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# taz.de -- Ländervorhaben zum Paragraf 219a: Berlin als Vorbild
> Politikerinnen aus Niedersachsen und Bremen wollen die Information über
> Schwangerschaftsabbrüche neu regeln. Dabei orientieren sie sich am
> Vorbild Berlin.
Bild: Mitglieder des Thüringer Frauen*kampftagsbündnisses protestieren vor de…
Bremen/Hannover dpa/lni | Informationen über Schwangerschaftsabbrüche
müssen aus Sicht der Bremer Landesfrauenbeauftragten auf eine neue
gesetzliche Regelung gestellt werden. „Wir brauchen eine verlässliche Liste
von Ärztinnen und Ärzten, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen“, sagte
Bettina Wilhelm. Dafür sei eine entsprechende Ergänzung im Bremischen
Schwangerenberatungsgesetz notwendig – nach Berliner Vorbild.
Auch Niedersachsens Sozialministerin Carola Reimann (SPD) forderte bessere
Informationsmöglichkeiten. „Im 21. Jahrhundert muss es möglich sein, dass
sich Frauen übers Internet informieren können. In Konfliktsituationen
brauchen Frauen seriöse fachliche Informationen zu
Schwangerschaftsabbrüchen, eben auch digital.“
Hintergrund ist die bundesweite Debatte um das Werbeverbot für
Abtreibungen, das im Paragrafen 219a des Strafgesetzbuchs festgeschrieben
ist. Im November 2017 war eine Ärztin im hessischen Gießen wegen
unerlaubter Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Zahlung von 6000
Euro verurteilt worden. Deren Verteidigerin hatte erklärt, ihre Mandantin
habe auf ihrer Internetseite lediglich informiert. Seitdem ist die
Diskussion um die Abschaffung des Paragrafen 219a neu entflammt.
„Der unsägliche Paragraf 219a muss gekippt werden“, sagte Wilhelm. „Es g…
hier nicht um Werbung, sondern um das Recht auf Information.“ Auch Bremens
Gesundheitssenatorin Eva Quante-Brandt (SPD) und ihre niedersächsische
Amtskollegin Reimann verlangen die Abschaffung. „Das Werbeverbot führt zu
großer Unsicherheit in der medizinischen Praxis“, sagte Quante-Brandt.
Bei der Forderung nach einer Neuregelung in Bremen hat sich die
Frauenbeauftragte an Berlin orientiert. Ihr zufolge ist es dort gesetzlich
vorgeschrieben, dass die Gesundheitsbehörde ein Verzeichnis mit
Einrichtungen führt, die Abtreibungen vornehmen. Die Liste muss an
bestimmte Beratungsstellen und Ämter weitergegeben werden.
## Große Unterschiede zwischen den Ländern
In Bremen hingegen sei es für Frauen mitunter schwer, an entsprechende
Informationen zu gelangen. „Es kann nicht sein, dass Frauen in einer
existenziellen Notlage wie einer ungewollten Schwangerschaft sich erstmal
durchfragen müssen, bis sie einen Arzt oder eine Ärztin finden.“ Als
weiteres Beispiel, wo Frauen sich besser informieren können, nannte Wilhelm
die Hansestadt Hamburg. Dort habe die Gesundheitsbehörde die Namen und
Adressen von entsprechenden Arztpraxen und Krankenhäusern im Internet
veröffentlicht.
In Niedersachsen wird eine solche Liste von der Ärztekammer geführt. Nach
Angaben des Gesundheitsressorts gibt es derzeit 136 niedergelassene
Ärztinnen und Ärzte, die befähigt und grundsätzlich bereit sind,
Schwangerschaftsabbrüche zu machen. Beratungsstellen informieren Schwangere
im Einzelfall über Einrichtungen, in denen ein Abbruch vorgenommen werden
kann.
Der Deutsche Ärztetag hatte jüngst empfohlen, den Paragrafen 219a vom
Grundsatz her beizubehalten. Allerdings sollten neutrale
Informationsangebote gestärkt und Hilfsangebote für Frauen in
Konfliktsituationen ausgebaut werden. Die sachliche Information über den
Schwangerschaftsabbruch soll nach dem Willen des Ärztetages straffrei
werden.
18 May 2018
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Schwerpunkt Paragraf 219a
Schwerpunkt Abtreibung
Ärzte
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