| # taz.de -- Klage gegen Smartphone-Überwachung: Staatszugriff auf Nackt-Selfies | |
| > Der Verein Digitalcourage klagt gegen die Überwachung von Smartphones und | |
| > Computern mittels Trojanern. Die Entscheidung dürfte Jahre dauern. | |
| Bild: LG an die mitlesenden Beamten :) | |
| KARLSRUHE taz | Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hat | |
| Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung von Staatstrojanern zur | |
| Strafverfolgung eingereicht. Sie klagte gegen ein Gesetz der Großen | |
| Koalition aus dem letzten Sommer. | |
| Der Bundestag hatte im Juni 2017 mit sehr kurzem Vorlauf beschlossen, dass | |
| Spionagesoftware (Trojaner) heimlich auf Computern und Smartphones | |
| installiert werden darf. Bei der sogenannten Quellen-TKÜ wird die | |
| Telekommunikation (Telefonate, E-Mails, Chats) mithilfe von Trojanern | |
| bereits auf dem Computer (an der Quelle) überwacht. So soll auch | |
| verschlüsselte Kommunikation kontrollierbar sein. Bei der | |
| Online-Durchsuchung kann der Trojaner zusätzlich den Inhalt der ganzen | |
| Festplatte an die Polizei übermitteln. Bei Mobilgeräten und | |
| Messengerdiensten hat die Polizei aber noch große technische Probleme, die | |
| rechtliche Befugnis auch zu nutzen. | |
| Mit dieser Änderung der Strafprozessordnung wurden Quellen-TKÜ und | |
| Online-Durchsuchung erstmals für die Aufklärung begangener Taten erlaubt. | |
| Bisher waren sie (im BKA-Gesetz und einigen Landes-Polizeigesetzen) nur für | |
| die Verhinderung künftiger Straftaten, insbesondere von Anschlägen, | |
| zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat den Trojaner-Einsatz in zwei | |
| Urteilen – 2008 und 2016 – grundsätzlich gebilligt, aber strenge | |
| Anforderungen aufgestellt. | |
| Digitalcourage hält die Überwachung von Smartphones mithilfe von Trojanern | |
| nun generell für einen Verstoß gegen die Menschenwürde. „Das Smartphone | |
| spiegelt unsere gesamte Gedankenwelt. Wenn das Smartphone überwacht wird, | |
| entsteht ein absolut gläserner Mensch“, sagte Rechtsprofessor Jan | |
| Roggenkamp, der die Klageschrift mit seinem Kollegen Frank Braun verfasst | |
| hat. Über das Smartphone suche man nach Lebenspartnern, Informationen über | |
| Krankheiten und verschicke erotische Selbstporträts. Dem Smartphone | |
| vertraue man unbewusst mehr Dinge an als einem Tagebuch. Der Einsatz von | |
| Trojanern unterlaufe dabei die Möglichkeit zur Verschlüsselung und damit | |
| zum Selbstschutz. | |
| ## Anfangsverdacht genügt | |
| Im zweiten Teil der Klage misst Braun die neuen Regeln an der bisherigen | |
| Karlsruher Rechtsprechung. Er moniert, dass für eine Quellen-TKÜ schon ein | |
| einfacher Anfangsverdacht genüge. Der Trojaner-Einsatz sei auch nicht auf | |
| die Verfolgung von schweren Straftaten beschränkt, sondern etwa schon bei | |
| Sportwettbetrug möglich. Erlaubt sei nicht nur der Zugriff auf laufende | |
| Kommunikation, sondern auch auf gespeicherte Mails und Chats. Strafgerichte | |
| hätten keine Möglichkeit, den Trojaner-Quellcode und damit dessen | |
| tatsächliche Fähigkeiten zu prüfen. Verfassungswidrig sei auch, dass der | |
| Gesetzgeber nicht die polizeiliche Nutzung von Sicherheitslücken in | |
| Computern verboten hat. | |
| Kläger ist neben den Digitalcourage-Gründern Rena Tangens und „padeluun“ | |
| auch der Autor Marc-Uwe Kling. In seinen Büchern beschreibt er eine | |
| anstrengende Wohngemeinschaft mit einem kommunistischen Känguru. Er hält | |
| sich für klagebefugt, weil die Polizei möglicherweise nicht erkenne, dass | |
| das Känguru eine Romanfigur sei. | |
| Neben Digitalcourage hat bereits der IT-Sicherheits-Verband Teletrust in | |
| Karlsruhe gegen das Trojaner-Gesetz geklagt. Die Gesellschaft für | |
| Freiheitsrechte (GFF) sowie FDP-Politiker haben weitere Klagen angekündigt. | |
| Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich erst in einigen Jahren | |
| entscheiden. Zuständig ist diesmal – weil es um Strafverfolgung geht – | |
| nicht der liberale Erste Senat, sondern der traditionell konservativere | |
| Zweite Senat. | |
| 8 Aug 2018 | |
| ## AUTOREN | |
| Christian Rath | |
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