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# taz.de -- Rapper Kollegah und Farid Bang: Ermittlungen werden eingestellt
> Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft hat die umstrittenen Textzeilen der
> beiden Musiker geprüft. Ergebnis: Die sind durch das Recht auf
> Kunstfreiheit gedeckt.
Bild: Nachhilfe in Geschichtsunterricht: Kollegah (l.) und Farid Bang in der KZ…
Düsseldorf dpa | Die umstrittenen Textzeilen der Gangster-Rapper Kollegah
und Farid Bang sind nicht strafbar. Das hat eine Prüfung durch die
Düsseldorfer Staatsanwaltschaft ergeben. Die Ermittlungen seien deswegen
eingestellt worden, sagte Behördensprecher Ralf Herrenbrück.
Zwar seien die Liedtexte voller vulgärer, menschen- und frauenverachtender
Gewalt- und Sexfantasien, heißt es in der Entscheidung, die den Beteiligten
zuging. Weil sie aber damit dem Genre „Gangsta-Rap“ gerecht werden, sei
dies nicht strafbar. Denn auch für diese Musikrichtung gelte die in der
Verfassung verankerte Kunstfreiheit.
Nach dem Eklat bei der Verleihung des Musikpreises Echo waren mehrere
Strafanzeigen gegen die Musiker eingegangen. Die Liedtexte der Rapper
wurden daraufhin auf ihre strafrechtliche Relevanz überprüft.
Kollegah und Farid Bang waren trotz Antisemitismus-Vorwürfen mit dem
Musikpreis ausgezeichnet worden. Dies hatte schließlich zu seiner
Abschaffung geführt. Etliche Musiker hatten zuvor ihre Echo-Preise aus
Protest zurückgegeben.
Die viel kritisierte Zeile „Mein Körper definierter als von
Auschwitzinsassen“ sei weder eine Billigung noch eine Verharmlosung der
NS-Herrschaft und ihres Völkermordes, so die Staatsanwaltschaft. Der
Vergleich von KZ-Insassen mit dem eigenen Körper möge geschmacklos sein,
aber: Er stelle auch keine Leugnung des Holocausts dar.
Gleiches gelte für die Zeile „Mache mal wieder 'nen Holocaust“. Diese
Ankündigung sei weder eine Aufforderung zur Gewalt noch eine Verharmlosung
des Holocausts. Wesensmerkmal des „Gangsta-Rap“ sei nun einmal die
Glorifizierung von Kriminalität und Gewalt.
Die Passage „Ey, ich komm' in dein Wohlstandsviertel mit dem Wagen voll
Rauschgift / Und ein Monat nachdem die letzte Ladung verkauft ist / Gleicht
die Gegend zunehmend afrikanischen Townships / Oder Lagern in Auschwitz“
sei ebenfalls nicht zu beanstanden.
## Beschwerde gegen Urteil noch möglich
Die Ermittler hatten die Texte auch auf die Straftatbestände
Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener
überprüft. Gegen die Entscheidung ist noch Beschwerde möglich.
Kollegah und Farid Bang hatten – einige Wochen nach dem Eklat – kürzlich
die KZ-Gedenkstätte Auschwitz besucht. Die Anregung dazu war vom Musiker
Marius Müller-Westernhagen gekommen. Das Musiklabel BMG hatte sich in einer
Stellungnahme zunächst hinter die Musiker gestellt, dann aber die
Zusammenarbeit auf Eis gelegt.
„Grenzüberschreitung ist eines der zentralen Stilmittel des Gangsta- und
Battle-Raps“, erklärte Hiphop-Expertin Sina Nitzsche von der Technischen
Universität Dortmund. „Der ist auch homophob, frauenfeindlich und in
anderer Weise abwertend.“ Das gehöre allerdings zum Genre wie der Cowboy
zum Western.
16 Jun 2018
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