Bord befindlichen Computer. Den Einspruch von | |
| Reischs Anwälten, die Durchsuchung sei für die Vorwürfe im Zusammenhang mit | |
| der Registrierung des Schiffs in den Niederlanden nicht relevant, wies das | |
| Gericht in Valletta zurück. | |
| Laut maltesischer Schifffahrtsbehörde ist das deutsche Rettungsschiff in | |
| den Niederlanden nur über einen Yachtclub angemeldet und damit staatenlos. | |
| Ein Schiff, das nicht unter der Flagge eines Staates fahre, darf demnach | |
| nicht in internationalen Gewässern fahren. [2][Die „Lifeline“ wurde von den | |
| Behörden beschlagnahmt.] | |
| ## Keine sicheren Häfen | |
| Das deutsche Rettungsschiff hatte vor knapp zwei Wochen erst nach mehreren | |
| Tagen die Erlaubnis zum Einlaufen in den Hafen von Malta erhalten. Zuvor | |
| hatten sich acht EU-Staaten zur Aufnahme der an Bord befindlichen 234, vor | |
| der libyschen Küste geretteten Flüchtlinge bereiterklärt. Italien und Malta | |
| hatten ihre Häfen im Juni für Rettungsschiffe geschlossen. | |
| Italien will erreichen, dass allein die libysche Küstenwache Flüchtlinge | |
| abfängt, die versuchen, von dem nordafrikanischen Land aus Europa zu | |
| erreichen. Die libysche Küstenwache bringt von ihr aufgesammelte | |
| Flüchtlinge nach Libyen zurück; private Rettungsschiffe haben sie dagegen | |
| an die europäische Küste, meistens nach Italien, gefahren. | |
| [3][Die Verantwortlichen für die privaten Rettungsschiffe sagen], | |
| Schiffbrüchige müssten nach internationalem Recht in sichere Häfen gebracht | |
| werden – und die gebe es im instabilen Libyen nicht. | |
| 12 Jul 2018 | |
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