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# taz.de -- Räumung der Friedel54 vor Gericht: Prozess gegen Unterstützer ver…
> Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte: Da ein Zeuge fehlte, konnte die
> Verhandlung gegen einen Unterstützer des Kiezladens nicht stattfinden.
Bild: Versammlung oder „Störer“, das ist hier die Frage
Berlin taz | Der konkrete Vorgang ist relativ unstrittig. Am frühen Morgen
des 29. Juni 2017 versammelten sich etwa 300 Menschen in der unmittelbaren
Nähe des Kiezladens Friedel54. Für 9 Uhr hatte sich die
Gerichtsvollzieherin zur Räumung des Projekts angekündigt. Mario S. befand
sich mit weiteren Personen an der Ecke Lenau-/Friedelstraße. Die Polizei
erteilte Platzverweise, S. leistete dem nicht Folge, sondern blieb
weiterhin an der Kreuzung stehen, woraufhin er unter Anwendung
unmittelbaren Zwanges, körperlicher Gewalt also, von Polizeibeamten aus dem
Bereich entfernt wurde.
Wegen der vorgeblichen Weigerung, dem Platzverweis Folge zu leisten, ist S.
nun vorm Amtsgericht Tiergarten in Moabit angeklagt, Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Seine Anwältin, Undine Weyers,
betrachtet den Vorgang in einem größerem Rahmen. Die Blockade vor der
Friedel54 sieht sie als Demonstration, die besonderen Schutz durch
Grundgesetz und Versammlungsrecht genieße. „Die Polizei hätte diese
Demonstration natürlich auflösen können“, erklärt Weyers. Weder hätten d…
Beamten das getan, noch wären hinreichende Gründe dafür vorgebracht worden.
Den unmittelbaren Zwang gegen ihren Mandanten und andere TeilnehmerInnen
sieht sie also als „polizeilichen Angriff auf deren Rechte als
Versammlungsteilnehmer, gegen den sogar ein Notwehrrecht besteht“.
Ob das Gericht dieser Einschätzung zu folgen bereit ist, wird an diesem
Donnerstag nicht geklärt. Einer der geladenen Polizeizeugen ist nicht zum
Verhandlungstermin erschienen. Die im Flur des Moabiter Gerichtsgebäudes
versammelten UnterstützerInnen von Mario S. können sich auf einen langen
Sommer freuen. Ein neuer Termin ist erst im Oktober zu erwarten.
Ob bis dahin weitere Verfahren eröffnet werden, ist derzeit unklar.
Immerhin 47 Ermittlungsverfahren waren unmittelbar nach der Räumung
angestrengt worden. Ein Rechtsstreit darüber, ob die Blockierung einer
Räumung eine besonders geschützte Versammlung darstellt, wäre zweifellos
auch für andere ähnlich gelagerte Fälle interessant. Einsatzkräfte müssten,
zumindest theoretisch, eine völlig neue Güterabwägung vollziehen.
Was genießt den höheren Schutz? Der Zugriff eines Eigentümers auf seine
Räumlichkeiten oder die Versammlungsfreiheit? Ob die Anerkennung als
Versammlung Räumungsblockaden wirklich helfen würde, ist jedoch fraglich,
gerade angesichts des häufig eher robusten polizeilichen Vorgehens bei
einschlägigen Demonstrationen in Berlin.
5 Jul 2018
## AUTOREN
Daniél Kretschmar
## TAGS
Friedel54
Versammlungsrecht
Zwangsräumung
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