# taz.de -- Klage gegen Smartphone-Überwachung: Staatszugriff auf Nackt-Selfies | |
> Der Verein Digitalcourage klagt gegen die Überwachung von Smartphones und | |
> Computern mittels Trojanern. Die Entscheidung dürfte Jahre dauern. | |
Bild: LG an die mitlesenden Beamten :) | |
KARLSRUHE taz | Die Bürgerrechtsorganisation Digitalcourage hat | |
Verfassungsbeschwerde gegen die Nutzung von Staatstrojanern zur | |
Strafverfolgung eingereicht. Sie klagte gegen ein Gesetz der Großen | |
Koalition aus dem letzten Sommer. | |
Der Bundestag hatte im Juni 2017 mit sehr kurzem Vorlauf beschlossen, dass | |
Spionagesoftware (Trojaner) heimlich auf Computern und Smartphones | |
installiert werden darf. Bei der sogenannten Quellen-TKÜ wird die | |
Telekommunikation (Telefonate, E-Mails, Chats) mithilfe von Trojanern | |
bereits auf dem Computer (an der Quelle) überwacht. So soll auch | |
verschlüsselte Kommunikation kontrollierbar sein. Bei der | |
Online-Durchsuchung kann der Trojaner zusätzlich den Inhalt der ganzen | |
Festplatte an die Polizei übermitteln. Bei Mobilgeräten und | |
Messengerdiensten hat die Polizei aber noch große technische Probleme, die | |
rechtliche Befugnis auch zu nutzen. | |
Mit dieser Änderung der Strafprozessordnung wurden Quellen-TKÜ und | |
Online-Durchsuchung erstmals für die Aufklärung begangener Taten erlaubt. | |
Bisher waren sie (im BKA-Gesetz und einigen Landes-Polizeigesetzen) nur für | |
die Verhinderung künftiger Straftaten, insbesondere von Anschlägen, | |
zulässig. Das Bundesverfassungsgericht hat den Trojaner-Einsatz in zwei | |
Urteilen – 2008 und 2016 – grundsätzlich gebilligt, aber strenge | |
Anforderungen aufgestellt. | |
Digitalcourage hält die Überwachung von Smartphones mithilfe von Trojanern | |
nun generell für einen Verstoß gegen die Menschenwürde. „Das Smartphone | |
spiegelt unsere gesamte Gedankenwelt. Wenn das Smartphone überwacht wird, | |
entsteht ein absolut gläserner Mensch“, sagte Rechtsprofessor Jan | |
Roggenkamp, der die Klageschrift mit seinem Kollegen Frank Braun verfasst | |
hat. Über das Smartphone suche man nach Lebenspartnern, Informationen über | |
Krankheiten und verschicke erotische Selbstporträts. Dem Smartphone | |
vertraue man unbewusst mehr Dinge an als einem Tagebuch. Der Einsatz von | |
Trojanern unterlaufe dabei die Möglichkeit zur Verschlüsselung und damit | |
zum Selbstschutz. | |
## Anfangsverdacht genügt | |
Im zweiten Teil der Klage misst Braun die neuen Regeln an der bisherigen | |
Karlsruher Rechtsprechung. Er moniert, dass für eine Quellen-TKÜ schon ein | |
einfacher Anfangsverdacht genüge. Der Trojaner-Einsatz sei auch nicht auf | |
die Verfolgung von schweren Straftaten beschränkt, sondern etwa schon bei | |
Sportwettbetrug möglich. Erlaubt sei nicht nur der Zugriff auf laufende | |
Kommunikation, sondern auch auf gespeicherte Mails und Chats. Strafgerichte | |
hätten keine Möglichkeit, den Trojaner-Quellcode und damit dessen | |
tatsächliche Fähigkeiten zu prüfen. Verfassungswidrig sei auch, dass der | |
Gesetzgeber nicht die polizeiliche Nutzung von Sicherheitslücken in | |
Computern verboten hat. | |
Kläger ist neben den Digitalcourage-Gründern Rena Tangens und „padeluun“ | |
auch der Autor Marc-Uwe Kling. In seinen Büchern beschreibt er eine | |
anstrengende Wohngemeinschaft mit einem kommunistischen Känguru. Er hält | |
sich für klagebefugt, weil die Polizei möglicherweise nicht erkenne, dass | |
das Känguru eine Romanfigur sei. | |
Neben Digitalcourage hat bereits der IT-Sicherheits-Verband Teletrust in | |
Karlsruhe gegen das Trojaner-Gesetz geklagt. Die Gesellschaft für | |
Freiheitsrechte (GFF) sowie FDP-Politiker haben weitere Klagen angekündigt. | |
Das Bundesverfassungsgericht wird vermutlich erst in einigen Jahren | |
entscheiden. Zuständig ist diesmal – weil es um Strafverfolgung geht – | |
nicht der liberale Erste Senat, sondern der traditionell konservativere | |
Zweite Senat. | |
8 Aug 2018 | |
## AUTOREN | |
Christian Rath | |
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